Allgemein Für Deutschland
Bundesbeauftragter Koschyk besucht Niedersachsen
7. Oktober 2014
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Gespräch mit der Landesbeauftragten für Migration und Teilhabe Doris Schröder-Köpf MdL sowie dem Bund der Vertriebenen und der Landsmannschaft der Deutschen aus Russland – Besuch des Grenzdurchgangslagers Friedland

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Bundesbeauftragter Koschyk, Landesbeauftragte Schröder-Köpf, BdV-Präsidiumsmitglied Oliver Dix, Klaus Engemann (Innenministerium von Niedersachsen), Alpetkin Kirci und Petra Spandau (Mitarbeiter der Landesbeauftragten) Foto: Michael Wallmüller

Der Beauftragte der Bundesregierung für Aussiedlerfragen und nationale Minderheiten, Hartmut Koschyk MdB, hat seinen „Antrittsbesuch“ bei seiner niedersächsischen „Amtskollegin“, der auch für Vertriebene, Aussiedler und nationale Minderheiten zuständigen Landesbeauftragten für Migration und Teilhabe, Doris Schröder-Köpf, MdL, absolviert. Im Mittelpunkt der Gespräche stand das Engagement der Landesbeauftragten für die Vertriebenen, Aussiedler und Spätaussiedler im Land Niedersachsen, für die Friesen sowie die Sinti und Roma, zwei der insgesamt vier nationalen Minderheiten in Deutschland.

Bundesbeauftragter Koschyk würdigte auch besonders das Engagement des Landes Niedersachsen in Schlesien. Sichtbares Zeichen für diese grenzüberschreitende Aktivitäten war die durch die Landesbeauftragte ausgesprochene Einladung des Vorsitzenden des Verbandes der deutschen sozial-kulturellen Gesellschaften in Polen, Bernard Gaida, zur zentralen Festveranstaltung  zum Tag der Deutschen Einheit 2014 in Hannover.

Schröder-Köpf und Koschyk berieten die anstehende Konstituierung eines Beratenden Ausschusses für Sinti und Roma in Deutschland unter Vorsitz des Bundesbeauftragten sowie aktuelle Fragen der friesischen Minderheit im Zusammenhang mit dem bevorstehenden Besuch Koschyks bei den Saterfriesen. Landesbeauftragte Schröder-Kopf brachte ihre Anerkennung für den Einsatz des Bundes der Vertriebenen Niedersachsens und hier insbesondere der Landsmannschaft der Deutschen aus Russland  auch für heutige Flüchtlinge, beispielsweise aus Syrien, zum Ausdruck. Die beiden Beauftragten erörterten auch die Auswirkungen der jüngsten Novelle des Bundesvertriebenengesetztes auf den Zuzug von Spätaussiedlern im Grenzdurchgangslager Friedland.

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Bundesbeauftragter Koschyk gemeinsam mit dem Vorsitzenden Landesverbandes Niedersachsen des Bundes der Vertriebenen, Oliver Dix nd seinem Stellvertreter Klaus Wiegmann (Foto: Michael Wallmüller)

Dieses war auch Thema beim vorangegangenen Besuch Koschyks im Haus Deutscher Osten, dem Sitz der Geschäftsstelle des Landesverbandes Niedersachsen des Bundes der Vertriebenen. Mit  dem Landesvorsitzenden Oliver Dix und seinem Stellvertreter Klaus Wiegmann erörterte Bundesbeauftragter Koschyk die Arbeit des Landesverbandes, die Zusammenarbeit mit wissenschaftlichen Einrichtungen wie dem Bundesinstitut für Kultur und Geschichte der Deutschen im östlichen Europa  in Oldenburg, dem Ostpreußischen Landesmuseum sowie dem Nordost-Institut in Lüneburg, die Behandlung von Flucht und Vertreibung im Schulunterricht sowie die weitere Entwicklung der Heimatsammlungen und Gedenkstätten der Vertriebenen in Niedersachsen. Gemeinsam mit niedersächsischen Vertretern der Landsmannschaft der Deutschen aus Russland wurde anschließend die Integration von Aussiedlern und Spätaussiedlern beraten. Die Vorsitzende der Landesgruppe Niedersachsen der Landsmannschaft, Lilli Bischoff, berichtete von den Aktivitäten der Landesgruppe im Rahmen der Partnerschaftsprojekte des Landes Niedersachsen mit den russischen Regionen Perm und Tjumen.

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Bundesbeauftragter Koschyk in der Geschäftsstelle der Landesgruppe Niedersachsen der Landsmannschaft der Deutschen aus Russland in Hannover (Foto: Michael Wallmüller)

Bundesbeauftragter Koschyk bekräftigte, dass die Bundesregierung nach Möglichkeit die Landsmannschaft in ihre Zusammenarbeit mit den Nachfolgestaaten der ehemaligen Sowjetunion einbeziehen wolle. Der Einbezug des Bundesvorsitzenden der Landsmannschaft, Waldemar Eisenbraun, in Veranstaltungen in Kasachstan und demnächst in der Ukraine sei ein sichtbares Zeichen für diese Kooperation. Grundsätzlich würden solche Kooperationen auch für die deutsche Minderheit in der Russischen Föderation angestrebt, es bestünde allerdings — neben der allgemeinen politischen Lage — das Problem, dass das bislang zuständige Ministerium für regionale Entwicklung vor kurzem aufgelöst und seine minderheitenpolitischen Zuständigkeiten auf das Kulturministerium übertragen wurden. Bislang habe die russische Regierung noch keinen neuen Ko-Vorsitzenden für die gemeinsame deutsch-russische Regierungskommission benannt. Immerhin würden auf der Arbeitsebene die laufenden Unterstützungsmaßnahmen für die deutsche Minderheit in der Russischen Föderation fortgesetzt. Koschyk selbst hat sich gegenüber russischen Stellen wiederholt für direkte Gesprächskontakte mit der Landsmannschaft der Russlanddeutschen eingesetzt.

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Vor der Friedland-Glocke, v.l.n.r.: Oliver Dix (BdV Niedersachsen), Heinrich Hörnschemeyer (Leiter Grenzdurchgangslager Friedland), Dr. Joachim Baur (Ausstellungsmacher), Dr. Frank Frühling (Innenministerium Niedersachsen), Bundesbeauftragter Hartmut Koschyk, Klaus Engemann (Innenministerium Niedersachsen), Andreas Friedrichs (Bürgermeister der Gemeinde Friedland), Wolfgang Sehmsdorf (Bundesverwaltungsamt), Oliver Krüger (Innenministerium Niedersachsen), Dr. Sebastian Klappert (Bundesministerium des Innern),  Klaus Magnus (Friedlandhilfe e. V. und Mitglied des Arbeitskreises Friedland)

Den Abschluss des ersten Tages der Niedersachsenreise bildete der Besuch des Grenzdurchgangslagers Friedland. Zunächst stand in dem von Ministerialdirigent Dr. Frank Frühling (Abteilungsleiter IV im Niedersächsischen Ministerium für Inneres und Sport) eingeführten Gespräch die aktuelle Aufnahmesituation im Mittelpunkt der der dortigen Gespräche. Infolge der jüngsten Novellierung des Bundesvertriebenengesetzes, mit der vor allem bisherige Härten gemildert werden sollen, haben sich die Antrags- und Zuzugszahlen von Spätaussiedlern spürbar erhöht. Koschyk kündigte an, dass der Bund daher mit dem Land Niedersachsen Verhandlungen über eine Erhöhung der Bettenkapazität aufnehmen werde. Auch seien dem BVA befristete Einstellungen zusätzlicher Mitarbeitern durch das BMI ermöglicht worden, die auch in Friedland zum Einsatz kommen werden, was dort nach Koschyks Überzeugung zu einer spürbaren Entlastung der Situation führen wird.

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In einer heute als Ausstellungsgebäude genutzte „Nissenhütte“: Bundesbeauftragter Koschyk mit dem Projektleiter im niedersächsischen Innenministerium Oliver Krüger und dem Ausstellungsmacher Dr. Joachim Baur

Bundesbeauftragter Koschyk zeigte sich von der freundlichen und offenen Atmosphäre im Grenzdurchgangslager beeindruckt, die trotz eines Zusammentreffens von sowohl erhöhten Spätaussiedler- sowie auch stark steigenden Asylbewerberzahlen nach wie vor anzutreffen ist. Dieses sei auch auf das Engagement der Gemeinde Friedland zurückzuführen, für das er Bürgermeister Andreas Friedrichs ausdrücklich dankte.

Weiterer Beratungspunkt in Friedland war das Konzept für das künftige Museum als authentischer Ort, der von den meisten seiner mittlerweile vier Millionen kurzzeitiger Besucher als „Tor zur Freiheit“ empfunden werde. Für die ersten beiden Bauabschnitte stellt das Land Niedersachsen erhebliche Mittel bereit. Koschyk zeigte sich vom museumspädagogischen Ansatz des Projektes überzeugt und riet den anwesenden Vertretern des Kuratoriums, v.a. für den dritten Bauabschnitt möglichst frühzeitig Kontakt mit dem Bund aufzunehmen, um die Möglichkeiten einer Bundesbeteiligung an der Förderung zu erörtern.

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There is 1 comment

  • Richard Gronemyer sagt:

    Ich hoffe auf einen nationalen und europäischen Konsens zur Milderung des Flüchtlingselends in der Welt.

    Völkerecht und internationales Strafrecht sollten so gestaltet werden, dass Vertreibung als Verbrechen gegen die Menschlichkeit geahndet werden können und die Vertreibung aus politischen Gründen oder durch verbrecherische Staatsakte (Brandschatzung, Bomadierung, Raub , Mord, Körperletzung, Folter etc.) neben der Strafverfolgung zu Schadensersatz führen muss.

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