Im Deutschen Bundestag wurde in 1. Lesung der Entwurf der Bundesregierung eines Gesetzes zur Förderung und Regulierung einer Honorarberatung über Finanzinstrumente (Honoraranlageberatungsgesetz) beraten. Der Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesminister der Finanzen verdeutlichte hierzu die Haltung der Bundesregierung und des Bundesministeriums der Finanzen.
Anlageberatung wird in Deutschland derzeit hauptsächlich in Form der provisionsgestützten Anlageberatung erbracht und nachgefragt. In dieser Form wird die Dienstleistung Anlageberatung regelmäßig durch Zuwendungen vergütet, die der Anlageberater von Anbietern oder Emittenten der Finanzprodukte erhält. Dieser Zusammenhang ist den Kunden trotz der bestehenden gesetzlichen Pflicht zur Offenlegung von Zuwendungen häufig nicht bewusst. Durch eine gesetzliche Ausgestaltung der honorargestützten Anlageberatung soll mehr Transparenz über die Form der Vergütung der Anlageberatung geschaffen werden, so dass sich ein Kunde künftig bewusst für die provisionsgestützte Anlageberatung oder für die nicht-provisionsgestützte Honorar-Anlageberatung entscheiden kann.
Finanzstaatssekretär Koschyk: „Wir alle wissen, in welchem Ausmaß die Finanz- und Wirtschaftskrise Privatanleger und Sparer unmittelbar getroffen hat. Sie mussten während der Finanzkrise schmerzhafte Vermögensverluste hinnehmen. Grund hierfür war nicht zuletzt auch eine ungenügende oder falsche Beratung, oft zu Anlageformen, die den Bedürfnissen und Zielen der Privatanleger nicht entsprochen haben. Das Vertrauen gegenüber der Finanzbranche wurde erschüttert. Mit dem vorliegenden Honoraranlageberatungsgesetz unternehmen wir einen weiteren Schritt, um dieses verlorene Vertrauen wiederherzustellen. Wir wollen rechtliche Rahmenbedingungen für eine honorarbasierte Anlageberatung schaffen, damit der Kunde eine Alternative zur provisionsbasierten Anlageberatung und Vermittlung hat.“
Weiterführende Informationen zum Honoraranlageberatungsgesetz finden Sie hier.
Zu einem Radio-Interview mit dem NDR gelangen Sie hier.
Zum Redebeitrag von Finanzstaatssekretär Koschyk gelangen Sie hier.
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