17
Dez
Nach Mitteilung von Finanzstaatssekretär Koschyk hat das Bundeskabinett einen Gesetzentwurf zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes beschlossen, der die seit Langem geforderte unbürokratische Erweiterung des bisherigen Feuerwehrführerscheins ermöglicht. Dies führt zu einer Erweiterung der normalen Fahrerlaubnis, zukünftig auch Fahrzeuge mit einem Gesamtgewicht von 7,5 t (inkl. Anhänger) in Fällen der ehrenamtlichen Tätigkeit bei Freiwilligen Feuerwehren, anerkannten Rettungs- und technischen Hilfsdiensten und neu – auch bei Einheiten des Katastrophenschutzes – zu fahren. Nach der bisherigen Rechtslage war das Fahren entsprechender Fahrzeuge nur bis zu einem Gesamtgewicht von 4,75 t möglich.
Durch die zunehmenden technischen Verbesserungen der Fahrzeuge der Freiwilligen Feuerwehren und der Rettungsdienste sowie das notwendige Mitführen von Anhängern bei Einsätzen war jedoch eine Ausweitung der bisherigen Regelung dringend erforderlich. Der Bundesminister für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung, Dr. Peter Ramsauer MdB hat nun einen eigenen Gesetzentwurf zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes vorgelegt.
Die Voraussetzungen für den Erwerb des Feuerwehrführerscheins liegen in Zukunft vor, wenn die Inhaber der Fahrberechtigung seit mindestens zwei Jahren im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis der Klasse B sind, von Mitgliedern der Freiwilligen Feuerwehren, der nach Landesrecht anerkannten Rettungsdienste, der technischen Hilfsdienste oder Einheiten des Katastrophenschutzes für das Führen von Einsatzfahrzeugen bis zu einer zulässigen Gesamtmasse von 7,5 t ausgebildet worden sind und in einer praktischen Prüfung ihre Befähigung nachgewiesen haben. weiterlesen