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Beteiligung der privaten Gläubiger, verbindliche, nachprüfbare Reformen in Griechenland und weitere Überbrückungshilfen führen am ehesten zum Erfolg!
27. Februar 2015
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Die Staatschuldenkrise in Griechenland bildete im Frühjahr 2010 den Ausgangspunkt für eine umfassendere Vertrauenskrise im Euroraum, die noch nicht vollständig überwunden ist. Es gibt für diese Krise keine einfachen und schnellen Lösungen. Die Herstellung einer tragfähigen Lösung für Griechenland ist ein zentrales Element einer grundlegenden Überwindung der Staatsschuldenkrise in Europa.

Der Deutsche Bundestag hat heute mit breiter Mehrheit einer Verlängerung der Finanzhilfen für Griechenland zugestimmt.

In einer Persönliche Erklärung habe ich dem Antrag des Bundesministeriums der Finanzen, die Finanzhilfefazilität für die Hellenische Republik um bis zu vier Monate zu verlängern, unter den Voraussetzungen zugestimmt, dass

a) diese Verlängerung der Bereitstellungsfrist im Rahmen der bestehenden Hilfsvereinbarung zwischen der Europäischen Finanzstabilitätsfazilität (EFSF) und Griechenland ausschließlich dem erfolgreichen Abschluss des jetzt laufenden Anpassungsprogramms dient,

b) in dieser Verlängerungszeit jede unkonditionierte Brückenfinanzierung vermieden wird und deshalb noch offene Auszahlungen erst erfolgen, wenn die im bestehenden Memorandum of Understanding und im Programm des IWF festgeschriebenen Bedingungen zum erfolgreichen Abschluss des Programms ausreichend erfüllt sind,

c) die in der von Griechenland jetzt vorgelegten Liste enthaltenen Reformbereiche spezifiziert, u.a. durch einen Zeitplan ergänzt und dabei von der Troika auf die Vereinbarkeit mit dem heutigen Programm überprüft werden, um eine ausreichende Erfüllung der Programmbedingungen und einen erfolgreichen Abschluss der laufenden Programmüberprüfung zu ermöglichen,

d) der erfolgreiche Abschluss dieser Programmüberprüfung eine erneute Prüfung der Schuldentragfähigkeit mit einschließt mit dem Ziel, die Gesamtverschuldung bis zum Jahr 2020 auf einen tragfähigen Stand abzusenken. Soziale Maßnahmen mit fiskalischen Auswirkungen können deshalb nur in Abstimmung mit der Troika umgesetzt werden. Die vereinbarten Fiskalziele sind einzuhalten.

e) die Hellenische Republik ihren Rückzahlungsverpflichtungen gegenüber ihren Gläubigern, einschließlich der Griechischen Darlehensvereinbarung von 2010 und des mit der EFSF geschlossenen Kreditvertrages von 2012, rechtzeitig und vollständig nachkommt,

f) Verhandlungen über eine etwaige Anschlussvereinbarung für die Zeit nach der viermonatigen Verlängerung mit dem Ziel, den Marktzugang Griechenlands wieder herzustellen, nur geführt werden, wenn die bestehenden Beteiligungsrechte der nationalen Parlamente gewahrt sind.

Griechenland hat am 18. Februar 2015 eine Verlängerung der Bereitstellungsfrist der bestehenden Finanzhilfevereinbarung beantragt. Die Finanzministerinnen und Finanzminister der Eurozone haben sich am 20. Februar 2015 darauf verständigt, eine Verlängerung des jetzigen Programms zu unterstützen.

Ohne die gemeinsame Erklärung der Eurogruppe vom 20. Februar 2015 mit dem Bekenntnis der griechischen Regierung zu dem laufenden Reformprozess wäre die Geschäftsgrundlage für eine weitere Finanzhilfe entfallen. Die griechische Regierung bekräftigte hier, dass sie ihre finanziellen Verpflichtungen gegenüber den Gläubigern einhalte und zur Herstellung der Schuldentragfähigkeit ihren Beitrag leisten wird.

Bundesfinanzminister Schäuble hat in seiner heutigen Rede vor dem Deutschen Bundestag betont, dass er Verständnis für den wachsenden Unmut über die griechische Regierung habe und die Entscheidung über eine Verlängerung des aktuellen Hilfsprogramms für Griechenland keinem Abgeordneten des Deutschen Bundestages leicht falle. Die Diskussion vor und nach der Wahl in Griechenland und auch in den vergangenen Tagen und Stunden habe diese Entscheidung nicht leichter gemacht. Schäuble betonte gleichzeitig, dass es nicht um neue Milliarden für Griechenland und auch nicht um neue Vereinbarungen geht. Es gehe vielmehr darum, zusätzlich Zeit zur Verfügung zu stellen, um das aktuelle Hilfsprogramm aus dem Jahr 2012 erfolgreich abzuschließen.

Entgegen den Ausführungen verschiedenster Medienvertreter handelt es sich nicht um ein neues Programm. Durch den Beschluss wird auch kein „frisches Geld“ zur Verfügung gestellt. Dies ist derzeit auch überhaupt nicht erforderlich, weil der staatliche Haushalt Griechenlands bis Juli 2015 durchfinanziert ist – vorausgesetzt, dass sich die infolge des Regierungswechsels in Griechenland eingetretenen Steuerausfälle in überschaubaren Grenzen halten. Eine Auszahlung der im laufenden Programm noch vorgesehenen restlichen Mittel erfolgt nicht ohne weiteres. Vielmehr müssen die EU-Kommission, die Europäische Zentralbank und Internationaler Währungsfonds, (ehemals Troika, auf Wunsch der griechischen Regierung umbenannt in: „Die Institutionen“) zustimmen. Eine Auszahlung kann im Übrigen nur nach einer Beteiligung des Deutschen Bundestages (zumindest des Haushaltsausschusses) erfolgen. Damit ist festzustellen, dass der heutige Beschluss des Deutschen Bundestages keine spektakulären neuen Maßnahmen umfasst, sondern lediglich eine Verlängerung der Bereitstellungsfrist bedeutet.

Ziel der Programmverlängerung ist der erfolgreiche Abschluss der laufenden Programmüberprüfung auf Basis der Bedingungen der bestehenden Vereinbarung. Griechenland und die Europäische Zentralbank, der Internationalem Währungsfonds und die Europäischer Kommission (bisher als Troika bekannten) werden aufgefordert, die Arbeiten für einen erfolgreichen Abschluss sofort aufzunehmen. Die Reformmaßnahmen werden weiter ausgearbeitet und bis Ende April 2015 vereinbart. Die Liste der Reformmaßnahmen sowie die Einschätzung zu der Liste werden dem Deutschen Bundestag unverzüglich übermittelt. Die Auszahlung der verbleibenden Tranche des EFSF-Programms kann erst nach erfolgreichem Abschluss der laufenden Programmüberprüfung erfolgen.

Die Eurogruppe hat am 20. Februar 2015 weitere wichtige Inhalte festgehalten und dabei das Bekenntnis Griechenlands zur engen Zusammenarbeit mit den am Programm beteiligten Institutionen, dies sind Europäische Kommission, Europäische Zentralbank und Internationaler Währungsfonds (IWF), begrüßt. Die Eurogruppe hat bestätigt, dass der IWF weiterhin seine Rolle wahrnehmen soll. Griechenland hat sich zu Strukturreformen zur Förderung von Wachstum und Beschäftigung bekannt.

Zentrale Voraussetzung für die Wiederherstellung der Schuldentragfähigkeit Griechenlands ist eine Reduzierung der Gesamtverschuldung, für die der Deutsche Bundestag immer einen ernsthaften Beitrag des Privatsektors gefordert hat. Dies hat die Bundesregierung erreicht. Die Vertreter der privaten Gläubiger haben einer Lösung zugestimmt, die für sie mit einem Verzicht auf mehr als die Hälfte ihrer Rückzahlungsansprüche sowie einer Herabsetzung künftiger Zinszahlungen verbunden ist. Auf europäischer Ebene wurde vereinbart, die zugehörigen Hilfen nur dann freizugeben, wenn eine umfassende Teilnahme der einzelnen privaten Gläubiger tatsächlich gesichert ist. Ohne eine ernsthafte Privatsektorbeteiligung würden die Gesamtvereinbarungen ihren Sinn verlieren. Die Zustimmung des Deutschen Bundestages zum Gesamtpaket erfolgt unter diesem Vorbehalt.

Mit den Vereinbarungen der Eurogruppe hat sich auch der entliehe Sektor zu einem noch stärkeren Engagement verpflichtet. Angesichts der Fortschritte, die die Euro-Gruppe bei der konkreten Umsetzung der Maßnahmen Griechenlands erwartet, sowie der Zugeständnisse der Verhandlungsführer der Privatgläubiger – beides steht unter dem Vorbehalt einer genauen Überprüfung vor Freigabe weiterer Hilfen – hält Bundesfinanzminister Schäuble dies zurecht für vertretbar.

Die kreditgebenden Staaten haben sich dazu bereiterklärt, die Zinsen für die Darlehen des ersten Griechenlandprogramms abzusenken. Dies führt zu einer Minderung der griechischen Schuldenstandsquote im Jahr 2020 um 2,8 % des BIP. Darüber hinaus sollen Einkünfte, die den nationalen Zentralbanken aus jenseits des Wertpapieraufkaufprogramms der EZB gehaltenen griechischen Staatsanleihen zufließen, dazu beitragen, den griechischen Schuldenstand 2020 um weitere 1,8 % des BIP zu senken. Die Deutsche Bundesbank hat mitgeteilt, dass sie keine solchen Anleihen hält.

Ein zweites, mit weiteren Finanzhilfen verbundenes Anpassungsprogramm für Griechenland ist vor allem deshalb notwendig, weil sich die notwendigen Anpassungen im griechischen Staatssektor und die notwendigen Strukturreformen der griechischen Wirtschaft als wesentlich tiefgreifender und langwieriger herausgestellt haben als dies noch im Frühjahr 2010 von den internationalen Experten eingeschätzt worden war. Bundesfinanzminister Dr. Schäuble hat mehrfach betont, dass weitere Hilfen für Griechenland nur dann genehmigt werden können, wenn auch die notwendigen Konsolidierungsmaßnahmen und Strukturreformen konsequent durchgeführt werden. Der Schlüssel zum Erfolg liegt in: Griechenland selbst. Nur wenn die dort politisch Verantwortlichen den eingeschlagenen Weg aus eigener Überzeugung vertreten, können die Hilfen der Staatengemeinschaft ihre Wirkung entfalten. Daher hat die Staatengemeinschaft darauf bestanden, dass Griechenland bestimmte Maßnahmen zwingend noch vor der Zusage eines weiteren Hilfsprogramms gesetzgeberisch umsetzt.

Mit Recht wird oftmals darauf verwiesen, dass das tiefer liegende Problem Griechenlands die verlorene Wettbewerbsfähigkeit seiner Wirtschaft ist in der Tat ist ein Erfolg der internationalen Hilfen nur dann gegeben, wenn es auch gelingt, Griechenland wieder auf einen tragfähigen Wachstumspfad zurückzuführen. Wir sollten dabei auf nachhaltiges, aus der griechischen Wirtschaft selbst getragenes Wachstum hinwirken und uns nicht zu stark von kurzfristig negativen Wachstumsraten beirren lassen. Es ist leider bei einem solchen Anpassungsprozess unvermeidlich, dass zunächst solche Wirtschaftsaktivitäten wegbrechen, die lediglich ein Spiegelbild schuldenfinanzierter Strohfeuer sind.

Die mit den griechischen Partnern im Rahmen der Finanzhilfen vereinbarten Maßnahmen sind auch darauf ausgerichtet, ein nachhaltiges Wachsturn in Griechenland zu ermöglichen. Strukturreformen auf dem Arbeitsmarkt, eine Öffnung geschlossener Berufe und Wirtschaftssektoren, der Aufbau einer funktionierenden Steuerverwaltung, ein Rückbau des übermäßig großen Staatssektors, mehr Unabhängigkeit in der Regulierung und Aufsicht des Finanzsektors, die Prüfung von Lohnniveaus und Sozialleistungen auf ihre finanzielle Tragfähigkeit — all dies sind einschneidende Maßnahmen, die unseren Respekt für die griechischen Reformbemühungen verdienen, ohne deren Umsetzung die griechische Volkswirtschaft jedoch nicht gesunden wird.

Im Hinblick auf Kürzungen von Sozialleistungen in Griechenland verwies Bundesfinanzminister Schäuble in seiner Rede vor dem Deutschen Bundestag zurecht darauf, dass die Sozialleistungen in manch anderen europäischen Ländern niedriger als in Griechenland seien. Es gebe keinen einfachen Weg und Griechenland habe nicht alleine zu entscheiden was der richtige Weg in Europa sei, so Bundesfinanzminister Schäuble, und: Solidarität baut stets auch auf Verlässlichkeit!

Es gibt keine Garantien, dass der eingeschlagene Weg zum Erfolg führt. Es ist möglicherweise auch nicht das letzte Mal, dass sich der Deutsche Bundestag mit Finanzhilfen für Griechenland befassen muss. Die Erfolgsaussichten der Alternativen erscheinen zum jetzigen Zeitpunkt allerdings deutlich kleiner. Ich teile die Überzeugung von Bundesfinanzminister Schäuble, dass der vereinbarte Weg – substantielle Beteiligung der privaten Gläubiger, verbindliche, nachprüfbare Reformen in Griechenland, weitere Überbrückungshilfen der Staatengemeinschaft – am ehesten zum Erfolg führen kann und deshalb verantwortbar ist.

Wenn die griechische Regierung seriös und ernsthaft den bisherigen Reformprozess fortsetzt, kann Griechenland auch weiterhin auf die solidarische Unterstützung Europas zählen. Sollte die griechische Regierung durch die Vorlage der konkretisierten Reformagenda, ihr weiteres Verhalten oder gegenläufige Erklärungen aber deutlich machen, dass kein ernsthaftes Interesse an der Fortführung des Anpassungsprozesses besteht, wäre im europäischen Gemeinschaftsinteresse die Finanzhilfe unverzüglich zu beenden.

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