13 Aug
Koschyk ganz nah dran Folge 118 beim 8. Bayreuther Kulturgespräch 2011
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12 Aug
Kunst hat die Kraft, Gesellschaft und Religion wieder näher zusammenzubringen. Warum sich die Kirche dennoch so schwer tut, Kunst und Künstler der Gegenwart zu akzeptieren, dieser Frage ist die Kultur- und Medienausschussvorsitzende im Bundestag, Professor Monika Grütters aus Berlin, beim 8. Bayreuther Kulturgespräch des Parlamentarischen Finanzstaatssekretärs Hartmut Koschyk nachgegangen.
von links: Pfarrer Friedrich Jehnes, Gudrun Brendel-Fischer MdL, Prof. Dr. Monika Grütters (Vorsitzendes des Kulturausschusses im Deutschen Bundestag) und Hartmut Koschyk (Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister der Finanzen)
24 Jul

Unter dem Motto „Nornen“ zeigt der seit 13 Jahren in Berlin lebende argentinische Künstler Mariano Rinaldi Goni (2. von rechts) diesmal seine Werke in der Porzellanfabrik Walküre. Nach Bayreuth geholt hatte Goni bereits zum dritten Mal in Folge der Bundestagsabgeordnete Hartmut Koschyk (rechts). Mit im Bild: Der Berliner Galerist Markus Deschler und Wolfgang Meyer von der Porzellanfabrik Walküre (von links).
Bayreuth. Nach seinen großen Erfolgen im In- und Ausland ist der gebürtige Argentinier und seit 13 Jahren in Berlin lebende Künstler Mariano Rinaldi Goni auch in diesem Jahr wieder im Umfeld der Festspiele in Bayreuth präsent. Mit einer Ausstellung, die am Donnerstagabend in der Porzellanfabrik Walküre am Fuße des Grünen Hügels eröffnet wurde, und einem temporären Atelier im ehemaligen Kiosk gegenüber dem Haus Wahnfried gelang es dem Multitalent diesmal, Richard Wagner auch räumlich ganz nahe zu kommen. weiterlesen
22 Mai
Soziale Sicherung von kurzzeitig Beschäftigten im Falle der Arbeitslosigkeit wird verbessert
Gute Nachricht für kurzzeitig beschäftigte Musiker, Schauspieler, Sänger, Tänzer, Film- und Tontechniker, aber auch andere kurzfristig Beschäftigte, die Beiträge zur Arbeitslosenversicherung zahlen: Für sie alle erleichtern wir den Zugang zum Arbeitslosengeld im Falle der Arbeitslosigkeit, dass hat das Bundeskabinett beschlossen. Hierfür hat sich die CDU/CSU-Fraktion nachhaltig eingesetzt
Bislang sind die für Kulturschaffende typischen kurzzeitigen Beschäftigungsverhältnisse ein Hindernis für den Bezug von Arbeitslosengeld. Antragsteller für das Arbeitslosengeld müssen zwölf Monate sozialversicherungspflichtige Beschäftigung innerhalb der letzten zwei Jahre nachweisen. Um diese Voraussetzung für den Bezug zu erfüllen, müssten Film- und Theaterschaffende jeden zweiten Tag eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung nachweisen. Dieses können selbst sehr gut Beschäftigte aus diesen Branchen kaum erbringen.
Diese Ungerechtigkeit wird jetzt beseitigt. Künftig haben kurzzeitig beschäftigte Kulturschaffende, aber auch andere kurzfristig Beschäftigte, bereits nach sechs statt bisher zwölf Monaten sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung innerhalb der letzten zwei Jahre Anspruch auf Arbeitslosengeld. Voraussetzung ist, dass sie Beschäftigungsverhältnisse von überwiegend je bis zu sechs Wochen und einen Verdienst von nicht mehr als 30.240 Euro nachweisen. Nach sechs Monaten sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung besteht dann ein Anspruch auf drei Monate Arbeitslosengeld, nach acht Monaten auf vier Monate und nach zehn Monaten auf fünf Monate Arbeitslosengeld. Diese Neuregelung wird besonders der Erwerbssituation von Kulturschaffenden gerecht.