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Koschyk: Tarifautonomiestärkungsgesetz ist auch für unserer Region ein wichtiger Schritt auf dem Weg zum Ziel ‚Wohlstand für alle‘
4. Juli 2014
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Der Deutsche Bundestag hat in dieser Woche den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf für ein Tarifautonomiestärkungsgesetz abschließend beraten. Das Gesetz sieht unter anderem vor, die Grundlagen für die Einführung eines flächendeckenden gesetzlichen Mindestlohns in Höhe von 8,50 Euro pro Stunde ab dem Jahr 2015 zu schaffen.

Gerade für CDU und CSU gilt der Grundsatz „Leistung muss sich lohnen“. Deshalb ist es nicht nur ein Gebot von Fairness, wenn Menschen von ihrer Hände Arbeit auch auskömmlich leben können müssen. Dies ist eine Grundfeste im christlichen Menschenbild, dem CDU und CSU ganz besonders verpflichtet sind. Praktisch ermöglicht wird dies durch das Prinzip der Tarifautonomie. Sie hat in der erfolgreichen Wirtschaftgeschichte unseres Landes ein ausbalanciertes Spiel der Kräfte garantiert. Die Tarifautonomie verhalf mit zu Prosperität und Wohlstand und ermöglichte einen fairen Interessenausgleich. Das deutsche Modell der Tarifautonomie — eingebettet in die Soziale Marktwirtschaft – ermöglichte zudem soziale Sicherheit wie auch ein hohes Maß an Betriebsfrieden, was viele andere Länder in Europa lange nicht erreichen konnten.

Tarifautonomie setzt starke Tarifpartner und eine starke Tarifbindung voraus. Das Gesetz wird helfen, dass diejenigen Tarifpartner, die ihre Rolle im Laufe der Zeit weniger ausfüllen konnten oder wollten, wieder zur notwendigen Stärke zurückfinden können. Gleich drei Instrumente werden dabei helfen: Verbesserte Möglichkeiten zur Allgemeinverbindlichkeit von Tarifverträgen, die Ausweitung des Arbeitnehmerentsendegesetzes und die Einführung eines Mindestlohns.

Dabei steht eines immer Vordergrund: Mindestlohn darf weder Arbeitsplätze gefährden noch Branchen oder Regionen in ihrer Wirtschaftlichkeit beinträchtigen oder gar einengen. Genau deshalb wurden z.B. für die Zeitungsbranche, für Saisonarbeit wie in der Landwirtschaft oder für bestimmte regionale Tarife in wenigen Branchen vertretbare Übergangsregelungen
gefunden.

Die CSU hat sich nachhaltig dafür eingesetzt, das Gesetz mit Blick auf die Regelungen für Saisonarbeitskräfte an die Realität in Bayern und auch in Oberfranken anzupassen und abzufedern. Die vereinbarte Anrechnung von Ausgaben für Kost und Logis macht das Ganze für die deutschen Obst- und Gemüsebetriebe handhabbar. Zudem haben wir den Arbeitgebern, die Last der Haftung von gefälschten Sozialversicherungsbescheinigungen durch Saisonarbeiter genommen. Mit pauschalen 8,50 EUR Mindestlohn wäre der heimische Obst-und Gemüsebau in vielen deutschen Regionen am Ende gewesen. Wir haben daher bereits im Koalitionsvertrag gegenüber der SPD die Zusage durchgesetzt, mögliche Probleme bei Saisonarbeitskräften bei der Umsetzung zu berücksichtigen; denn der Preis des Mindestlohns darf nicht sein, dass es künftig weniger heimische Erdbeeren oder heimischen Spargel in unseren Supermärkten zu kaufen gibt.

Mindestlohn darf auch nicht zu Einstellungshemmnissen oder gar zu Fehlanreizen führen. Deshalb die befristete Ausnahme bei der Wiedereingliederung von Langzeitarbeitslosen und die bewusste Altersgrenze von 18 Jahren. Es gilt, dass Jugendliche eine gute, fundierte Ausbildung machen und nicht auf den „schnellen Euro“ schielen.

Mindestlohn muss wie jede andere Lohnfindung zentrale Aufgabe der Tarifautonomie und in alleiniger Verantwortung von Arbeitnehmern und Arbeitgebern bleiben! Der „Mindestlohn per Parlamentsabstimmung“ wird jetzt einmalig und letztmalig erfolgen. Danach wird im Zweijahres-Rhythmus die Mindestlohnkommission von Arbeitnehmern und Arbeitgebern eigenverantwortlich, mit gesamtwirtschaftlicher Betrachtung und mit einem breiten Prüfkatalog den Mindestlohn festlegen. Genau das ist Stärkung der Tarifautonomie; genau das ist einer der wichtigen Punkte, für den CDU und CSU stets eingetreten sind; genau das hilft mit, unserem Ziel „Wohlstand für alle“ auch in unserer Region noch näherzukommen.

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