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Koschyk: Bundesregierung schafft mehr Flexibilität für Familien bei häuslicher Pflege
5. Dezember 2014
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Pflege-HP

Der Deutsche Bundestag hat in dieser Woche das Gesetz zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf beschlossen.

Mit der Weiterentwicklung der Familienpflegezeit verbessert die unionsgeführte Bundesregierung das Angebot für alle, die ihre Angehörigen in häuslicher Umgebung pflegen wollen. Für CDU und CSU ist die stärkere Anerkennung und Entlastung derer, die zu Hause die Pflege eines nahen Angehörigen übernehmen, ein zentraler Punkt einer zukunftsgerichteten Familienpolitik. Mit den Ausweitungen und Koppelungen der Rechtsansprüche auf Arbeitszeitreduzierung und den Möglichkeiten der Inanspruchnahme von Darlehen sowohl während der Pflegezeit als auch während der Familienpflegezeit setzen wir neue Standards der Unterstützung.

Die zehntägige Erwerbs-Auszeit für die Organisation der Pflege in einer akuten Pflegesituation wird mit einer Lohnersatzleistung gekoppelt. Die bereits bestehenden Möglichkeiten der sechsmonatigen Pflege und der bis zu 24-monatigen Familienpflege werden angepasst und enger zusammengeführt. Auch die Betreuung von pflegebedürftigen Kindern und Jugendlichen in einer Einrichtung über sechs Monate wird kommen. Damit tragen wir der besonders schwierigen Situation pflegebedürftiger Kinder Rechnung.
Das verbesserte Familienpflegezeitgesetz erreicht viele Menschen, denen die Vereinbarkeit von Pflege und Beruf bislang sehr schwer fiel.

Ab 1. Januar 2015 haben Angehörige von Pflegebedürftigen nun einen Rechtsanspruch auf Familienpflegezeit. Der Rechtsanspruch besteht gegenüber Arbeitgebern, die mehr als 25 Mitarbeiter haben. Die Angehörigen können bis zu 24 Monate lang ihre Arbeitszeit auf bis zu 15 Wochenstunden reduzieren und ein zinsloses Darlehen zur Bewältigung ihres Lebensunterhalts erhalten.

Was CDU und CSU in diesem Zusammenhang besonders wichtig war, ist die zuletzt erreichte Klarstellung. Diese sieht vor, dass bei einem wechselnden Krankheits- oder Pflegeverlauf von pflegebedürftigen Kindern und Jugendlichen ein Wechsel zwischen der häuslichen Pflege und der außerhäuslichen Betreuung jederzeit möglich ist, ohne dass z.B. Eltern die Möglichkeit genommen wird, eine Freistellung für die Gesamtdauer von 24 Monaten für ihre Kinder in Anspruch zu nehmen.

Die neuen Regelungen im Familienpflegezeitgesetz sind das Ergebnis einer konsequenten Weiterentwicklung der schon in der letzten Legislaturperiode von der unionsgeführten Bundesregierung auf den Weg gebrachten Familienpflegezeit. Mit den Erweiterungen und Koppelungen der Rechtsansprüche auf Arbeitszeitreduzierung und den Möglichkeiten der Inanspruchnahme von Darlehen sowohl während der Pflegezeit als auch während der Familienpflegezeit gleichermaßen setzen wir neue Standards der Anerkennung und Unterstützung.

Das Gesetz in seiner zuletzt geänderten Fassung steht für eine ausgewogene Balance zwischen einer guten Pflege und der nötigen Erhaltung von Arbeitsplätzen und ist damit Ausdruck einer modernen Familienpolitik. Das ist besonders wichtig, weil die Familienpflegezeit nicht nur eine Akzeptanz bei den zu pflegenden Angehörigen, sondern auch bei der Wirtschaft haben muss.

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aufgenommen am 10.04.2024 in Muenchen.

Foto: Joerg Koch/ Bayerische Staatskanzlei
Fotograf: Joerg Koch
joerg@joergkochfoto.de;
+49-175-1815173;

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There is 1 comment

  • Dirk Marky sagt:

    Lieber Herr Koschyk,

    Leider geht das neue Gesetz volle Lotte an meinen Bedürfnissen vorbei. Menschen wie ich, die quasi in Vollzeit einen Angehörigen pflegen und dadurch der Pflegeversicherung schier immense Beträge ersparen, gucken in die Röhre. An der Stelle ist wirklich gewaltig was faul hierzulande!

    Grüße

    Dirk Marky

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