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Bundestag setzt ein starkes Zeichen gegen rechtsextremistische Gewalt!
25. November 2011
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Der Deutsche Bundestag hat in dieser Woche einstimmig ein starkes Zeichen gegen rechtsextremistische Gewalt in Deutschland gesetzt. Im Mittelpunkt steht dabei die Entschlossenheit, sowohl die politisch-gesellschaftliche Auseinandersetzung mit Rechtsextremisten und ihren Verbündeten vertieft fortzusetzen als auch die unabdingbaren Konsequenzen aus den Morden der kriminellen Neonazi-Bande für die Arbeit der Sicherheitsbehörden rasch zu ziehen.

Die von Bundesinnenminister Dr. Hans-Peter Friedrich bereits in den Blick genommene umfassende Fehleranalyse sieht auch der Deutsche Bundestag als unverzichtbar an. Warum konnten rechtsextremistische Täter in den Jahren 2000 bis 2007 auf skrupellose Weise neun zugewanderte Mitbürger und eine junge Polizistin ermorden und weitere schwere Straftaten begehen? Aus Fehlern der Sicherheitsbehörden müssen die richtigen Schlüsse gezogen und umgesetzt werden. Hierzu kann auch die Einrichtung eines gemeinsamen Abwehrzentrums Rechtsextremismus zählen, in dem Bund und Länder zusammenarbeiten.

Nach Überzeugung des Deutschen Bundestages müssen aber auch Konsequenzen aus möglichen Ermittlungshindernissen der bis zu elf Jahre zurückliegenden Taten gezogen werden.

Auch dies hat Bundesinnenminister Friedrich und die Bundesregierung fest im Blick. Heute müssen Daten zu Rechtsextremisten bereits nach fünf Jahren auf Löschung überprüft und gegebenenfalls nach zehn Jahren gelöscht werden. Über (vermeintlich) gewaltfreie Extremisten dürfen bislang nur wenige Daten gespeichert werden. Doch egal ob Rechts- oder Linksextremisten: In allen Bereichen entwickeln sich extremistische Personen oft fließend in die Gewaltbereitschaft hinein und radikalisieren sich. Die Bundesregierung wird auf der Grundlage der Ermittlungsergebnisse die erforderlichen gesetzgeberischen Maßnahmen ergreifen, um den extremistischen Gewalttätern effektiv mit aller Härte entgegenzutreten.

In seinem Beschluss hat der Deutsche Bundestag der Bundesregierung auch den Prüfauftrag mitgegeben, ob sich aus den Ermittlungsergebnissen Konsequenzen für ein NPD-Verbot ergeben. Mit einem Verbot, wenn es denn erreichbar ist, würde zumindest verhindert, dass die rechtsextremistische Partei über die Parteienfinanzierung auch noch Geld vom Staat erhält. Dass Bundesinnenminister Dr. Hans-Peter Friedrich nicht zögert, entschlossen gegen rechtsextremistische Vereinigungen vorzugehen, hat er vor zwei Monaten mit dem Verbot eines bis dahin größten bundesweit tätigen Neonazi-Vereins unter Beweis gestellt. Gemeinsam gilt es, alle Formen von Extremismus, die unserer freiheitlich-demokratischen und rechtstaatlichen Grundordnung entgegenstehen, entschieden zu bekämpfen. Dabei findet die Bundesregierung und Bundesinnenminister Dr. Hans-Peter Friedrich meine vollste Unterstützung!

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