03
Jul
Zur Verabschiedung zweier Gesetzentwürfe zum Vereinsrecht im Deutschen Bundestag erklärt der der Bayreuther Bundestagsabgeordnete und Parlamentarische Geschäftsführer der CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag Hartmut Koschyk:
„Wir haben uns konsequent und erfolgreich für weitere Verbesserungen für ehrenamtlich engagierte Bürger eingesetzt. Unser Ziel ist es, Menschen zu ehrenamtlicher Arbeit zu ermutigen. Deshalb haben wir durchgesetzt, dass die Haftungsrisiken auf ein vertretbares Maß begrenzt werden. Es ist für uns nicht hinnehmbar, dass überzogene Risi-ken vor ehrenamtlicher Arbeit abschrecken.
Künftig haften unentgeltlich tätige Vorstandsmitglieder von Vereinen und Stiftungen für Schäden sowohl gegenüber Dritten als auch gegenüber dem Verein nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Die CSU-Landesgruppe hat durchgesetzt, dass diese Haftungserleichterungen auch für Vorstandsmitglieder gelten, die eine Vergütung von höchstens 500 Euro jährlich erhalten. Die Interessen der Geschädigten bleiben dabei natürlich gewahrt, da sie bei leichter Fahrlässigkeit auch weiterhin einen Ersatzanspruch gegen den Verein selbst haben. weiterlesen