03 Aug
Koschyk: Bundesregierung verbessert Schutz vor Kostenfallen im Internet
Seit dieser Woche gilt die sogenannte „Button-Lösung” verpflichtend für alle Online-Einkäufe. Durch das Gesetz gegen Kostenfallen im Internet müssen Unternehmen bei einem kostenpflichtigen Vertrag im Internet den Verbraucher unmittelbar vor der Bestellung klar, verständlich und in hervorgehobener Weise über die wesentlichen Vertragselemente informieren, insbesondere über die Kosten. Dieses Gesetz schützt Internet-Nutzer, damit sie nicht ungewollt in eine Abofalle tappen. Die so genannte Button-Lösung wird dazu beitragen, unseriöse Geschäftspraktiken im Internet einzudämmen und vielen Betrügern im Internet das Handwerk zu legen.
In der Vergangenheit waren auch in unserer Region Verbraucher immer wieder durch trickreich gestaltete Internetangebote über die Kostenpflichtigkeit eines Angebots getäuscht worden. Findige Abofallen-Betreiber haben geschickt versucht, durch versteckte Preisangaben in Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder optisch unauffällig am unteren Bildschirmrand platzierte Hinweise über die tatsächlichen Preise einer Leistung hinwegzutäuschen. Verbraucherinnen und Verbraucher, die in eine solche Abo- oder Kostenfalle getappt sind, sahen sich dann Forderungen ausgesetzt, die teils mit massivem Druck geltend gemacht wurden. weiterlesen
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