09 Jul

Landkreis Bayreuth feiert 40-jähriges Bestehen


Foto LK Gruppe

v.l.: Staatsminister a. D. Simon Nüssel, Gudrun Brendel-Fischer MdL, der frühere Bayerische Ministerpräsident Dr. Günther Beckstein, der Bayreuther Landrat Hermann Hübner, Altlandrat Dr. Klaus-Günter Dietel, Finanztaatssekretär Hartmut Koschyk MdB und  Regierungspräsident Wilhelm Wenning

Am Freitag fand im Landratsamt Bayreuth der 33. traditionelle Empfang des Landkreises Bayreuth statt. Er stand ganz im Zeichen des 40-jährigen Landkreisjubiläums. Anwesend war auch der Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesminister der Finanzen und Bayreuther Bundestagsabgeordnete, Hartmut Koschyk.

Seit mehr als drei Jahrzehnten besteht der Landkreis Bayreuth in seiner heutigen Form. Im Rahmen der kommunalen Gebietsreform am 1. Juli 1972 wurde aus sieben ehemaligen Landkreisen bzw. Landkreisteilen eine Einheit geschaffen. Den Hauptanteil stellten die ehemaligen Landkreise Bayreuth und Pegnitz, kleinere Gebietsteile kamen aus den Altlandkreisen Ebermannstadt, Eschenbach, Kemnath, Kulmbach und Münchberg hinzu.LK 2Geschichtlich gesehen setzt sich der Landkreis aus wesentlichen Teilen des ehemaligen Markgrafentums Ansbach/Bayreuth, Teilen des Erzbistums Bamberg, aus altbayerischem Gebiet der Oberpfalz und kleineren Flächenanteilen der Freien Reichsstadt Nürnberg zusammen. weiterlesen


Geschrieben von Thomas Konhäuser am 09. Jul 2012
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09 Jul

Finanzstaatssekretär Koschyk: Das Elterngeld hat sich bewährt


Anlässlich der Diskussion um die Zukunft des Elterngeldes befragte der Nordbayerische Kurier hierzu oberfränkische Abgeordnete, darunter auch den Parlamentarischen staatssekretär beim Bundesminister der Finanzen und Bayreuther Bundestagsabgeordneten Hartmut Koschyk.

Finanzstaatssekretär Koschyk betonte, dass Familienpolitik langfristig angelegt und verlässlich sein müsse. “Für mich hat sich das Elterngeld bewährt. Gerade die strake Nachfrage nach den zwei ‘Vätermonaten’ ist für mich ein großer Erfolg. Daher plädiere ich dafür das Elterngeld in der bisherigen Form fortzuführen“, so Finanzstaatssekretär Koschyk.

Das Elterngeld gibt es seit Anfang 2007. Es löste das Erziehungsgeld ab. Ein Elternteil kann mindestens zwei Monate und höchstens zwölf Monate Elterngeld in Anspruch nehmen. Alleinerziehende können das Geld volle 14 Monate beziehen. Gezahlt werden mindestens 300 Euro und höchstens 1800 Euro monatlich. Das Elterngeld beträgt 67 Prozent des durchschnittlichen Nettogehalts der letzten zwölf Monate vor Geburt des Kindes. Kein Elterngeld bekommen Eltern mit einem Einkommen von mehr als 500 000 Euro im Kalenderjahr vor der Geburt des Kindes.

Zur Berichterstattung im Nordbayerischen Kurier gelangen Sie hier.


Geschrieben von Thomas Konhäuser am 09. Jul 2012
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