Im Deutschen Bundestag wird heute in 1. Lesung das sogenannte „CRD IV-Umsetzungsgesetz“ beraten, das im wesentlichen die Übertragung der Basel-III-Regelungen in deutsches Recht beinhaltet.
Der Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesminister der Finanzen und Bayreuther Bundestagsabgeordnete, Hartmut Koschyk, verdeutlichte im Plenarsaal die Haltung der Bundesregierung und des Bundesfinanzministeriums zum vorliegenden Gesetzesentwurf.
Mit den im Dezember 2010 veröffentlichten Empfehlungen des Baseler Ausschusses für Bankenaufsicht wird eine neue Grundordnung für die Banken geschaffen. Diese Basel III genannten Empfehlungen zu den künftigen Eigenkapital- und Liquiditätsanforderungen werden Banken krisenfester machen. Die Umsetzung von Basel III ist ein Herzstück der Reformen auf dem Finanzmarkt. Ein nachhaltig funktionierendes Bankensystem braucht nicht nur qualitativ hochwertiges Eigenkapital, sondern muss auch über hinreichende Eigenmittel verfügen. Im Rahmen der G20 haben sich die Europäer verpflichtet, Basel III als zentrales Projekt der Bankenregulierung umzusetzen.
Mit dem Gesetz sollen die sogenannten Basel-III-Regelungen in deutsches Recht übertragen werden. Mit diesen neuen Eigenkapitalregeln sollen die Lehren aus der Finanzmarktkrise gezogen werden. Banken sollen sich im Krisenfall aus eigener Kraft stabilisieren und retten können. Sie müssen danach ihre eingegangenen Risiken besser überwachen und kontrollieren. Zudem würden die Anforderungen an die wirksame und umsichtige Führung einer Bank erhöht sowie die Transparenz des Bankgeschäfts verbessert. Auch ist vorgesehen, dass Millionenkredite gegenüber den Aufsichtsbehörden mehr als bisher offengelegt werden müssen.
Das Gesetzespaket enthält zahlreiche neue Sicherheitsstandards und gibt der deutschen Bankenaufsicht neue und verschärfte Kontroll- sowie Sanktionsmöglichkeiten an die Hand. Die neuen Regelungen sollen Allgemeinheit und Steuerzahler besser vor dem Risiko schützen, bei Ausfällen im Bankensektor in Haftung genommen zu werden.
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