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Bürgerinnen und Bürger können künftig durch die zuständigen Behörden noch schneller, unbürokratischer und umfassender informiert werden
23. Juli 2011
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Mit dem Ziel, juristische Grundlagenforschung zu betreiben, ist an der Universität Bayreuth in dieser Woche die Forschungsstelle für Verbraucherrecht eröffnet worden. „Es gibt sowohl im Zivil-, wie im Strafrecht als auch im Öffentlichen Recht verbraucherrechtliche Aspekte, die wir erstmals unter dem Blickwinkel des Verbraucherrechts systematisch zusammenführen wollen“, erklärte der Leiter der Forschungsstelle Professor Martin Schmidt-Kessel im Beisein von Bundesverbraucherschutzministerin Ilse Aigner.

Mit der Eröffnung der neuen Forschungsstelle soll die Verbraucherpolitik eine neue Qualität erhalten, sagte Aigner. Eine derart unabhängige und interdisziplinäre Forschung habe in der Vergangenheit gefehlt. Die Zeiten, in denen die Politik den Verbraucher alleine mit nationalen Bestimmungen schützen konnte, seien längst vorbei.

Zum Verbraucherschutz zählt aber ebenso, dass sich Bürgerinnen und Bürger schnell, unbürokratisch und umfassend informieren können. Aus diesem Grund hat die Bundesregierung in dieser Woche den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Rechts der Verbraucherinformation beschlossen.

Die Bürgerinnen und Bürger können künftig durch die zuständigen Behörden noch schneller, unbürokratischer und umfassender informiert werden. Gleichzeitig behalten wir die bewährte Grundstruktur der Gesetze bei und berücksichtigen in angemessener Weise die schutzwürdigen Interessen und Verfahrensrechte betroffener Unternehmen. Mit der Evaluierung des Verbraucherinformationsgesetzes wurden bereits wichtige Vorarbeiten geleistet. Der Gesetzentwurf setzt konsequent die hierbei identifizierten Möglichkeiten für eine noch verbraucherfreundlichere Ausgestaltung der Verbraucherinformation um: Zur Reduzierung des bürokratischen Aufwandes für die Bürger wird eine formlose Antragstellung ermöglicht, z. B. per E-Mail. Anfragen werden grundsätzlich vollständig von Kosten freigestellt. Kosten sollen nur noch bei den wenigen, besonders arbeitsintensiven „Globalanfragen“ erhoben werden. Der Anwendungsbereich des Verbraucherinformationsgesetzes wird auf Verbraucherprodukte im Sinne des Produktsicherheitsgesetzes ausgeweitet (z. B. Haushaltsgeräte, Möbel). Künftig gibt es eine Veröffentlichungspflicht („Muss“-Regelung) der zuständigen Behörde bei Rechtsverstößen sowie bei schwerwiegenden Gesundheitsgefährdungen und Verstößen gegen Hygiene- und Täuschungsvorschriften. Die Transparenz staatlichen Handelns und der ungehinderte Zugang zu Informationen ermöglicht eigenverantwortliche Entscheidungen der Verbraucher am Markt und ist wesentliches Element eines demokratischen Rechtsstaates. Mit der Verbesserung der Verbraucherinformation setzen wir einen wichtigen Punkt des Dioxin-Aktionsplans und des Koalitionsvertrages um.

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