08 Aug
Interview von Finanzstaatssekretär Koschyk mit dem Verband der Reservisten der Deutschen Bundeswehr
Der Reservistenverband hat sich erfolgreich gegen die Besteuerung des Wehrsolds durch die Hintertür gewehrt: Verpflegung und Unterkunft in der Kaserne bleiben für Reservisten auch in Zukunft steuerfrei. Doch noch immer diskutiert die Bundesregierung die Versteuerung des Leistungszuschlags sowie des Reserveoffizier- und des Reserveunteroffizierzuschlags. Der Verband der Reservisten der Deutschen Bundeswehr sprach mit dem Parlamentarischen Staatssekretär beim Bundesminister der Finanzen und Major d. R., Hartmut Koschyk MdB, über die aktuellen Pläne der Regierung und die Frage, wie viele Stolpersteine ehrenamtliches Engagement vertragen kann.
Aus einem Briefwechsel von Koalitionsabgeordneten geht hervor, dass Verpflegung und Unterkunft für Reservisten auch in Zukunft steuerfrei bleiben sollen. Was können Sie uns zur aktuellen Situation sagen?
Das Parlament wird ab September über den Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2013 beraten, der hinsichtlich der Besteuerung der Geld- und Sachbezüge von freiwillig Wehrdienstleistenden und Reservistendienstleistenden Änderungen vorsieht. Danach sollen bestimmte Teile der Bezüge steuerpflichtig werden. Aber die Befürchtung von wehrübenden Reservisten, dass sie zukünftig für ihre Unterkunft in der Kaserne, Verpflegung und Fahrtkosten Steuern zahlen müssen, ist unbegründet. In der Öffentlichkeit gab es darüber Diskussionen. Hierbei ist zum Teil übersehen worden, dass auch weiterhin die Zurverfügungstellung von Unterkunft und Verpflegung sowie der Fahrtkostenersatz für die Reservisten bereits nach geltendem Recht steuerfrei gewährt werden können. Hieran wird sich auch in Zukunft nichts ändern, weil die Reservisten an ihrem Dienstort in der Regel keine regelmäßige Arbeitsstätte begründen. weiterlesen
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