Allgemein International
Bundesbeauftragter Koschyk trifft Minderheiten-Sachverständige des Europarates
30. Januar 2015
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Die Mitglieder des Sachverständigenausschusses des Europarates zur Implementierung des Rahmenübereinkommens zum Schutz nationaler Minderheiten Sarah Burton, Vertreterin des zuständigen Sekretariats des Europarats, der Finne Eero J. Aarnio, der Armenier Grigor Badiryan sowie Neven Andjelic aus Bosnien-Herzegowina

Der Beauftragte der Bundesregierung für Aussiedlerfragen und nationale Minderheiten, Hartmut Koschyk MdB, ist in Berlin mit dem Sachverständigenausschuss des Europarates zur Implementierung des Rahmenübereinkommens zum Schutz nationaler Minderheiten zusammengetroffen. Zuvor hatte der Ausschuss, dem neben der Vertreterin des zuständigen Sekretariats des Europarats Sarah Burton der Finne Eero J. Aarnio, der Armenier Grigor Badiryan sowie Neven Andjelic aus Bosnien-Herzegowina angehören, Beratungen mit Vertretern der Länder Niedersachsen, Schleswig-Holstein, Brandenburg, Hessen, Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz durchgeführt.

Bundesbeauftragter Koschyk mit Referatsleiterin Ulrike Adamsky-Metz (BMI)

Bundesbeauftragter Koschyk mit Referatsleiterin Ulrike Adamsky-Metz (BMI)

Bundesbeauftragter Koschyk hob in seinem Redebeitrag die große Bedeutung übernationaler Vereinbarungen zum Schutze nationaler Minderheiten hervor, wie es in Europa das Rahmenübereinkommen und die ebenfalls vom Europarat verabschiedete Europäische Charta der Regional- oder Minderheitensprachen sind. Er verwies darauf, dass in Deutschland bei den jüngsten Haushaltsberatungen die Ansätze für die nationalen Minderheiten wie auch für deren Dachverband der Föderalistischen Union Europäischer Volksgruppen (FUEV) trotz des allgemeinen Haushaltsziels der „Schwarzen Null“ nicht nur gehalten, sondern teilweise sogar erhöht werden konnten.

Zum Redebeitrag von Bundesbeauftragten Koschyk gelangen Sie hier

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