Mit dem Nachtragshaushalt 2012 wurden die mit Haushaltsvermerk gesperrten Ausgaben für Zuschüsse für national bedeutsame Kulturinvestitionen auf 43, 5 Millionen Euro erhöht.
Der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages hat in seiner heutigen Sitzung die bestehende Haushaltssperre aufgehoben und damit seine Einwilligung in für zahlreiche Kulturprojekte erteilt. Unter den insgesamt 141 bewilligten Projekten befindet sich auch die finanzielle Förderung für den Erhalt der Synagoge Bayreuth in Höhe von 142.000 Euro.
Finanzstaatssekretär Koschyk: „Es freut mich sehr, dass der Haushaltsauschuss des Bundestages die Fördermittel in Höhe von bis zu 142.000 Euro freigegeben hat. Zusammen mit dem Markgräflichen Opernhaus und dem Redoutenhaus bildet die einzige erhaltene und genutzte Barock-Synagoge Deutschlands in Bayreuth ein international bedeutendes historisches Ensemble in der Bayreuther Innenstadt. Die Sanierung des Denkmals ist nicht nur für die jüdische Gemeinde Bayreuth, sondern auch national von herausragender Bedeutung. Ich hatte mich diesbezüglich an den Bundesbeauftragten für Kultur und Medien, Staatsminister Bernd Neumann MdB, gewandt und mich nachhaltig für eine finanzielle Förderung für den Erhalt der Synagoge in Bayreuth durch den Bund eingesetzt. Die Entsperrung der Fördermittel ist ein wichtiger Grundstein für die notwendige Erhaltung dieses national bedeutsamen Baudenkmals und verdeutlicht auch die große Bedeutung, die der Bayreuther Synagoge seitens der Bundesregierung beigemessen wird.“
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