Im Deutschen Bundestag wurde in 1. Lesung der Entwurf der Bundesregierung eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie 2011/61/EU über die Verwalter alternativer Investmentfonds (AIFM-Umsetzungsgesetz – AIFM-UmsG) beraten. Der Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesminister der Finanzen verdeutlichte hierzu die Haltung der Bundesregierung und des Bundesministeriums der Finanzen.
Die Richtlinie 2011/61/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 8. Juni 2011 ist bis zum 22. Juli 2013 in nationales Recht umzusetzen. Ziel der Richtlinie ist, gemeinsame Anforderungen für die Zulassung von und die Aufsicht über Verwalter alternativer Investmentfonds (AIF) festzulegen, um für den Umgang mit damit zusammenhängenden Risiken für Anleger und Märkte in der Union ein gemeinsames Vorgehen zu gewährleisten.
„Die Finanzkrise hat gravierende Schwächen des Finanzsystems aufgedeckt: Fehlanreize haben die Akteure zu untragbaren Risiken veranlasst und die Intransparenz der Märkte hat dazu geführt, dass Finanzmarktakteure, Investoren und Aufseher die enormen Risiken nicht richtig eingeschätzt haben. Ziel muss daher sein, die Transparenz der Märkte und Produkte zu erhöhen. Dazu leistet das vorliegende Gesetz zur Umsetzung der europäischen Richtlinie über Manager alternativer Investmentfonds, das sog. AIFM-Umsetzungsgesetz, einen wichtigen Beitrag“, so Finanzstaatssekretär Koschyk.
Mit dem vorgelegten Gesetzesentwurf des sogenannten AIFM-Umsetzungsgesetzes (17/12294) soll durch die Umsetzung einer entsprechenden EU-Richtlinie ein neues Kapitalanlagegesetzbuch geschaffen werden, das sämtliche Arten von Investmentfonds und ihre Verwalter einer Finanzaufsicht unterwirft. Für den Investmentfondsbereich soll damit der auf den G20-Gipfeln in Pittsburgh und London im Jahr 2009 von den Staats- und Regierungschefs getroffene Beschluss im deutschen Recht verankert werden, nach dem kein Finanzmarkt, kein Finanzmarktakteur und kein Finanzmarktprodukt unbeaufsichtigt bleiben darf. Neben offenen Immobilienfonds und Hedgefonds sollen laut Bundesregierung auch Private Equity Fonds als alternative Investmentfonds der Finanzaufsicht unterstehen. Das Gesetz beträfe sowohl Fonds für Privatanleger als auch Fonds für professionelle und sogenannte semi-professionelle Anleger. Verwalter alternativer Investmentfonds sollen einer Zulassungspflicht und einer fortlaufenden Aufsicht unterworfen werden.
Finanzstaatssekretär Koschyk: „Die Bundesregierung verfolgt seit Beginn dieser Legislaturperiode eine klares Ziel: Kein Finanzmarkt, kein Finanzakteur und kein Finanzprodukt darf unbeaufsichtigt bleiben. Schritt für Schritt schaffen wir deshalb einen neuen Ordnungsrahmen für die Finanzmärkte. Mit dem Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie über die Verwalter alternativer Investmentfonds wurde ein weiteres wichtiges Gesetzesvorhaben zur Erreichung unserer gemeinsamen Ziele auf den Weg gebracht.“
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