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Automatische Gesichtserkennung durch Videokameras von Terroristen, Gefährdern oder schweren Straftätern wäre enormer Sicherheitsgewinn!
25. August 2017
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Quelle: Henning Schacht / BMI

Seit dem 1. August 2017 testet die Bundespolizei am Bahnhof Berlin Südkreuz den Einsatz automatisierter Gesichtserkennungssysteme. Der Test wurde in einer gemeinsamen Projektgruppe von Bundespolizei, Bundeskriminalamt und Bundesministerium des Innern vorbereitet. Die DB AG hat für den Test die Nutzung des Bahnhofs Berlin Südkreuz gestattet, nimmt darüber hinaus aber nicht an dem Test teil.

Für den Test der Gesichtserkennungssysteme wurde ein Datenschutzkonzept erarbeitet, dass umfassende Hinweise auf die Tests, leichte Ausweichmöglichkeiten für übrige Bahnreisende und umfassende Löschpflichten für die im Rahmen des Tests aufgezeichneten Daten vorsieht. Der Test wird ausschließlich mit Freiwilligen durchgeführt. Von den freiwilligen Testpersonen werden Lichtbilder angefertigt, aus denen eine Datenbank zum Abgleich erstellt wird.

In einem zweiten Testszenario soll die Erprobung sogenannter intelligenter Videoanalysesysteme für die Behandlung und Auswertung verschiedener Gefahrenszenarien in gemeinsamer Verantwortung von Bundesministerium des Innern, Bundespolizei, Bundeskriminalamt und DB AG erfolgen. Dabei sollen unter anderem hilflose liegende Personen oder verdächtige Gegenstände automatisiert durch die Systeme erkannt und gemeldet werden. Dieses Testszenario findet zu einem späteren Zeitpunkt in Federführung der Deutschen Bahn AG statt.

Das Pilotprojekt zur automatischen Gesichtserkennung am Bahnhof Berlin Südkreuz bietet eine sehr gute Möglichkeit zu testen, ob mithilfe moderner Technik mit bestehenden Videokameras die öffentliche Fahndung, nach Terroristen, nach Gefährdern oder nach schweren Straftätern verbessert werden kann. Wenn das gelänge, wäre das ein unglaublicher Sicherheitsgewinn für die Bevölkerung in Deutschland. Dann können wir in etwa einem halben Jahr entscheiden, unter welchen rechtsstaatlichen Bedingungen im Einzelnen diese Technik auch flächendeckend eingesetzt werden kann.

Den Kritikern des Tests hielt Bundesinnenminister de Maizière zu Recht entgegen, dass eine Videokamera schon jetzt Menschen aufzeichnet – befristet, ohne die Offenlegung der Identität. So baute die DB AG in Zusammenarbeit mit dem Bundesministerium des Innern und der Bundespolizei ihre Videoanlagen in den letzten Jahren kontinuierlich aus. Derzeit werden ca. 900 Bahnhöfe mit über 6.000 Videokameras überwacht. In vielen großen Bahnhöfen werden die Videobilder live ausgewertet. Auch die Bundespolizei kann diese Bilder verfolgen. Zugriff auf die aufgezeichneten Videodaten hat allein die Bundespolizei sowie im Einzelfall weitere Strafverfolgungsbehörden. Der Bahnhof Berlin Südkreuz wurde übrigens erst kürzlich mit moderner Videotechnik ausgestattet.

Durch die bestehende Videoüberwachung konnten in der Vergangenheit zahlreiche Straften im Nachhinein aufgeklärt werden, was deren Einsatz rechtfertigt. Durch die neue Technik der Gesichtserkennung werden Unbeteiligte nicht zusätzlich gespeichert. Innerhalb von Sekunden wird nur abgeglichen, ob sie in einer Fahndungsdatei stehen. Und nur in einem Trefferfall wird die Person gespeichert und dann hoffentlich verhaftet. Es gilt, die Effizienz auszuprobieren, um dann vernünftige Entscheidungen treffen zu können, die alleinig dem Schutz unserer Bevölkerung dienen.

Die Bundesdatenschutzbeauftragte Andrea Voßhoff hat einen vorläufigen Stopp des Tests gefordert, da die rund 300 freiwilligen Teilnehmer nicht ausreichend informiert worden seien. Voßhoff reagierte zudem auf Kritik der Datenschutz-Organisation Digitalcourage. Die Datenschützer hatten erklärt, die Transponder, die kleine Sender mit eigener Stromversorgung sind, registrierten auch Daten wie Beschleunigung, Temperatur und Neigung des Untergrunds. Daraus ließen sich Schlüsse ziehen, was Menschen außerhalb des Testgebiets getan haben.

Bundesinnenminister wies die Forderungen den Test abzubrechen zu Recht vehement zurück, da sämtliche zusätzlichen Funktionen der Transponder abgeschaltet sind. Sie dienen nur zur Identifizierung der Testpersonen. Diese wurden umfassend aufgeklärt und haben ihre Einwilligung gegeben. Deswegen besteht überhaupt kein Grund diesen Test abzubrechen.

Getestet werden unterschiedlicher Systeme im Bereich der Gesichtserkennungstechnik von drei Herstellern. Die Systeme sind softwarebasiert. Sie sollen die Gesichter von Personen, mit einer eigens für die Erprobung erstellten Datenbank aus Lichtbildern Freiwilliger abgleichen. Dazu werden die Testpersonen in entsprechend gekennzeichneten Bereichen am Bahnhof erfasst.
Der Fokus des Tests am Südkreuz liegt auf dem heute tatsächlich Umsetzbaren. Mit dem Projekt soll unter realen Bedingungen an einem Bahnhof mit zahlreichen Reisenden festgestellt werden, ob bereits heute eine Technik vorhanden ist, die unmittelbar einen Sicherheitsgewinn bringt. Deshalb verwendet die Bundespolizei für den Test Kameras, die auch sonst zusammen mit der Deutschen Bahn an einigen Bahnhöfen eingesetzt werden.

Der Terroranschlag auf dem Weihnachtsmarkt am Berliner Breitscheidplatz am 19. Dezember 2016 hat allen Menschen in unserem Land bewusst gemacht, dass der islamistische Terrorismus auch vor unserem Land keinen Halt macht. Wir stehen bereits seit langer Zeit im Fadenkreuz des Terrorismus. Wir müssen leider mit weiteren Anschlägen auch in Deutschland rechnen – auch im Vorfeld der Bundestagswahl. Neben der Fahndung nach schweren Straftätern bietet die Gesichtserkennung die Möglichkeit gerade auch Gefährder und Terroristen frühzeitig zu verhaften und somit weitere Anschläge zu verhindern, die als Ziel die Bevölkerung haben, so wie es am Berliner Breitscheidplatz oder jüngst am Boulevard La Rambla in Barcelona geschehen ist!

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