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Finanzstaatssekretär Koschyk: Koalitionsvertrag unterstreicht bundespolitische Bedeutung der kommunalen Belange
29. November 2013
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CDU, CSU und SPD haben in dieser Woche ihr Koalitionsverhandlungen abgeschlossen. Der Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD zeigt sehr deutlich, dass die Kommunalinteressen in einer unionsgeführten Bundesregierung weiterhin in guten Händen sind. Der Koalitionsvertrag unterstreicht die intensiven Wechselwirkungen der Bundespolitik auf kommunale Belange. Wie ein roter Faden ziehen sich die direkten und indirekten Auswirkungen auf die Kommunen durch den Vertragstext. Dabei ist deutlich die Handschrift der Union zu erkennen.

Der vorliegende Koalitionsvertrag unterstreicht nochmals sehr deutlich: CDU und CSU sind die Kommunalparteien in Deutschland. Dafür haben wir uns in den Verhandlungen zum Koalitionsvertrag eingesetzt. Die erfolgreiche Kommunalpolitik der vergangenen Jahre wird auch in Zukunft unter Führung von CDU und CSU fortgesetzt werden.

Eine für die Union zentrale Forderung in den Koalitionsverhandlungen war die solide Planung der Vorhaben vor dem Hintergrund der Finanzierbarkeit und der verfassungsrechtlichen Zuständigkeiten. Dies ist gelungen, so dass die Grundlage einer verantwortungsgerechten Kommunalpolitik auch in der 18. Legislaturperiode gelegt wurde. Ab 2014 werden die Kommunen bereits mit rund fünf Milliarden Euro aus der in der 17. Wahlperiode beschlossenen größten Kommunalentlastung in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland entlastet.

Hinzukommen wird eine weitere Entlastung bei der Eingliederungshilfe. Bereits vor der Verabschiedung eines Bundesteilhabegesetzes wird eine jährliche Entlastung der Kommunen in Höhe von einer Milliarde Euro erfolgen. Damit können nicht nur die Kosten der Schulsozialarbeit finanziert werden, sondern auch viele weitere Projekte der Kommunen.

Diese Mittel müssen aber die Länderfinanzminister uneingeschränkt und zusätzlich an die Kommunen weiterleiten. Hier dürfen sich die Länder nicht aus der Verantwortung stehlen. Die Bundesländer sind zu allererst für eine auskömmliche Finanzausstattung ihrer Kommunen verantwortlich. Die klare Aufteilung der Verantwortung der föderalen Ebenen im Grundgesetz bleibt auch künftig erhalten und stärkt die kommunale Selbstverwaltung der Kommunen. Insofern ist es aus kommunaler Sicht auch zu begrüßen, dass die Aufhebung des Kooperationsverbotes nicht im Koalitionsvertrag aufgenommen worden ist.

Besonders erfreulich ist, dass bei der Weiterentwicklung der Leiharbeit eine Verschlechterung der kommunalen Belange verhindert werden konnte. Ohne die von CDU und CSU eingebrachte Ergänzung einer tarifvertraglichen Abweichungsregelung hätte die Festlegung einer Überlassungshöchstdauer bei der Leiharbeit das Ende jeder interkommunalen Zusammenarbeit bedeutet. Denn diese Kooperationen, bei der auch Mitarbeiter in Bereichen verschiedener Kommunen eingesetzt – also gewissermaßen „überlassen“ – werden, sind auf Dauer angelegt und nicht nur auf begrenzte Zeit. CDU und CSU haben hier den nötigen Weitblick bewiesen, zu erkennen, welche Gefahren auch in indirekten Auswirkungen für Kommunen lauern.

Zu einigen wichtigsten Aspekten für die Kommunen zählen: die kommunale Selbstverantwortung und Kommunalentlastung: Wichtig und besonders zu begrüßen ist das klare Bekenntnis der Steuerfreiheit von interkommunaler Zusammenarbeit. Eine Besteuerung interkommunaler Zusammenarbeit würde diese wichtige Kooperationsform erheblich beeinträchtigen und behindern.

Der Breitbandausbau ist vor allem für die Kommunen im ländlichen Raum eine essentielle Herausforderung. Das klare Bekenntnis der Koalitionspartner zu einem flächendeckenden Ausbau mit schnellem Internet bis zum Jahr 2018 ist ein wichtiges Signal. Nur mit ausreichender Unterstützung und vereinten Kräften kann das ehrgeizige Ziel bis 2018 erreicht werden. Die Große Koalition hat hierfür die Weichen in die richtige Richtung gestellt.

Von großer Bedeutung ist auch die Weiterentwicklung der Gemeinschaftsaufgabe Agrarstruktur und Küstenschutz (GAK) zu einer „Gemeinschaftsaufgabe ländliche Entwicklung“. Damit greift die Große Koalition ein Vorhaben auf, dass die Union bereits in der letzten Wahlperiode gefordert hatte.

Ebenfalls haben sich CDU, CSU und SPD darauf geeinigt, die Gesundheitsversorgung vor allem im ländlichen Raum zu stärken. Auch hier greift die Große Koalition Forderungen der Union aus der vergangenen Wahlperiode auf, um die Versorgung effizienter und bedarfsgerecht aufrechterhalten zu können. Für die Entwicklung der Wohnort-Attraktivität der Kommunen im ländlichen Raum ist dies ein wichtiger Impuls.

Insgesamt unterstreicht der Koalitionsvertrag die bundespolitische Bedeutung der kommunalen Belange und belegt, dass die Kommunalinteressen auch weiterhin bei einer von Bundeskanzlerin Angela Merkel geführten Großen Koalition in besten Händen sind.

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