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Der Deutsche Bundestag berät heute in 1. Lesung den von der Bundesregierung am 2. Februar 2011 beschlossenen Entwurf des Steuervereinfachungsgesetzes 2011. Der Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesminister der Finanzen und Bayreuther Bundestagsabgeordnete, Hartmut Koschyk, verdeutlichte im Deutschen Bundestag hierzu die Haltung der Bundesregierung.
Das geltende Steuerrecht ist durch das Bestreben geprägt, der Vielfalt des gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Lebens gerecht zu werden. Damit verbunden ist oftmals eine unübersichtliche Kleinteiligkeit der anzuwendenden Steuergesetze, wodurch der Aufwand für den Steuerzahler bei der Erfüllung seiner steuerlichen Pflichten steigt. Der vorliegende Gesetzentwurf zielt gemeinsam mit einer Reihe flankierender Maßnahmen darauf ab, die Steuerpraxis zu vereinfachen, vorhersehbarer zu gestalten und von unnötiger Bürokratie zu befreien.
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