Im Deutschen Bundestag findet heute die abschließende Beratung des von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurfs zu Vermeidung von Gefahren und Missbräuchen im Hochfrequenzhandel (17/11631) statt. Der Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesminister der Finanzenund Bayreuther Bundestagsabgeordnete, Hartmut Koschyk, verdeutlichte hierzu die Haltung der Bundesregierung und des Bundesministeriums der Finanzen.
In den letzten Jahren hat aufgrund technologischer Entwicklungen und im Zuge des zunehmenden Wettbewerbs zwischen Finanzplätzen durch Schaffung neuer Arten von Handelsplattformen der elektronische Handel von Finanzinstrumenten zunehmend an Bedeutung gewonnen.
Mit dem Gesetzesentwurf soll den besonderen Risiken des algorithmischen Hochfrequenzhandels entgegengewirkt werden. Laut Entwurf sollen Hochfrequenzhändler der Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht unterstellt werden. Zudem werden strengere Anforderungen an den Handel gestellt. Im Hochfrequenzhandel tätige Unternehmen müssen in Zukunft sicherstellen, dass ihre Handelssysteme den Markt nicht stören. Zudem werden „bestimmte Handelspraktiken, welche ohne Handelsabsicht getätigt werden, um das Funktionieren der Handelssysteme zu stören oder zu verzögern oder andere Handelsteilnehmer zu täuschen“, als Marktmanipulationen angesehen. Die Börsen sollen verpflichtet werden, bei exzessiver Nutzung der Handelssysteme höhere Gebühren zu verlangen.
Finanzstaatssekretär Koschyk erklärte, dass mit dem Gesetz den Gefahren des sehr schnellen Computerhandels begegnet werde und damit die Stabilität und Integrität der Finanzmärkte weiter gestärkt werde. „Wir erinnern uns an extreme Börsenszenarien, bei denen es in der Vergangenheit innerhalb weniger Minuten zu gravierenden Marktausschlägen kam. Etwa beim sogenannten „Flash Crash“ im Mai 2010. Hier konnten wir erleben, wie durch den computergesteuerten Hochfrequenzhandel extreme Kursbewegungen ohne jeglichen Bezug zu realwirtschaftlichen Entwicklungen verstärkt wurden. Diese Risiken wird der vorliegende Gesetzentwurf eindämmen“, so Finanzstaatssekretär Koschyk.
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