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Koschyk: Start in eine Zeit ohne Neuverschuldung
14. März 2014
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BHHP2014

Das Bundeskabinett hat in dieser Woche den Entwurf des Bundeshaushalts 2014 sowie die Eckwerte zum Bundeshaushalt 2015 und des Finanzplans bis 2018 beschlossen. raditionsgemäß hat Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble anschließend den Entwurf im Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages vorgestellt.

Mit den Beschlüssen der Bundesregierung startet der Bund in eine Zeit ohne neue Schulden, finanziert solide die prioritären Maßnahmen des Koalitionsvertrages und setzt damit zentrale Ziele des Vertrages um.

Der Entwurf zum Bundeshaushalt 2014 ist überzeugend. Die vorgesehene Nettoneuverschuldung von 6,5 Milliarden Euro ist die niedrigste seit 40 Jahren. Darin sind die Zahlungen der letzten Tranche in den Europäischen Rettungsschirm ESM in Höhe von 4,3 Milliarden Euro und der Einstieg in die Umsetzung der Maßnahmen, die nach dem Koalitionsvertrag Priorität haben, bereits enthalten. Strukturell erreicht der Bund ab dem Jahr 2014 sogar kleine Überschüsse. Dies ist sehr wichtig, weil damit der Bund im Rahmen der Schuldenbremse Sicherheitspuffer für unvorhergesehene Ausgaben hat.

Ab 2015 kommt der Bund dann ganz ohne Neuverschuldung aus – und das in allen Jahren des Finanzplanzeitraums bis 2018. Die Bundesregierung setzt damit einen weiteren bedeutenden finanzpolitischen Meilenstein: Den letzten Bundeshaushalt ohne neue Schulden gab es im Jahr 1969.

Absehbare zusätzliche Ausgaben, beispielsweise beim Elterngeld und beim Arbeitsmarkt sowie auch steigende Zinsausgaben, sind in den Planungen berücksichtigt. Zudem hat die unionsgeführte Bundesregierung unter Bundeskanzlerin Angela Merkel und unter Bundesfinanzminister Dr. Wolfgang Schäuble in den vergangenen Jahren bewiesen, dass CDU und CSU solide haushalten und immer besser abschließen als geplant. Erreichen werden wir diese großartige Zäsur in der fiskalpolitischen Geschichte der Republik allerdings nur, wenn die gesamte Große Koalition – Haushälter wie Fachpolitiker, Ministerinnen und Minister – absolute Disziplin bewahrt. Noch nie waren wir dem Ziel der dauerhaft ausgeglichenen Haushalte so nahe.

Der Bund hält auch in 2014 – wie bereits in den Jahren 2012 und 2013 – klar die Obergrenze der Schuldenbremse von 0,35 Prozent struktureller Neuverschuldung ein. Das Grundgesetz verlangt die Einhaltung dieser Obergrenze erst ab 2016. Um ihre haushaltspolitischen Ziele zu erreichen, verringert die Bundesregierung den Bundeszuschuss für den Gesundheitsfonds für 2014 um 3,5 Milliarden Euro auf 10,5 Milliarden Euro und für 2015 um 2,5 Milliarden Euro auf 11,5 Milliarden Euro. Dies ist angesichts der weiterhin positiven Entwicklung der gesetzlichen Krankenversicherung und des Gesundheitsfonds möglich, ohne dessen Liquidität zu beeinträchtigen oder die Beitragszahler in diesen Jahren zu belasten.

Die unionsgeführte Bundesregierung sorgt dafür, dass das Sondervermögen „Energie- und Klimafonds“ weiterhin seine Aufgaben bei der Finanzierung der beschleunigten Energiewende in Deutschland erfüllen kann. Wegen der gesunkener Einnahmen aus dem Emissionshandel zahlt sie im neuen Finanzplanzeitraum ab 2014 einen Haushaltszuschuss von jährlich rund 655 Millionen Euro.

Die Bundesregierung konsolidiert aber nicht nur den Haushalt, sondern stärkt zugleich wichtige politische Schwerpunkte und weitet die Investitionen im Bundeshaushalt gezielt aus. Bereits 2014 beginnt sie mit der Umsetzung der prioritären Maßnahmen aus dem Koalitionsvertrag. Dazu zählen insbesondere: Eine Erhöhung der Städtebauförderung auf 700 Millionen Euro pro Jahr, rund 500 Millionen Euro mehr für die Verkehrsinfrastruktur sowie rund 200 Millionen Euro zusätzlich für die Entwicklungszusammenarbeit. Außerdem stärkt die Bundesregierung wichtige Zukunftsbereiche, so zum Beispiel Bildung und Forschung mit rund 14 Milliarden Euro in 2014.

Die im Koalitionsvertrag für diese Legislaturperiode vereinbarte Aufstockung der Verkehrsinvestitionen um fünf Milliarden Euro werden auf rund 500 Millionen Euro für das Jahr 2014 und die verbleibenden 4,5 Milliarden für die Jahre 2015 bis 2017 verteilt. Dadurch steigen die klassischen Verkehrsinvestitionen (Straße, Schiene, Wasserstraße, Kombinierter Verkehr) deutlich: Von rund 10,5 Milliarden Euro 2014 auf rund 11,0 Milliarden Euro im Jahr 2015. Für 2016 stehen rund 11,6 Milliarden Euro und für 2017 rund 12,1 Milliarden Euro zur Verfügung.

Der Bund setzt so seine stabilitäts- und wachstumsorientierte Haushalts- und Finanzpolitik fort. Er leistet damit auch einen wichtigen Beitrag zur Erfüllung der gesamtstaatlichen Verpflichtung aus dem Stabilitäts- und Wachstumspakt und dem Fiskalvertrag, was zur Stabilität der Euro-Zone beiträgt.

Die historische Zeitenwende in der Haushaltspolitik des Bundes ist nicht vom Himmel gefallen. Die unionsgeführte Bundesregierung hat sie sich in den letzten Jahren mit ihrer wachstumsfreundlichen Konsolidierung erarbeitet. Die Große Koalition wird nun die Früchte dieser Arbeit ernten. Die erfolgreiche Politik setzt die unionsgeführte Bundesregierung mit zusätzlichen Investitionen in die öffentliche Infrastruktur, den Städtebau, Bildung und Forschung, die Entwicklungszusammenarbeit und der Entlastung von Ländern und Kommunen fort. Allein die Entlastung der Kommunen bei der Grundsicherung im Alter kostet in diesem Jahr nochmals zusätzlich 1,1 Milliarden Euro. CDU und CSU werden die kommunalfreundliche Politik der vergangenen Jahre auch künftig fortsetzen und die im Koalitionsvertrag vorgesehenen Maßnahmen zur Unterstützung und Entlastung der Kommunen umsetzen. Damit schaffen wir auch in unserer Region die Voraussetzungen für weiteres Wachstum und Beschäftigung sowie für Vertrauen bei den Investoren.

Oberstes Ziel ist und bleibt, ohne Neuverschuldung auszukommen und vorhanden Schulden weiter abzubauen. Dies ist nicht nur eine Lehre aus der Staatsschuldenkrise in Europa, sondern auch ein Gebot der Generationengerechtigkeit: Wir dürfen unseren Kindern nicht immer höhere Schuldenberge hinterlassen. Auf Schuldenbergen können unsere Kinder nicht spielen!

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