Allgemein Für Deutschland
Bundestagsrede zum Restrukturierungsgesetz
1. Oktober 2010
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Zum Videoaufzeichnung der Bundestagsrede von Parl. Staatssekretär Koschyk zum Restrukturierungsgesetz gelangen Sie hier.

Zum Download der Bundestagsrede von Parl. Staatssekretär Koschyk zum Restrukturierungsgesetz gelangen Sie hier.

Der Deutschen Bundestag berät heute in 1. Lesung den Regierungsentwurf zum „Restrukturierungsgesetz“. Der Gesetzentwurf wurde gemeinsam von den Bundesministerien der Finanzen und der Justiz vorgelegt und bedarf der Zustimmung des Bundesrates.

Die Erfahrungen der weltweiten Finanzkrise haben deutlich gemacht, dass die bestehenden gesetzlichen Grundlagen nicht ausreichen, um so genannte systemrelevante Banken entweder Finanzmarkt schonend zu restrukturieren oder geordnet abzuwickeln. Um in Zukunft Krisen dieser Art abwehren zu können und im Krisenfall handlungsfähig zu sein, ist es notwendig, den rechtlichen und institutionellen Rahmen zu verändern. Ziel des Restrukturierungsgesetzes ist es, die Schieflage einer systemrelevanten Bank künftig bewältigen zu können ohne hierdurch die Schieflage des Finanzsystems als solches zu gefährden.

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