04
Sep
Das Bundeskabinett hat den Regierungsentwurf zur Restrukturierung und geordneten Abwicklung von Kreditinstituten, zur Errichtung eines Restrukturierungsfonds für Kreditinstitute und zur Verlängerung der Verjährungsfrist der aktienrechtlichen Organhaftung (Restrukturierungsgesetz) beschlossen.
Das Restrukturierungsgesetz setzt einen weiteren Meilenstein für einen festen Ordnungsrahmen der Finanzmärkte, den uns unser Leitbild, die Soziale Marktwirtschaft vorgibt. Banken werden in Zukunft restrukturiert werden können, ohne gleich in die Insolvenz zu müssen.
Unsicherheit bei Schieflagen von Banken wie in der vergangenen Finanzmarktkrise soll ein zweistufiges Sanierungs- und Reorganisationsverfahren vermeiden. Um ein schnelles Handeln zu ermöglichen, wird im Kreditwesengesetz ein hoheitliches Eingriffsverfahren seitens der Aufsichtsbehörde etabliert. weiterlesen