15 Okt

Parl. Staatssekretär Koschyk spricht im Bundesrat zum Haushaltsbegleitgesetz 2011 und zum Restrukturierungsgesetz


Zum Redebeitrag von Herrn Parl. Staatssekretär Koschyk zum Haushaltsbegleitgesetz 2011 gelangen Sie hier.

Zum Redebeitrag von Herrn Parl. Staatssekretär Koschyk zum Restrukturierungsgesetz gelangen Sie hier.

Der Deutsche Bundesrat hat heute den Entwurf eines Haushaltsbegleitgesetzes beraten. Der vorliegende Gesetzentwurf ist Teil eines umfassenden Konsolidierungspakets der Bundesregierung in Höhe von rund 80 Mrd. Euro für die kommenden vier Jahre. Ziel ist die Konsolidierung der öffentlichen Haushalte im Hinblick auf die Einhaltung der Defizitgrenze des Europäischen Stabilitäts- und Wachstumspaktes und zur Einhaltung der neuen Schuldenregel des Artikels 115 des Grundgesetzes.

Die im Gesetzentwurf enthaltenen Maßnahmen sollen im Finanzplanzeitraum bis 2014 ein Entlastungsvolumen zugunsten des Bundeshaushalts von insgesamt rund 20 Mrd. Euro erreichen. Der Gesetzentwurf ist parallel zu den Beratungen des Bundeshaushalts 2011 auf den Weg gebracht worden. Der Parl. Staatssekretär beim Bundesminister der Finanzen und Bayreuther Bundestagsabgeordnete, Hartmut Koschyk, erläuterte in der Debatte des Bundesrats die Haltung der Bundesregierung.

Das Haushaltsbegleitgesetz 2011 wird am Donnerstag, dem 28. Oktober 2010, in 2./3. Lesung vom Deutschen Bundestag beraten werden.

Ebenfalls hat der Bundesrat heute den Entwurf eines Gesetzes zur Restrukturierung und geordneten Abwicklung von Kreditinstituten, zur Errichtung eines Restrukturierungsfonds für Kreditinstitute und zur Verlängerung der Verjährungsfrist der aktienrechtlichen Organhaftung (Restrukturierungsgesetz) beraten.

Ziel des Gesetzentwurf ist es, die Schieflage einer systemrelevanten Bank ohne Gefahr für die Stabilität des Finanzsystems zu bewältigen und dafür Sorge zu tragen, dass Eigen- und Fremdkapitalgeber die Kosten der Insolvenzbewältigung so weit wie möglich selbst tragen und sich das Engagement des Staates auf das Notwendigste beschränkt. Zudem sollten die neuen Instrumente ein koordiniertes Vorgehen mit anderen zuständigen Stellen auf europäischer Ebene ermöglichen, wenn eine grenzüberschreitend tätige Bankengruppe in Schwierigkeiten geraten ist. Dazu ist erforderlich, dass diese Instrumente sich in die bestehenden Überlegungen der Europäischen Kommission für ein EU-Rahmenwerk für das grenzüberschreitende Krisenmanagement im Bankensektor einfügen. Parl. Staatssekretär Koschyk, verdeutlichte die Haltung der Bundesregierung.


Geschrieben von Thomas Konhäuser am 15. Okt 2010
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05 Mrz

PSt Koschyk spricht im Bundesrat


Zum Redebeitrag von PSt Hartmut Koschyk gelangen Sie hier.

Aufgrund der Bedeutung des Bankensektors für die Weltwirtschaft wurden zur Bewältigung der Finanzkrise in Deutschland und weltweit Banken mit Milliardenbeträgen aus den öffentlichen Haushalten gestützt. Um sicherzustellen, dass die Anreizstrukturen für die Banken und diejenigen, die in den Banken tätig sind, nachhaltig so verändert werden, dass eine Wiederholung der Verhaltensweisen, die Ursache der Finanzkrise waren, möglichst ausgeschlossen werden, müssen laut Bundesrat wirksame Maßnahmen sowohl auf der Ebene des internationalen und nationalen Finanzsystems selbst als auch auf der Ebene der einzelnen Banken getroffen werden.

Im Bundesrat stand hierzu eine Entschließung des Bundesrates über Maßnahmen gegen Spekulationen auf den Finanzmärkten und ungerechtfertigte Banker-Bonuszahlungen auf der Tagesordnung. Der Bayreuther Bundestagsabgeordnete und Parlamentarische Staatssekretär beim Bundeminister der Finanzen, Hartmut Koschyk, verdeutlichte hierzu die Haltung der Bundesregierung.

Ebenso stand auf der Tagesordnung im Bundesrat der Entwurf eines Ausführungsgesetzes zur Verordnung (EG) Nr. 1060/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. September 2009 über Ratingagenturen (Ausführungsgesetz zur EU-Ratingverordnung).


Geschrieben von Thomas Konhäuser am 05. Mrz 2010
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12 Feb

Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister der Finanzen Hartmut Koschyk MdB spricht im Bundesrat


Zum Plenarprotokoll mit den Redebeiträgen von PSt Koschyk gelangen Sie hier.

Der Bayreuther Bundestagsabgeordnete und Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesminister der Finanzen, Hartmut Koschyk, hat in der heutigen Sitzung des Bundesrates die Haltung der Bundesregierung bei verschiedenen Gesetzesvorhaben verdeutlicht.

Auf der Tagesordnung der Beratungen des Bundesrates stand als wichtigster Punkt der Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2010 (Haushaltsgesetz 2010) und der Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung steuerlicher EU-Vorgaben sowie zur Änderung steuerlicher Vorschriften.

Der Bundesrat hat sich im Verlauf der Beratungen hinter den Haushaltsplan der Bundesregierung für das Jahr 2010 gestellt. In ihrer ersten Sitzung nach der Winterpause erkannten die Ländervertreter mehrheitlich an, dass angesichts der Belastungen durch die weltweite Finanzkrise und des Einbruchs des Bruttoinlandsprodukts um fünf Prozent im Jahr 2009 ein starker Anstieg der Nettokreditaufnahme nicht zu vermeiden sei. Die Vorlage wird nun in den Ausschüssen weiter beraten.

Der Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesminister der Finanzen, Hartmut Koschyk, deutete in seiner Rede im Bundesrat an, dass möglicherweise weniger neue Kredite aufgenommen werden müssten. Fast 86 Milliarden Euro müssten nicht das letzte Wort sein, so Koschyk. Die Bundesregierung habe großes Verständnis für die Haltung der Länder, sagte Koschyk. Aber auch der Bund habe künftig keinen Spielraum, zusätzliche Lasten zu übernehmen. Über das Thema Aufgabenabbau wolle der Bund mit den Ländern sprechen. Koschyk kündigte zudem die Einsetzung einer Regierungskommission an, die Vorschläge zur Neuausrichtung der kommunalen Finanzen machen soll. Der Bundeshaushalt, den der Bundestag bereits in erster Lesung beraten hat, sieht Ausgaben von 325,4 Milliarden Euro vor, 33 Milliarden mehr als im vergangenen Jahr. Dem stehen Steuereinnahmen von nur noch 211,9 Milliarden Euro gegenüber, sechs Milliarden Euro weniger als 2009. Die Bundesregierung hat die Rekordneuverschuldung von 85,8 Milliarden Euro mit der beispiellosen Wirtschafts- und Finanzkrise begründet.


Geschrieben von Thomas Konhäuser am 12. Feb 2010
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