Allgemein Für Deutschland
Aktionsbündnis gegen Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung im Maler- und Lackiererhandwerk im Bundesministerium der Finanzen vorgestellt!
19. Oktober 2010
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Zum Statement von Herrn Parlamentarischen Staatssekretär Koschyk gelangen Sie hier.

Aktionsbündnis Schwarzarbeit

Der Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesminister der Finanzen, Hartmut Koschyk, hat heute in Berlin gemeinsam mit dem Präsidenten des Bundesverbandes Farbe Gestaltung Bautenschutz Karl- August Siepelmeyer und dem stellvertretenden Bundesvorsitzenden der Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt, Dietmar Schäfers, die Bündniserklärung gegen Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung im Maler- und Lackiererhandwerk unterzeichnet.

Aktionsbündnis Schwarzarbeit

Neben den bereits geschlossenen Bündnissen mit Arbeitgeberverbänden und Gewerkschaften in der Bauwirtschaft, dem Speditions-, Transport- und Logistikgewerbe, der Fleischwirtschaft und dem Gebäudereinigungsgewerbe belegt dieses weitere Bündnis den breiten gesellschaftlichen Konsens gegen Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung in Deutschland.

Mit hoheitlichem Handeln allein kann man dem Problem der Schwarzarbeit nicht Herr werden. Hier sind alle gesellschaftlichen Gruppen gefordert, vom privaten Auftraggeber über den Kleinhandwerker bis zum Großunternehmer und natürlich auch die Arbeitnehmer. Es ist daher mehr als folgerichtig, dass auch die Arbeitgeber- und Arbeitnehmerorganisationen sich öffentlich positionieren, und Schwarzarbeit sowie illegaler Beschäftigung eine eindeutige Absage erteilen.

Aktionsbündnis Schwarzarbeit

Im engen und regelmäßigen Dialog verfolgen die Bündnispartner die Ziele:

Schärfung des allgemeinen Bewusstseins für die negativen Folgen von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung,

Förderung eines fairen Wettbewerbs unter gleichen Bedingungen statt ruinöser Preiskonkurrenz durch Lohndumping und illegale Praktiken,

ordnungsgemäße Entrichtung der Steuern und der Beiträge zur Sozialversicherung aller Unternehmen und Arbeitnehmer, die Maler- und Lackiererarbeiten ausführen,

präventives Handeln zur Vermeidung von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung,

konsequenter Gesetzesvollzug bei der Bekämpfung der gewerbsmäßigen Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung,

Einhaltung der für allgemeinverbindlich erklärten Mindestlöhne.

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