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Koschyk: Pflegeleistungen werden durch Pflegereform um 2,4 Milliarden Euro im ersten Schritt ausgeweitet
11. April 2014
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Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe MdB hat in dieser Woche einen erarbeiteten Referentenentwurf zur ersten Stufe der Pflegereform vorgelegt.

Verbesserungen in der Pflege sind ein Schwerpunkt dieser Bundesregierung. Deshalb wird die Bundesregierung die Leistungen für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen bereits zum 1. Januar 2015 deutlich verbessern.

Im ersten Schritt soll der Schlüssel für Betreuungskräfte in Pflegeheimen von 1 zu 24 pro Pflegebedürftigem auf 1 zu 20 gesenkt und damit die Pflegekräfte in ihrem Arbeitsalltag entlastet werden. Mehr Zeit für Unterhaltungen und Spaziergänge, das hilft auch in unseren oberfränkischen Pflegeheimen den Pflegebedürftigen.

Die Leistungsbeträge sollen um 4 Prozent dynamisiert werden, das entspricht rund 890 Millionen Euro jährlich. Die Bundesregierung wird dabei fest im Blick behalten, dass diese zusätzlichen Mittel auch direkt „am Bett“ ankommen und Pflegebedürftige sowie Pflegekräfte davon profitieren.

Darüber hinaus leisten pflegende Angehörige jeden Tag Unglaubliches. Deshalb unterstützt die Bundesregierung sie mit einer Reihe von Maßnahmen wie etwa der Flexibilisierung der Kurzzeit- und Verhinderungspflege sowie mit erhöhten Zuschüssen für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen.

2050 wird es über 5,5 Millionen Pflegebedürfte geben. Um die Beitragssteigerungen in der Zukunft auch in unserer Region zu begrenzen, gilt es, bereits heute vorzusorgen. Es ist daher geplant, dass 0,1 Prozentpunkte des Beitrages künftig in einen Pflegevorsorgefonds fließen sollen.

Für diesen ersten Reformschritt wird der Beitrag zur Pflegeversicherung um 0,3 Prozentpunkte erhöht. Dadurch stehen 2,4 Milliarden Euro mehr zur Verfügung. Darauf aufbauend folgt bis 2017 der zweite Reformschritt, mit dem die Neudefinition der Pflegebedürftigkeit umgesetzt wird.

Die Leistungserweiterungen auf einen Blick:

• Dynamisierung um vier Prozent, d.h. 890 Mio. Euro
• Ausweitung der Betreuungsleistungen auf bis zu 45.000 Betreuungskräfte (Schlüssel Betreuungskräfte zu Pflegebedürftigen: 1 zu 20), d.h. 510 Millionen Euro
• Ausweitung Betreuungsleistungen auf alle ambulant Pflegebedürften – „100 Euro“ für alle, d.h. 290 Millionen Euro
• Kurzzeit- und Verhinderungspflege, Tages- und Nachtpflege sowie unterschiedliche Betreuungsformen können über ein Budget flexibler aufeinander abgestimmt werden, d.h. 450 Millionen Euro zusätzlich
• Zuschüsse für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen (pro Maßnahme jetzt 4.000 Euro) um 30 Prozent erhöhen, d.h. 20 Millionen Euro
• Einführung einer zehntägigen Lohnersatzleistung für nahe Angehörige bei einer akut auftretenden Pflegesituation, d.h. bis zu 100 Millionen Euro
• Pflegevorsorgefonds, d.h. 1,2 Millionen Euro

Mit diesem Gesamtpaket wird die unionsgeführte Bundesregierung die größte Pflegereform in der Geschichte der Pflegeversicherung umsetzen und weitgehende Verbesserungen für Pflegebedürftige, Pflegepersonal und pflegende Angehörige schaffen. Ziel der Bundesregierung ist es, allen hilfe- und pflegebedürftigen Bürgerinnen und Bürgern eine gute Versorgung mit Pflegeleistungen auch in Zukunft zu sichern. Nicht nur, weil aufgrund des demografischen Wandels die Zahl der Pflegebedürftigen stetig zunehmen wird, sondern auch, weil eine gute und den Menschen in seinen individuellen Bedürfnissen respektierende Pflege Ausdruck für die Humanität unserer Gesellschaft ist.

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aufgenommen am 10.04.2024 in Muenchen.

Foto: Joerg Koch/ Bayerische Staatskanzlei
Fotograf: Joerg Koch
joerg@joergkochfoto.de;
+49-175-1815173;

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