17 Aug
Modernisierung des Außenwirtschaftsgesetzes liegt auch im Interesse unserer kleinen und mittelständischen exportorientierten Unternehmen
Die Bundesregierung hat in dieser Woche in Berlin den Gesetzentwurf zur Modernisierung des Außenwirtschaftsgesetzes verabschiedet. Die AWG-Novelle ist Teil der im Koalitionsvertrag festgelegten Modernisierung des Außenwirtschaftsrechts. Eng verknüpft mit der AWG-Novelle ist die Überarbeitung der Außenwirtschaftsverordnung.
Das deutsche Außenwirtschaftsrecht genießt weltweit einen hervorragenden Ruf. Seine bewährten Grundstrukturen werden deshalb beibehalten. Mehr als fünfzig Jahre nach dem Inkrafttreten und nach zahlreichen Änderungen sowie der Aufhebung einzelner Paragraphen gleichen das Außenwirtschaftsgesetz und die Außenwirtschaftsverordnung aber einem Flickenteppich. Im Interesse der Exporteure, insbesondere der kleinen und mittelständischen Unternehmen in Deutschland und auch in unserer Region, müssen die Regelungen gestrafft und lesbar gemacht werden.
Materiell-rechtliche Änderungen sind bei den Straf- und Bußgeldbestimmungen vorgesehen. So verwenden beispielsweise die bisherigen Strafbestimmungen unbestimmte Rechtsbegriffe, die von der Rechtsprechung mehrfach als unklar bemängelt wurden. Im Regierungsentwurf wird deshalb weitgehend auf derartige Begriffe verzichtet. weiterlesen
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