Heute hat das Bundeskabinett den Vierten Bericht der Bundesrepublik Deutschland zum Rahmenübereinkommen des Europarats zum Schutz nationaler Minderheiten beschlossen. Dieser gibt Aufschluss über die Fortschritte in den letzten fünf Jahren, die Bund und Länder durch aktuelle Schutz- und Fördermaßnahmen für die vier in Deutschland anerkannten nationalen Minderheiten erreicht haben. Zu den in Deutschland anerkannten nationalen Minderheiten zählen die dänische Minderheit, die friesische Volksgruppe, das sorbische Volk sowie die deutschen Sinti und die deutschen Roma. Der neue Beauftragte der Bundesregierung für Aussiedlerfragen und nationale Minderheiten, Hartmut Koschyk MdB, erklärt hierzu: „Die Minderheitenpolitik in Deutschland hat in der Vergangenheit große Fortschritte erzielt. Dies dokumentiert der vorliegende Bericht. In vielen Bereichen hat die deutsche Minderheitenpolitik Vorbildcharakter für andere europäische Staaten. Gleichwohl kann der Stellenwert der nationalen Minderheiten in der deutschen Gesellschaft sicherlich noch verbessert werden. Im Jahr der EU-Parlamentswahlen kommt dem Thema auch auf EU-Ebene eine besondere Bedeutung zu. Minderheitenpolitik auf deutscher wie auf europäischer Ebene muss mit Empathie begegnet werden, nationale Minderheiten benötigen nicht nur Toleranz sondern gesamtgesellschaftliche Akzeptanz!“
Im ersten Quartal 2014 wird der Bundesbeauftragte Koschyk alle vier nationalen Minderheiten in ihren Heimatregionen bzw. Institutionen besuchen, sich vor Ort mit den Minderheitenvertretern treffen und sich über die Gegebenheiten und Probleme an Ort und Stelle informieren.
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