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Betreuungsgeld: bürgerfreundlich und unbürokratisch von Bayreuth aus gestaltet / Staatssekretäre Stroppe und Koschyk besuchten das ZBFS in Bayreuth
19. Juli 2013
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Die Auszahlung des neuen staatlichen Betreuungsgeldes ab 1. August soll so unbürokratisch, bürgernah und bürgerfreundlich wie nur möglich erfolgen. Das hat Dr. Norbert Kollmer, Präsident des Zentrums Bayern Familie und Soziales (ZBFS), angekündigt. Bei einem Besuch des Staatssekretärs im Bundesfamilienministeriums Lutz Stroppe und des Parlamentarischen Finanzstaatssekretärs Hartmut Koschyk kündigte Kollmer ein schlankes Verfahren mit kurzen Laufzeiten an, das künftig auch für andere Bereiche Vorbildcharakter haben könnte. Der Informationsbedarf sei schon jetzt gigantisch: „Wir haben bereits mehrere tausend Anrufe und über 70.000 Klicks im Internet registriert.

von links: Alfred Zipfel-Zinn (Leiter der Abteilung Personal und Finanzen beim ZBFS Bayern), Hartmut Koschyk MdB (Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister der Finanzen), Waltraud Asbahr (Leiter der Regionalstelle Würzburg des ZBFS Bayern), Lutz Stroppe (Staatssekretär im Bundesministerium Familie, Senioren, Frauen und Jugend), Dr. Norbert Kollmer (Präsident des ZBFS Bayern) und Erwin Manger (Vizepräsident des ZBFS Bayern).

Alle Eltern von Kindern, sie nach dem 1. August 2012 geboren wurden, können künftig zwischen der Inanspruchnahme einer öffentlich geförderten Betreuung und dem Betreuungsgeld wählen. Das Betreuungsgeld soll dabei den Gestaltungsrahmen für die Eltern erweitern, die nicht von ihrem Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz Gebrauch machen und die Betreuung ihres Kinders selbst übernehmen oder privat organisieren.
Staatssekretär Stroppe nannte den Schritt zur Wahlfreiheit zwischen Betreuungsleistung und Betreuungsgeld überaus wichtig. Er bezeichnete die konkrete Situation bei den Betreuungsplätzen als gut, wichtig sei aber auch, dass die Auszahlung des Betreuungsgeldes von Anfang an optimal geregelt sei. Für Bayern sei dies von Bayreuth aus der Fall, weil alle bereits vorhandenen Daten in das Formular eingetragen seien, noch ehe der Fragebogen an die Eltern hinausgeht.
Alles sei bestens vorbereitet, um die Wahlfreiheit zwischen Betreuungsplatz und Betreuungsgeld zu gewährleisten, sagte der Parlamentarische Finanzstaatssekretär Hartmut Koschyk. Das ZBFS sei damit das beste Beispiel für eine echte bürgerfreundliche Verwaltung. Alle interessierten Eltern müssten eigentlich gar nichts mehr machen, denn sie bekämen einen bereits vorausgefüllten Antrag.
Das Zentrum Bayern Familie und Soziales ist eine zentrale Landesbehörde, die 2005 gegründet wurde und die ihren Hauptsitz in Bayreuth hat. Das ZBFS war damals aus dem Landesamt für Versorgung und Familienförderung, dem Landesjugendamt, acht Versorgungsämtern in allen Regierungsbezirken, den Integrationsämtern und Hauptfürsorgestellen hervorgegangen. Zuständig ist das ZBFS neben dem Betreuungsgeld unter anderem auch für die Bewilligung und Auszahlung des Elterngeldes, des Landeserziehungsgeldes, verschiedenster Landesmittelförderungen und Geldern aus dem Europäischen Sozialfonds sowie die Kriegsopferfürsorge und die Entschädigung von Opfern aus Gewalttaten. Aufgabe des ZBFS ist auch die Integration schwerbehinderter Menschen ins Arbeitsleben sowie die Feststellung der Schwerbehinderteneigenschaft und Ausstellung der Ausweise.
Informationen über das neue Betreuungsgeld gibt es unter der Hotline 0931/32090929 oder im Internet unter www.betreuungsgeld.bayern.de.

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aufgenommen am 10.04.2024 in Muenchen.

Foto: Joerg Koch/ Bayerische Staatskanzlei
Fotograf: Joerg Koch
joerg@joergkochfoto.de;
+49-175-1815173;

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