20 Apr
Koschyk: Deutsches Kulturerbe im Osten ist für deutsche Kulturnation unverzichtbar!
Die Bundesregierung hat in dieser Woche auf Vorschlag des Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien, Staatsminister Bernd Neumann MdB, den „Bericht der Bundesregierung über die Maßnahmen zur Förderung der Kulturarbeit gemäß § 96 Bundesvertriebenengesetz (BVFG) in den Jahren 2009 und 2010“ beschlossen.
Bund und Länder haben laut § 96 BVFG den gesetzlichen Auftrag das Kulturgut der Vertreibungsgebiete in dem Bewusstsein der Vertriebenen und Flüchtlinge, des gesamten deutschen Volkes und des Auslandes zu erhalten, Archive, Museen und Bibliotheken zu sichern, zu ergänzen und auszuwerten sowie Einrichtungen des Kunstschaffens und der Ausbildung sicherzustellen und zu fördern. Sie haben Wissenschaft und Forschung bei der Erfüllung der Aufgaben, die sich aus der Vertreibung und der Eingliederung der Vertriebenen und Flüchtlinge ergeben, sowie die Weiterentwicklung der Kulturleistungen der Vertriebenen und Flüchtlinge zu unterstützen.
Die Bundesregierung stellte für diese wichtige kulturpolitische Aufgabe in den Jahren 2009 und 2010 insgesamt 32 Mio. Euro zur Verfügung. Hinzu kommen weitere rund 1,7 Mio. Euro aus dem Haushalt des Bundesministeriums des Innern für die verständigungspolitische Arbeit der Vertriebenen.
Der vorgelegte Bericht dokumentiert die vielfältigen Aktivitäten der Bundesregierung auf dem Gebiet der Kulturförderung nach § 96 Bundesvertriebenengesetz. Unter dem Motto „Entdecken und bewahren – deutsches Kulturerbe im östlichen Europa“ stellt er die zugrunde liegenden Leitideen der Bundesregierung vor und erläutert gegenwärtige Herausforderungen. Zugleich wird die hohe Aktualität und politische sowie gesellschaftliche Relevanz dieser Aufgabe im nationalen wie im europäischen Rahmen belegt. weiterlesen
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