15 Mai

Bundesakademie für Sicherheitspolitik / Finanzstaatssekretär Koschyk referiert über neue Regeln für die globalen Finanzmärkte


 

Mit dem „Schönhauser Forum“ veranstaltet die Bundesakademie für Sicherheitspolitik (BAKS) eine regelmäßige Vortragsreihe. Der Parlamentarische Staatssekretär beim Bundeminister der Finanzen und Bayreuther Bundestagsabgeordnet, Hartmut Koschyk, referiert heute im Rahmen dieser Vortragsreihe über das Thema „Neue Regeln für die globalen Finanzmärkte – Ein Beitrag zur Krisenprävention und zur politischen Stabilität“.

Die „Bundesakademie für Sicherheitspolitik“ (BAKS) ist die höchstrangige, ressortübergreifende Weiterbildungsstätte des Bundes im Bereich der Sicherheitspolitik. Der Bundessicherheitsrat hat die BAKS beauftragt, durch gemeinsame Weiterbildung gegenwärtiger und zukünftiger Führungskräfte aus Bundes- und Länderressorts sowie aus dem sicherheitspolitisch relevanten Umfeld ein umfassendes Verständnis für die langfristigen sicherheitspolitischen Interessen der Bundesrepublik Deutschland zu schaffen. Dabei sollen alle diplomatischen, militärischen, ökonomischen, ökologischen, entwicklungspolitische und weitere Aspekte integriert werden. Die Bundesakademie stärkt durch ihre Veranstaltungen ein dauerhaftes Netzwerk der Entscheidungsträger und Akteure auf strategischer Ebene. Sie versteht sich als herausgehobenes Diskussionsforum und fördert den handlungsorientierten Gedankenaustausch über nationale wie internationale Lösungsansätze.

Zum Vortrag von Finanzstaatssekretär Koschyk gelangen Sie hier.

Die Powerpoint-Präsentation zum Vortrag von Finanzstaatssekretär Koschyk finden Sie hier.

Weiterführende Informationen zur Bundesakademie für Sicherheitspolitik finden Sie hier.


Geschrieben von Thomas Konhäuser am 15. Mai 2013
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22 Feb

Koschyk: „Bundesregierung schützt Kunden vor ungenügender oder falschen Finanzberatung!“


Der Deutsche Bundestag hat in dieser Woche in 1. Lesung den Entwurf der Bundesregierung eines Gesetzes zur Förderung und Regulierung einer Honorarberatung über Finanzinstrumente (Honoraranlageberatungsgesetz) und den Entwurf der Bundesregierung eines Gesetzes zur Umsetzung der europäischen Richtlinie über Manager alternativer Investmentfonds, das sog. AIFM-Umsetzungsgesetz, beraten.

Die Finanz- und Wirtschaftskrise hat auch in unserer Region Privatanleger und Sparer unmittelbar getroffen. Sie mussten während der Finanzkrise schmerzhafte Vermögensverluste hinnehmen. Grund hierfür war nicht zuletzt auch eine ungenügende oder falsche Finanzberatung. Oftmals wurden Anlageformen angeboten, die den Bedürfnissen und Zielen der Privatanleger nicht entsprochen haben. Mit dem vorliegenden Honoraranlageberatungs-gesetz, das federführend vom Bundesfinanzministerium erarbeitet wurde, sollen rechtliche Rahmenbedingungen für eine honorarbasierte Anlageberatung geschaffen werden, damit auch in unserer Region der Kunde eine Alternative zur provisionsbasierten Anlageberatung und Vermittlung hat.

So soll durch den Schutz der Bezeichnung „Honorar-Anlageberatung“ klar und deutlich signalisiert werden, mit wem der Kunde es im Beratungsgespräch zu tun hat: Mit einem Berater, der über Provisionen vom Verkauf der empfohlenen Finanzprodukte profitiert oder mit einem Berater, der ein Honorar für die Beratungsleistung verdient und nicht Provisionen für den Verkauf der Finanzprodukte erhält. Künftig darf nur derjenige sich „Honorar-Anlageberater“ nennen, der bei der Beratung einen ausreichenden Marktüberblick zugrunde legen kann und sich die Beratungsleistung allein durch Zuwendungen des Kunden entgelten lässt. weiterlesen




22 Feb

Bundestagsrede von Finanzstaatssekretär Koschyk zum Honoraranlageberatungsgesetz


Im Deutschen Bundestag wurde in 1. Lesung der Entwurf der Bundesregierung eines Gesetzes zur Förderung und Regulierung einer Honorarberatung über Finanzinstrumente (Honoraranlageberatungsgesetz) beraten. Der Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesminister der Finanzen verdeutlichte hierzu die Haltung der Bundesregierung und des Bundesministeriums der Finanzen.

Anlageberatung wird in Deutschland derzeit hauptsächlich in Form der provisionsgestützten Anlageberatung erbracht und nachgefragt. In dieser Form wird die Dienstleistung Anlageberatung regelmäßig durch Zuwendungen vergütet, die der Anlageberater von Anbietern oder Emittenten der Finanzprodukte erhält. Dieser Zusammenhang ist den Kunden trotz der bestehenden gesetzlichen Pflicht zur Offenlegung von Zuwendungen häufig nicht bewusst. Durch eine gesetzliche Ausgestaltung der honorargestützten Anlageberatung soll mehr Transparenz über die Form der Vergütung der Anlageberatung geschaffen werden, so dass sich ein Kunde künftig bewusst für die provisionsgestützte Anlageberatung oder für die nicht-provisionsgestützte Honorar-Anlageberatung entscheiden kann. weiterlesen


Geschrieben von Thomas Konhäuser am 22. Feb 2013
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22 Feb

Bundestagsrede zum AIFM-Umsetzungsgesetz / Koschyk: Kein Finanzmarkt, kein Finanzakteur und kein Finanzprodukt darf unbeaufsichtigt bleiben!


Im Deutschen Bundestag wurde in 1. Lesung der Entwurf der Bundesregierung eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie 2011/61/EU über die Verwalter alternativer Investmentfonds (AIFM-Umsetzungsgesetz – AIFM-UmsG) beraten. Der Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesminister der Finanzen verdeutlichte hierzu die Haltung der Bundesregierung und des Bundesministeriums der Finanzen.

Die Richtlinie 2011/61/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 8. Juni 2011 ist bis zum 22. Juli 2013 in nationales Recht umzusetzen. Ziel der Richtlinie ist, gemeinsame Anforderungen für die Zulassung von und die Aufsicht über Verwalter alternativer Investmentfonds (AIF) festzulegen, um für den Umgang mit damit zusammenhängenden Risiken für Anleger und Märkte in der Union ein gemeinsames Vorgehen zu gewährleisten.

„Die Finanzkrise hat gravierende Schwächen des Finanzsystems aufgedeckt: Fehlanreize haben die Akteure zu untragbaren Risiken veranlasst und die Intransparenz der Märkte hat dazu geführt, dass Finanzmarktakteure, Investoren und Aufseher die enormen Risiken nicht richtig eingeschätzt haben. Ziel muss daher sein, die Transparenz der Märkte und Produkte zu erhöhen. Dazu leistet das vorliegende Gesetz zur Umsetzung der europäischen Richtlinie über Manager alternativer Investmentfonds, das sog. AIFM-Umsetzungsgesetz, einen wichtigen Beitrag“, so Finanzstaatssekretär Koschyk. weiterlesen


Geschrieben von Thomas Konhäuser am 22. Feb 2013
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08 Feb

Trennbankengesetz und neue Strafrechtsregelungen im Finanzsektor tragen zur Stabilisierung der Finanzmärkte bei!


Die Bundesregierung hat in dieser Woche mit dem von Bundesfinanzminister Dr. Wolfgang Schäuble vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zur Abschirmung von Risiken und zur Planung der Sanierung und Abwicklung von Kreditinstituten und Finanzgruppen weitere wichtige Bausteine des neuen Ordnungsrahmens für die Finanzmärkte beschlossen.

Das Gesetz umfasst drei Regelungsbereiche: zum Ersten eine vereinfachte Abwicklung und Sanierung von Kreditinstituten und Finanzgruppen. Die Kreditinstitute müssen rechtzeitig Pläne aufstellen, wie ihre eigene Sanierung und Abwicklung im Fall eines Falles vonstattengehen kann. Zum Zweiten wird die Abtrennung von risikoreicheren Bereichen vom Einlagengeschäft vorgeschrieben. Als Drittes führt das Gesetz klare Strafbarkeitsregeln für Geschäftsleitungen von Banken und Versicherungen ein, wenn diese gegen ihre Pflichten verstoßen.

Das Gesetz schafft Regelungen zur Planung der Sanierung und Abwicklung von Kreditinstituten und Finanzgruppen, um frühzeitig und präventiv Maßnahmen für in Schieflage geratene systemrelevante Banken ergreifen zu können. Die betroffenen Institute müssen Sanierungspläne vorlegen, damit im Zweifelsfall die Aufsichtsbehörden schneller handeln können und Abwicklungshindernisse vermieden werden. Die Aufsicht kann daher verlangen, dass Abwicklungshindernisse bereits im Vorfeld ausgeräumt werden. weiterlesen


Geschrieben von Thomas Konhäuser am 08. Feb 2013
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30 Nov

Bundestagsrede von Finanzstaatssekretär Koschyk zu Hochfrequenzhandel


Im Deutschen Bundestag wird heute in 1. Lesung der Entwurf eines Gesetzes zur Vermeidung von Gefahren und Missbräuchen im Hochfrequenzhandel beraten.

Der Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesminister der Finanzen und Bayreuther Bundestagsabgeordnete, Hartmut Koschyk, verdeutlichte im Plenarsaal die Haltung der Bundesregierung und des Bundesfinanzministeriums zum vorliegenden Gesetzesentwurf.

In den letzten Jahren hat aufgrund technologischer Entwicklungen und im Zuge des zunehmenden Wettbewerbs zwischen Finanzplätzen durch Schaffung neuer Arten von Handelsplattformen der elektronische Handel von Finanzinstrumenten zunehmend an Bedeutung gewonnen.

Mit dem Gesetzesentwurf soll den besonderen Risiken des algorithmischen Hochfrequenzhandels entgegengewirkt werden. So wird mit der Erweiterung der Definition des Eigenhandels um den Hochfrequenzhandel eine Aufsichtslücke geschlossen und die Hochfrequenzhändler werden unter die Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht gestellt. Zudem sollen strengere Anforderungen an den algorithmischen Handel gestellt werden. Wertpapierdienstleistungsunternehmen, Kapitalanlagegesellschaften und selbstverwaltende Investmentaktiengesellschaften, die den algorithmischen Handel betreiben, sollen künftig organisatorisch sicherstellen, dass ihre Handelssysteme derart ausgestaltet sind, dass Störungen des Marktes unterbleiben. Ferner soll klargestellt werden, dass bestimmte Handelspraktiken, welche ohne Handelsabsicht getätigt werden, um das Funktionieren der Handelssysteme zu stören oder zu verzögern oder andere Handelsteilnehmer zu täuschen, als Marktmanipulation anzusehen sind. Des Weiteren soll neben der Einführung einer Gebühr bei exzessiver Nutzung der Handelssysteme die Verpflichtung für Handelsteilnehmer eingeführt werden, ein angemessenes Verhältnis zwischen ihren Auftragseingaben, -änderungen und -löschungen und den tatsächlich ausgeführten Geschäften zu gewährleisten. Auch soll eine Mindestpreisänderungsgröße eingeführt werden, um dem Trend zu immer kleineren Mindestpreisänderungsgrößen entgegenzuwirken. Um ein Ausweichen auf multilaterale Handelssysteme zu verhindern, sollen diese Regelungen auch auf multilaterale Handelssysteme anzuwenden sein. Auch sollen einige notwendige Änderungen im Börsengesetz vorgenommen werden, um in der praktischen Anwendung aufgetretene Zweifelsfälle zu beseitigen.

Finanzstaatssekretär Koschyk betonte, dass die neuen Regeln für Hochfrequenzhändler entscheidende Schwachstellen beseitigen, die sich im Zuge der Finanzkrise aufgetan haben.

Zum Plenarprotokoll mit dem Redebeitrag von Finanzstaatssekretär Koschyk gelangen Sie hier

Zur Videoaufzeichnung des Deutschen Bundestages gelangen Sie hier

 


Geschrieben von Thomas Konhäuser am 30. Nov 2012
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07 Apr

Koschyk informiert Deutschen Sparkassen- und Giroverband über den Stand der Finanzmarktregulierung


Zum Redebeitrag von Herrn Parlamentarischen Staatssekretär Koschyk gelangen Sie hier

Der Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesminister der Finanzen, Hartmut Koschyk, nimmt heute an der Sitzung des wirtschaftspolitischen Arbeitskreises des Deutschen Sparkassen- und Giroverbandes teil, um über den Stand der Finanzmarktregulierung zu sprechen.

In seiner Rede „Finanzmarktregulierung – was wurde erreicht, was bleibt zu tun?” verdeutlichte Finanzstaatssekretär Koschyk unter anderem, dass die Bundesregierung in der Finanzmarktregulierung das wesentliche Instrument sieht, um die Kreditwirtschaft vor zukünftigen Krisen zu schützen. Weiterhin betrachtete Finanzstaatssekretär Koschyk aber auch den für Vertreter der Kreditwirtschaft wichtigen Gesichtspunkt der Kostenbelastung.


Geschrieben von Thomas Konhäuser am 07. Apr 2011
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31 Mrz

Koschyk spricht beim 7. Bayreuther Forum für Wirtschafts- und Medienrecht zum Thema „Anlegerschutz und Stabilität der Finanzmärkte”


Vom 31. März bis 1. April 2011 findet in Bayreuth das “7. Bayreuther Forum für Wirtschafts- und Medienrecht” statt. Thema der Tagung ist „Anlegerschutz und Stabilität der Finanzmärkte“.

Die Finanzkrise hat schmerzlich gezeigt, dass dem Vertrauen in die Integrität und Funktionsfähigkeit der Finanzmärkte eine große Bedeutung zukommt. Eine lückenhafte Beaufsichtigung und Regulierung sowie mangelnde Transparenz untergraben aber das Vertrauen in die Leistungsfähigkeit von Finanzmärkten, so dass der Gesetzgeber nun durch neue Regeln den Anlegerschutz stärken will.

Beim 7. Bayreuther Forum für Wirtschafts- und Medienrecht widmen sich Meinungsführer und Experten aus Politik, Wirtschaft und Wissenschaft der Frage, ob die aktuellen Ordnungsbedingungen zur Stabilität der Finanzmärkte beitragen und wie der Anleger besser geschützt werden kann.

Anwesend ist auch der Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesminister der Finanzen und Bayreuther Bundestagsabgeordnete, Hartmut Koschyk, der über das Thema „Anlegerschutz und Stabilität der Finanzmärkte“ referiert.

Zum Download des Redebeitrags von Herrn Parlamentarischen Staatssekretär Koschyk gelangen Sie hier.

Am Abend findet eine Podiumsdiskussion zum Thema „Banken und Vermittler an die Kette? – Notwendigkeit und Grenzen neuer Regeln für den Anlegerschutz“ statt.


Geschrieben von Thomas Konhäuser am 31. Mrz 2011
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19 Jan

Fachgespräch: “Möglichkeiten der Finanzierung von Auslandsprojekten der regionalen Wirtschaft in Entwicklungs- und Transformationsländern”


Wenn_Portrait

EINLADUNG

zu einem

Fachgespräch mit Bruno Wenn

Sprecher der Geschäftsführung der Deutschen Investitions- und
Entwicklungsgesellschaft (DEG)

zum Thema:

“Möglichkeiten der Finanzierung von Auslandsprojekten der regionalen Wirtschaft in Entwicklungs- und Transformationsländern”

am Donnerstag, 3. Februar 2011, 15-18 Uhr,
im König-Ludwig-Saal des Restaurants “Zur Sudpfanne”, Bayreuth.

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Geschrieben von Patrick Lindthaler am 19. Jan 2011
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11 Nov

Parlamentarischer Staatssekretär Koschyk referiert über die aktuelle finanzmarktpolitische Agenda der Bundesregierung!


Parlamentarischer Abend HP

(v.l.) Markus Beumer, Mitglied des Vorstands Commerzbank AG, Wolfgang Kirsch,Vorsitzender des Vorstandes, DZ BANK AG, Dr. Hermann Otto Solms MdB,Vizepräsident des Deutschen Bundestages, Heinrich Haasis, Präsident,Deutscher Sparkassen- und Giroverband (DSGV),Parl. Staatssekretär beim Bundesminister der Finanzen, Hartmut Koschyk MdB und Frank Westhoff, Mitglied des Vorstands DZ BANK AG.

Zum Redebeitrag von Herrn Parlamentarischen Staatssekretär Koschyk gelangen Sie hier.

Die Initiative Finanzstandort Deutschland (IFD) veranstaltete in Berlin einen Parlamentarischen Abend. Anwesend war auch der Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesminister der Finanzen, Hartmut Koschyk, der über das Thema „Aktuelle finanzmarktpolitische Agenda der Bundesregierung“ referierte.

Parlamentarischer Abend

Parl. Staatssekretär Hartmut Koschyk zusammen mit Herrn Heinrich Haasis, Präsident, Deutscher Sparkassen- und
Giroverband (DSGV) und Herrn Wolfgang Kirsch, Vorsitzender des Vorstandes, DZ BANK AG.

Die Initiative Finanzstandort Deutschland (IFD) wurde 2003 ins Leben gerufen, um mit Innovationen und gemeinsamen Aktivitäten einen Beitrag zur Stärkung des deutschen Finanzstandorts zu leisten und damit Ideengeber und Katalysator für Fortschritt mit Ziel eines nachhaltigen Wachstums zu sein. IFD-Mitglieder sind Kreditinstitute und Unternehmen der Versicherungswirtschaft gemeinsam mit Verbänden der Finanzwirtschaft, der Deutschen Börse, der Deutschen Bundesbank und dem Bundesministerium der Finanzen. Mehr als 200 Experten aus den IFD-Mitgliedshäusern widmen sich Themen rund um die Schwerpunkte „Stärkung des Wachstums“, „Förderung von Innovation“ sowie „Mitgestaltung der Europäischen Finanzmarktintegration“. Vor dem Hintergrund der derzeitigen gesetzgeberischen Überlegungen hat sich die IFD in den letzten Monaten besonders mit der Regulierung der Finanzmärkte sowie der Finanzierung des Mittelstands beschäftigt. Die IFD fordert dabei eine am Risiko orientierte Überwachung.


Geschrieben von Thomas Konhäuser am 11. Nov 2010
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