Allgemein Für Deutschland
Parlamentarischer Staatssekretär Hartmut Koschyk MdB stellt Umsatzsteuerbefreiung für Berufsbetreuer in Aussicht
28. März 2013
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Wichtige Teile des Jahressteuergesetz könnten noch in der laufenden Legislaturperiode verabschiedet werden. Dies unterstrich der parlamentarische Staatssekretär im Bundesministerium der Finanzen Hartmut Koschyk (CSU) im Rahmen einer Bürgersprechstunde in Pegnitz, an der sechs berufliche tätige Betreuer aus Bayern teilnahmen. Die Regierungskoalition habe sich darauf geeinigt, einen weiteren Gesetzentwurf nach Ostern einzubringen.


v.l.n.r. – Christian Gundelfinger, Roland Schmieder, Hartmut Koschyk MdB, Brigitte May, Verena Keller und Monika Kellner.

In wie weit die Befreiung rückwirkend zum 1. Januar 2013 in Kraft treten kann, ist noch nicht abzuschätzen. Hier gilt es, die parlamentarischen Beratungen abzuwarten. „Ich bin davon überzeugt, dass der nun entwickelte Gesetzesentwurf den Deutschen Bundestag und den Deutschen Bundesrat passieren wird, da dieser Teil des von Rot-Grün im Bundesrat blockierten Jahressteuergesetzes 2013 unstrittig war.“, so Koschyk. Der Bundesverband der Berufsbetreuer begrüßt dies.

Im Rahmen des 45-minütigen Gesprächs stellten Brigitte May, Landesvorstand im Bundesverband der Berufsbetreuer und ihre Kollegen die Wahlprüfsteine für den Bundestagswahlkampf vor. Im Zentrum steht die Verbesserung der Arbeitsbedingungen. Aktuell können beruflich tätige Betreuer durchschnittlich 3,2 Stunden pro Monat und Klient abrechnen. Der Bundesverband der Berufsbetreuer/innen fordert fünf Stunden im Sinne der Klienten.

Berufsbetreuerin Verena Keller schilderte einen Fall aus ihrer Praxis. Die Sozialpädagogin übernahm die Betreuung für einen Patienten im Krankenhaus. Laut Diagnose lag bei dem Betroffenen Heimerforderlichkeit vor. Verena Keller schloss einen Heim- und Pflegevertrag ab, sicherte das Vermögen des Betroffenen, stellte alle nötigen Anträge, darunter einen Sozialhilfeantrag beim örtlichen und beim überörtlichen Leistungsträger. Eine Woche später starb der Mann. Verena Kellers Vergütungsanspruch lag bei umgerechnet 2,70 Euro pro Stunde inklusive Mehrwertsteuer. „Kein Einzelfall“, sagt die Berufsbetreuerin. „Hinzu kommt: Seit Jahren müssen wir steigende Ausgaben bei den Nebenkosten kompensieren, insbesondere bei Energie- und Fahrtkosten. Weder Anzahl der Stunden, noch der pauschale Vergütungssatz wurden seit 2005 angepasst.“

Staatssekretär Hartmut Koschyk sagte zum Ende der Bürgersprechstunde, dass er die Forderungen der Berufsbetreuer nachvollziehen kann, mögliche Änderungen jedoch in die entsprechenden Koalitionsverhandlungen nach der Bundestagswahl eingebracht werden müssten.

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aufgenommen am 10.04.2024 in Muenchen.

Foto: Joerg Koch/ Bayerische Staatskanzlei
Fotograf: Joerg Koch
joerg@joergkochfoto.de;
+49-175-1815173;

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There is 1 comment

  • H. Thiel sagt:

    Die lange Phase der Gesetzgebung ist ein Ärgernis für alle Berufsbetreuer. Eine sehr verantwortungsvolle Aufgabe wird übertragen. Die Kriterien, die einen Berufsbetreuer ausmachen erfordern ein hohes Maß an Professionalität, Erfahrung, Flexibilität und beste Ausstattung in Bezug auf Technik im Büro, Mobilität etc. Betreuer werden mit einer Pauschale abgegolten, die zeitlich nicht im Verhältnis zum Aufwand steht. Die Mischkalkulation, die anfänglich so gepriesen wurde, geht entweder zu Lasten der Betroffenen – zu deren Wohl der Betreuer tätig wird – oder zu der des Betreuers. Die Erhöhung der Umsatzsteuer nach Einführung der Pauschale bedeute eine Kürzung der Vergütung um 3 %. Bei steigenden Kosten und immer schwierigeren Fällen bleibt es nicht aus, das Unzufriedenheit und Tendenzen zu beruflichem Burnout klar erkennbar sind. Die Politik muss handeln, damit diese Mißverhältnisse aus der Welt geschaffen werden. Sicher sind die Kassen des Staates leer. Im Verhältnis dazu, was gesellschaftlich durch cie Arbeit der Betreuer erreicht werden kann, ist dies aber meist gut angelegtes Geld für Lebensqualität der Betroffenen Betreuten und deren Umfeld.

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