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Künftiger „Gedenktag für die Opfer von Flucht und Vertreibung“ stärkt Erinnerungskultur in unserem Land!
29. August 2014
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flucht

Die Bundesregierung hat in dieser Woche beschlossen, zukünftig in Deutschland am 20. Juni den „Gedenktag für die Opfer von Flucht und Vertreibung“ zu begehen. Der 20. Juni ist gleichzeitig Weltflüchtlingstag. Dieser Tag wurde im Jahr 2000 von den Vereinten Nationen dazu ausgerufen. Mit dem Gedenktag entspricht das Bundeskabinett einem Kernanliegen der CDU/CSU-Bundestagsfraktion. Sie hat das Anliegen intensiv vorangetrieben und im Koalitionsvertrag festgehalten.

Das unermessliche Leid der Millionen von Deutschen, die durch Vertreibung, Zwangsumsiedlung und Deportation ihre Heimat verlassen mussten, darf nicht in Vergessenheit geraten. Es ist daher von größter Bedeutung, dass die Bundesregierung die historische Aufarbeitung dieser Ereignisse sowie die Erinnerung und das Gedenken an die Opfer nachhaltig unterstützt.

Die Erinnerung und die Auseinandersetzung mit dem Schicksal der Vertriebenen sind auch fast 70 Jahre nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges von herausragender Bedeutung. Die erfolgreiche Aufnahme und die Integration der Vertriebenen nach dem Krieg ist eine der großen gesamtgesellschaftlichen Leistungen der Bundesrepublik. Der Wille zu Versöhnung und Neuanfang ist einer der wesentlichen Pfeiler des geeinten Europas, woran die Heimatvertriebenen einen wichtigen Anteil haben.

Dieser Gedenktag ist ein wichtiges Zeichen der Verbundenheit mit den deutschen Heimatvertriebenen und ein weiterer wichtiger Schritt zur gesellschaftlichen Anerkennung ihres Schicksals. Der Gedenktag gibt der Erlebnisgeneration die Chance, ihren Frieden zu schließen mit dem Thema Flucht und Vertreibung. Die deutschen Heimatvertriebenen leisteten einen entscheidenden Beitrag zum Aufbau unseres demokratischen Gemeinwesens. Mit dem nationalen Gedenktag werden diese Leistungen nun angemessen gewürdigt.

Mit dem Gedenktag erweitern wir aber auch das Verständnis für die Kultur und Geschichte der Deutschen im östlichen Europa. Dem wachsenden Interesse unserer östlichen Nachbarn an diesem Teil ihrer Geschichte können wir entgegenkommen, indem wir auch in Deutschland das Bewusstsein für einen vom europäischen Geist geprägten Dialog über die gemeinsame Vergangenheit und Zukunft befördern. Dabei gilt es, gemeinsam Frieden und Freiheit zu wahren und den eingeschlagenen Weg der Aussöhnung mit Deutschlands europäischen Nachbarn und der Einigung Europas fortzusetzen.

Die Verbindung dieses Gedenktages mit dem Weltflüchtlingstag setzt zudem ein klares Zeichen dafür, dass wir Vertreibungen weltweit ächten und den Gedanken der Versöhnung und Völkerverständigung stärken wollen. Auch heute noch werden Flüchtlinge ermordet, vergewaltigt und seelisch verletzt und gewachsene Kulturräume zerstört, wie beispielsweise im Irak, wo die Terrorgruppe Islamischer Staat (ISIS) weder Frauen noch Kinder schont und im Kampf gegen Andersdenkende und Andersglaubende enorme Grausamkeit an den Tag legt. Allein 2013 waren nach Angaben der Vereinten Nationen weltweit 51,2 Millionen Menschen auf der Flucht; viele als Flüchtlinge im Ausland, der größere Teil als Vertriebene im eigenen Land. Humanitäre Hilfe für diese Menschen ist ein Gebot der Nächstenliebe, aber auch ein Signal für Recht und Freiheit gegen Unterdrückung und Verfolgung.

Am „Gedenktag für die Opfer von Flucht und Vertreibung“ soll künftig der weltweiten Opfer von Flucht und Vertreibung und insbesondere der deutschen Vertriebenen gedacht werden. Hierdurch wird deutlich gemacht, dass der Wille und die Kraft zu Versöhnung und Neuanfang, der gemeinsame Aufbau und Zusammenhalt in der Gesellschaft das Fundament bilden, auf dem Deutschland heute Menschen aus 190 Nationen eine Heimat bietet.

Eine Pressemitteilung von Bundesbeauftragten Koschyk zum künftigen Gedenktag für die Opfer von Flucht und Vertreibung finden Sie hier.

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