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CDU, CSU und SPD bekennen sich zu deutschen Minderheiten, deutschen Vertriebenen, Aussiedlern, Deutschen im Ausland und deutscher Sprache!
27. November 2013
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Der Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesminister der Finanzen und Bayreuther Bundestagsabgeordnete, Hartmut Koschyk, ist Bundesvorsitzender des Vereins für deutsche Kulturbeziehungen im Ausland, Stiftungsratsvorsitzender der „Stiftung Verbundenheit mit den Deutschen im Ausland“ und war Generalsekretär des Bundes der Vertriebenen sowie Vorsitzender der Arbeitsgruppe „Vertriebene und Flüchtlinge“ der CDU/CSU-Bundestagsfraktion

CDU, CSU und SPD haben in ihrem Koalitionsvertrag „Deutschlands Zukunft gestalten“ ein klares Bekenntnis für die deutschen Minderheiten, die Vertriebenen und zur Pflege der deutschen Sprache abgegeben. „Wir bekräftigen unsere Verbundenheit mit den deutschen Minderheiten in Mittel- und Osteuropa sowie mit den im Ausland lebenden Deutschen“, heißt es im Koalitionsvertrag, wofür sich der Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesminister der Finanzen und Bayreuther Bundestagsabgeordnete, Hartmut Koschyk, nachhaltig eingesetzt hat. Koschyk ist Bundesvorsitzender des Vereins für deutsche Kulturbeziehungen im Ausland, Stiftungsratsvorsitzender der „Stiftung Verbundenheit mit den Deutschen im Ausland“ und war Generalsekretär des Bundes der Vertriebenen sowie Vorsitzender der Arbeitsgruppe „Vertriebene und Flüchtlinge“ der CDU/CSU-Bundestagsfraktion.

CDU, CSU und SPD wollen die mahnende Erinnerung an Flucht und Vertreibung durch einen Gedenktag lebendig halten und die Hilfen für die deutschen Minderheiten in den Herkunftsgebieten der Aussiedler fortsetzen. Die vier nationalen Minderheiten in Deutschland – Dänen, Sorben, Friesen sowie deutsche Sinti und Roma – und die deutsche Minderheit in Dänemark sowie den deutschen Minderheiten in Mittelost- und Südosteuropa und den Nachfolgestaaten der Sowjetunion werden weiterhin gefördert werden.

Die Förderung des kulturellen Erbes der Deutschen im östlichen Europa gemäß § 96 Bundesvertriebenengesetz (BVFG) ist laut Koalitionsvertrag „ein Beitrag zur kulturellen Identität Deutschlands und Europas“. Mit dem Ziel verstärkter europäischer Integration soll auch die ‚Konzeption 2000‘ der Kulturförderung des Bundes nach § 96 BVFG angepasst und weiterentwickelt sowie die Umsetzung der Konzeption der Stiftung Flucht, Vertreibung, Versöhnung erfolgen. Die Koalitionsparteien stehen zur gesellschaftlichen wie historischen Aufarbeitung von Zwangsmigration, Flucht und Vertreibung.

Im Hinblick auf die auswärtige Kultur- und Bildungspolitik haben CDU,CSU und SPD in ihrem Koalitionsvertrag ausdrücklich die „Brückenfunktionen“ der deutschen Kultureinrichtungen wie das Deutsche Archäologische Institut, die Goethe-Institute, der DAAD, die Humboldt-Stiftung sowie die deutschen Auslandsschulen und Wissenschaftskooperationen hervorgehoben. Das Goethe-Institut wird insbesondere für die Programm- und Spracharbeit adäquat ausgestattet und bleibt – wie die deutschen Auslandsschulen – fester Bestandteil der Auslandsaktivitäten der Bundesregierung. Im Koalitionsvertrag wird auch ausdrücklich auf den „unverzichtbaren Beitrag“ zum internationalen Dialog der politischen Stiftungen hingewiesen. Neue regionale Schwerpunkte sollen durch die Bereitstellung entsprechender Ressourcen gestärkt werden.

Die Vermittlung und Förderung der deutschen Sprache im Ausland ist laut Koalitionsvertrag eine „herausragende Aufgabe“ der auswärtigen Kultur- und Bildungspolitik. Man wird die internationalen Bildungskooperationen im schulischen und universitären Bereich ausbauen, die erfolgreichen Stipendienprogramme stärken und dem im Ausland gestiegenen Interesse am dualen Ausbildungssystem Rechnung tragen, auch durch berufsbildende Angebote an den deutschen Auslandsschulen, die weiterhin gemeinwohlorientiert arbeiten.

Das Erlernen der deutschen Sprache soll als zentrale Voraussetzung für eine gelingende Integration in Deutschland durch den Ausbau von Angeboten zum Erlernen der deutschen Sprache gefördert werden. Auf europäischer Ebene will man sich dafür einsetzen, dass der Umgang mit der deutschen Sprache in den europäischen Institutionen ihre rechtliche Stellung und ihren tatsächlichen Gebrauch in der EU widerspiegelt. „Deutsch muss auch in der Praxis den anderen beiden Verfahrenssprachen Englisch und Französisch gleichgestellt werden“, heißt es im Koalitionsvertrag.

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