23 Mrz
Koschyk: Kontrollmöglichkeiten der Behörden der Zollverwaltung dürfen nicht eingeschränkt werden!
In dieser Woche wurde ein EU-Gesetzespaket vorgelegt, das die Aufdeckung von Schwarzarbeit und Lohndumping in Deutschland erschwert. Bisher können die Behörden der Zollverwaltung im eigenen Ermessen kontrollieren, ob entsandte Arbeitskräfte zu gleichen Arbeitsbedingungen wie hiesige Arbeitnehmer beschäftigt werden. Kontrolliert wird zum Beispiel die Einhaltung von Branchen-Mindestlöhnen. Die Kontrollen bieten Schutz vor Schwarzarbeit, Lohn- und Sozialdumping. Die EU-Kommission will nun die Rechte von entsandten Arbeitskräften stärken und dabei die Hürden für Kontrollen von Schwarzarbeitern erhöhen.
Die EU-Kommission zielt mit ihren Plänen auf eine verbesserte Anwendung der Europäischen Entsenderichtlinie. Grundsätzlich ist dieses Vorhaben zu begrüßen, soweit darin die vorhandenen Befugnisse der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls bestätigt werden. Allerdings dürfen die Befugnisse des Zolls, die der Europäische Gerichtshof für gemeinschaftskonform erklärt hat, nicht eingeschränkt und beschränkt werden. Es besteht die Gefahr, dass die geplanten rechtlichen Veränderungen eine erfolgreiche Kontrollpraxis wie in Deutschland verhindern.
Die Pläne der EU-Kommission widersprechen den Interessen aller Arbeitnehmer und hebeln einen fairen Wettbewerb im europäischen Binnenmarkt aus. Es besteht durchaus die Gefahr, dass der Schattenwirtschaft und Wettbewerbsverzerrungen Vorschub geleistet wird. Letztendlich bedeutet eine Einschränkung der bisherigen Kontrollmöglichkeiten auch eine erhebliche Schwächung der sozialen Sicherungssysteme wie der Renten- und Krankenversicherung. weiterlesen
weiterlesen
0 Kommentare





