Der Deutsche Bundestag hat am Donnerstag in zweite Beratung den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 18. Oktober 2011 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Europäischen Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung über den Sitz der Europäischen Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung beschlossen.
Das Abkommen vom 18. Oktober 2011 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Europäischen Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung über den Sitz der Behörde soll deren Ansiedlung in Frankfurt/Main auf eine gesicherte rechtliche Grundlage stellen und die Rechte und Befugnisse der Behörde und ihres Personals in Deutschland regeln.
Der Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesminister der Finanzen verdeutlichte hierzu im Plenarsaal die Haltung der Bundesregierung. In seiner Bundestagsrede betonte Finanzstaatssekretär Koschyk, dass die Versicherungswirtschaft für die deutsche Volkswirtschaft eine herausgehobene Rolle spielt. Mit dem Sitz der Europäischen Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung (EIOPA) in Frankfurt ist auch die Bedeutung von Frankfurt als wichtiges europäisches Finanzzentrum unterstrichen worden, so Finanzstaatssekretär Koschyk.
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