Allgemein Für Deutschland
Bundestagsrede zu Rechts- und Verwaltungsvorschriften für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren
27. Januar 2011
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HJM4643

Zum stenografischen Protokoll gelangen Sie hier.

Zum Video-Podcast des Deutschen Bundestages gelangen Sie hier.

Im Deutschen Bundestag findet heute die erste Lesung des von der Bundesregierung eingebrachten „Entwurfs eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie 2009/65/EG zur Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften betreffend bestimmte Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren“ statt. Der Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesminister der Finanzen, Hartmut Koschyk, verdeutlicht hierzu die Haltung der Bundesregierung.

Das vorliegende Gesetz dient der Umsetzung der neugefassten europäischen Investmentfonds-Richtlinie 2009/65/EG, der sogenannten „OGAW-IV-Richtlinie“, die bis zum 1. Juli 2011 in nationales Recht umgesetzt sein muss. OGAW ist die europäische Kunstbezeichnung für Wertpapier-Investmentfonds, also sogenannte „Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren“.

Mit diesem Gesetz soll die Effizienz des Investmentfondsgeschäfts erhöht und wichtige Belange des Anlegerschutzes verbessert werden. Unter Anpassung an die geänderten europäischen Vorgaben soll der Investmentfondsstandort Deutschland erneut durch die Modernisierung des Aufsichts- und Regulierungsrahmens gestärkt werden.

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