Allgemein Für Deutschland
2.Bericht zur Tagung des XI. Deutsch-Koreanisches Forum vom 10. bis 14. Oktober 2012 in der Gangwon-Provinz (Südkorea)
13. Oktober 2012
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Session 3: Energie und Energie-Diplomatie

Diese Sitzung befasst sich mit dem Thema Energie und zugehörigen außenpolitischen Aspekten im Rahmen der Energieversorgung Deutschlands und Koreas: Beide Länder liegen geographisch betrachtet in der Nachbarschaft Russlands. Deutschland ist abhängig von russischen Gaslieferungen. Russland plant eine Ausweitung des Gasgeschäfts durch den Bau einer Pipeline auf die koreanische Halbinsel.

Referent: Volker Deville (Senior Executive Vice President Allianz SE)
Herr Deville stellt in seinem Vortrag Sicht und Überlegungen eines international agierenden Versicherungskonzerns zum Thema dar. Dies geschehe vor dem Hintergrund, dass insbesondere die Klimaerwärmung – befeuert durch Treibhausgase, wie Kohlendioxid (CO2) – für massive Schäden sorge, z.B. in Form von Naturkatastrophen. Diese seien wiederum durch Versicherer zu decken. Es liege entsprechend in der Natur der Sache, für eine Energiepolitik einzutreten, die eine Senkung von Treibhausgasen mit sich bringe. Energiediplomatie umfasse aus Sicht eines Versicherers daher drei Punkte: Eigeninteressen, strategische Interessen außerhalb Deutschlands und Werkzeuge, um mit diesen unterschiedlichen Interessenslagen umzugehen.
Im weiteren Verlauf seines Vortrags geht Herr Deville insbesondere auf die deutsche Lage ein und skizziert die aktuelle Situation bis hin zum Ziel des kompletten Atomausstiegs im Jahr 2022. So sei es das Ziel, die gesamten Nuklearkapazitäten sukzessive durch erneuerbare Energien zu ersetzen. Parallel dazu sei unabdingbar, den Energieverbrauch fortwährend – im Rahmen eines kontinuierlichen Verbesserungsprozesses – zu reduzieren. Dennoch sei es erforderlich große Projekte voranzutreiben, ohne die der Atomausstieg nicht gelänge. Hier erwähnt er insbesondere die Erneuerung des deutschen Netzes, um die maßgeblich im Norden erzeugte Energie in die industriellen Zentren im Süden der Bundesrepublik transportieren zu können. Gemäß Herrn Deville befände sich Deutschland aktuell inmitten in der Transformation.

Botschafter a.d Geier, Präsident der Deutsch-Koreanischen Gesellschaft (links)

Herr Deville fährt fort und erläutert, dass Deutschland aktuell 75% seines Energiebedarfs importiere. Der größte Lieferant sei Russland, gefolgt von den Erdöl- und Erdgasproduzenten des Mittleren Ostens. Ziel müsse es daher sein, die Energieversorgung – hinsichtlich Art, Quelle und Transport – zu diversifizieren. Zu ergänzen seien die Bemühungen um eine nachhaltige Versorgungssicherheit, den Import von erneuerbaren Energien (Stichwort „Dessertec“) sowie den Dialog mit großen Energieverbrauchern, speziell mit Schwellenländern wie China und Indien. Nur auf diese Weise sei eine globale Reduzierung des Energieverbrauchs insgesamt möglich.


Zum Thema Erdgas führt Herr Deville aus, dass jährlich ca. 3,3 Milliarden m³ Erdgas produziert würden. Davon allein in Russland 18%. Die deutschen Importe stützen sich zu 20% auf Erdgaslieferungen aus Russland. Es bestehe eine große Abhängigkeit von Russland. Andererseits sei Deutschland auch der größte Kunde Russlands bzw. des russischen Gaslieferanten Gazprom. Die Interessen beider Seiten seien jedoch im Zuge des Baus der Northstream-Pipeline durch die Ostsee gewahrt.

Referent: Dr. Young Seok Moon (Vizepräsident Korea Energy Economics Institute KEEI)


Dr. Moon geht in seinem Vortrag auf die energiepolitischen Überlegungen Südkoreas ein und erläutert exemplarisch am Beispiel der Erdgasversorgung die aktuelle Situation. Nachdem der Gasverbrauch in Europa konjunkturbedingt zurückgehe, steige die Bedeutung von Erdgas signifikant. Die Nachfrage steige in Asien am schnellsten, insbesondere auch vor dem Hintergrund der Reduzierung von Treibhausgasemissionen. Da die Erdgasvorkommen in Indonesien und Malaysia beinahe ausgeschöpft seien, rückt Russland als Gaslieferant weiter in den Fokus der Energiebeschaffung. Südkorea bewege ich in einem Spannungsfeld, das die Unsicherheit durch eine russische Gasversorgung, die amerikanische Schiefergasförderung und dessen Export nach Asien, die mittelasiatische Erdgasversorgung nach China sowie die Verzögerung der Entwicklung der Gasförderung im fernöstlichen Teil Russlands umfasse.


Im weiteren Verlauf seines Vortrages erläutert Herr Dr. Moon die Vor- und Nachteile eines möglichen Pipelineprojektes zur Versorgung Südkoreas mit russischem Erdgas. Das Projekt biete viele positive Seiten. Jedoch sei auch klar, dass die Pipeline durch Nordkorea führen müsste, was mit entsprechenden nordkoreanischen Risiken behaftet sei, z.B. dem nordkoreanischen Nuklearrisiko. Jedoch sei klar, dass Russland einen stabilen Absatzmarkt für seine Erdgasproduktion benötige. Der Druck aus Europa in Bezug auf Lieferbedingungen und Senkung der Lieferpreise werde es für Russland unabdingbar machen, in Asien neue Märkte zu erschließen und seinen Erdgasabsatz in dieser Region deutlich zu erhöhen.


Aus südkoreanischer Sicht sei gemäß Dr. Moon festzuhalten, dass ebenfalls an einer Diversifizierung der Energieversorgung gearbeitet werde. Südkorea verfolge dabei das Ziel, dies im Rahmen multilateraler Kooperation und Koordination umzusetzen.


Session 3: Gender und Innovation im Hochschulbereich


In der Arbeitsgruppe „Gender and Innovation in Higher Education“ wurde insbesondere die Situation der Bildungslandschaft und der Anteil der weiblichen Akademikerinnen in beiden Ländern beleuchtet. Tagungsteilnehmerin und Referentin Abgeordnete Barbara Höll, betonte, dass das Thema Bildung ein wichtiges Thema für Deutschland sei. Noch sei die Ausbildung größten Teils kostenfrei.In einigen Bundesländern würden Gebühren erhoben. Im Gegensatz zu Korea ist der Anteil der Abiturienten relative gering. Das so, Barbara Höll, sei dem Umstand geschuldet, dass andere Ausbildungswege, wie der über die Lehre zum Meister ebenso anerkannt seien. Dennoch sei der Fakt, dass nicht einmal 10% der Studenten aus bildungsfernen Schichten stammten, und über 50% der Studenten während ihres Studiums arbeiten müssen problematisch.


In einem zweiten Kapitel ging Barbara Höll insbesondere auf den Genderaspekt in der Forschungslandschaft ein. 51,7 % aller Bachelor Absolventen und 44,1 % aller Promovenden sind weiblich. Aber nur 18,2% aller Professurstellen sind mit Frauen besetzt. Das zeige, dass viele Frauen nach dem Studium die Forschungslandschaft verlassen. Zahlreiche Gründe, wie Vereinbarkeit von Familie und Arbeit seien verhindernde Faktoren. Angesichts der demographischen Entwicklung sei das aber nicht mehr verantwortbar. Zudem würde dadurch Frauen der Zugang zu Einflussmöglichkeit, Verdienst, und Prestige erschwert.

Cho Kisuk, Professorin an der Ehwa Frauenuniversität stellte berichtete über den großen Leistungsdruck und Konkurrenzsitution dem die Schüler in Korea ausgesetzt sind, wenn sie auf eine der Eliteunversitäten wollen . Der „run“ auf die top 5 Unversitäten ist damit begründet, dass ein Abschluss an einer dieser Institutionen gute Arbeitsaussichten und damit gute Verdienstmöglichkeiten bedeutet. Um die Wettbewerbssituation zu entzerren, empfiehlt Professor Cho einen Paradigmenwechsel. Derzeit sind 80% der Universitäten in privater Trägerschaft und lediglich 20 % der Universitäten sind staatlich. Eine Umkehrung dieses Verhältnisses sei anzustreben. Gelder der Regierung sollten vermehrt in staatliche Universitäten, insbesondere auf dem Land fließen. Außerdem sollten die Studiengebühren halbiert werden, um auch Schülern aus ärmeren Familien den Zugang zu den Universitäten zu erleichtern.


Die Teilnehmer der Arbeitsgruppe waren sich einig, dass in Deutschland, wie in Korea der Anteil der weiblichen Professoren erhöht werden muss. Weiterhin, dass Bildung nicht einkommensabhängig sein darf. Spezielle Förderung von Schülern aus sozial- bzw. finanzschwachen Schichten sind notwendig. In Deutschland hat eine Hochschulreform im Zuge des Bologna Prozesses stattgefunden. In Korea sei eine Reform noch nicht eingeläutet, aber anzustreben.


Session 3. Social Security System and Reunification; Past, Present and Future


MdB Marlies Volkmer unterstrich eingangs den großen Systemunterschied der beiden deutschen Staaten zum Zeitpunkt der Wiedervereinigung. In der DDR waren die Versicherungen gesamtheitlich gewerkschaftlich organisiert, und mit 20% bei max. 600 Mark Bemessungsgrenze sehr günstig angeboten. In der BRD wurden die einzelnen Komponenten der Sozialversicherungen separat und marktwirtschaftlich organisiert. Der Staatsvertrag zur Integration der Sozialsysteme der DDR in ein vereintes Deutschland wurde Anfang 1990 verhandelt, erste Anpassungen fanden bereits vor der Wiedervereinigung statt. Nur die Renten wurden erst später und schrittweise angeglichen (im Ergebnis heute Rentenniveau 84%). Bei der Zusammenführung der beiden Gesundheitssysteme wurden die effizienten Strukturen der Polikliniken (Verbund von Fachärzten) in Ostdeutschland aufgegeben, eine Entwicklung die erst in den letzten Jahren wieder rückläufig war. Insgesamt war die Integration der Sozialsysteme bereits 1993 abgeschlossen.


Die Anpassungskrise der Wirtschaft in den neuen Bundesländern erfolgte durch 1:1 Umrechnung von Löhnen und Gehältern bei mangelnder Produktivität. Es folgte eine plötzliche, hohe Arbeitslosigkeit mit dem Ergebnis, dass die Mehrheit der Arbeitnehmer nicht mehr in ihrem ursprünglichen Berufsfeld tätig war. Entscheidend für eine erfolgreiche Integration von Sozialsystemen sei das Niveau der Absicherung und die Wirtschaftsleistung. Der Schlüssel hierzu seien Investitionen in Ausbildung, Kinderbetreuung und eine gerechte Verteilung des Reichtums.


Jung Jae-Hoon fasste den Vortrag von Frau Volkmer zusammen und führte ihn mit eigenen Schlussfolgerungen für Korea fort: Die Wiedervereinigung sei zwar äußerlich abgeschlossen, man könne jedoch aufgrund der anhaltenden strukturellen Unterschiede argumentieren, die Wiedervereinigung und Integration der Sozialsysteme finde weiterhin statt. Die sozialpolitische Wiedervereinigung sei aber ganz maßgeblich durch die Integration der Sozialversicherungssysteme erreicht worden. In letzter Zeit lerne das vereinte Deutschland auch zunehmend von den Erfahrungswerten aus der DDR (Stichwort: Polikliniken). Man müsse sich die Frage stellen, ob Südkorea sein Sozialversicherungssystem auf Nordkorea übertragen werden könnte. Aus seiner Sicht sei dies nicht möglich. In Deutschland bestand Rechtsanspruch auf Sozialabsicherung, im koreanischen Beispiel sei dies nicht abzusehen. In Deutschland seien sozialstaatliche Leistungen ein Kulturgut, in Korea hingegen nicht. Auch die Systemkonkurrenz wie in Deutschland bestehe zwischen Nord- und Südkorea nicht.


Das Argument nicht zu bewältigender Kosten aus der Vereinigung der Sozialsysteme sei für Korea nicht zutreffend – es bestehe schließlich keine Notwendigkeit, das deutsche Beispiel zu wiederholen – und tauche ganz wesentlich im Lager der Wiedervereinigungsskeptiker auf.
Prof. Lee (FU) argumentiert dagegen, dass DDR-Bürger auch nicht vergleichbar eingezahlt hätten, trotzdem aber integriert worden seien. Rechtliche Begründungen greifen daher zu kurz.


Jung erwiderte, dass die DDR-Bevölkerung wegen Ähnlichkeit der Systeme einen moralischen Anspruch abgeleitet habe. Nordkorea verfüge hingegen über keine Art der Sozialversicherung.
Besser machen hätte man laut Frau Volkmer rückblickend einiges bei der Festlegung des Wechselkurses und bei der Privatisierung der DDR-Betriebe durch die Treuhand. Abschließend unterstrich sie die unterschiedliche Ausgangslage im direkten Vergleich zwischen Deutschland und Korea. Nichtsdestotrotz könne Deutschland ein mögliches Modell für den Ausbau des Sozialsystems in Südkorea sein.
Jung hebt zu Diskussionsende hervor, dass Menschen in Südkorea grundsätzlich skeptisch sind, was staatliche Strukturen angeht, weswegen eine Verstärkung des Sozialstaats recht umstritten sei. Bei einer möglichen Wiedervereinigung müsse man ansonsten wirtschaftliche Vor- und Nachteile in Gesamtbild vereinigen, und nicht nur auf die Kosten blicken.

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