Deutschland und Korea verbinden nicht nur die gemeinsame und schmerzvolle Erfahrungen der Teilung, sondern auch der kriegsbedingten Flucht und Vertreibung, der Integration in der neuen Heimat sowie von Minderheiten.
Dies war Anlass für die Hanns-Seidel-Stiftung in Korea gemeinsam mit deren Partner, dem Institut für Peace Affairs im Koreanischen Amt für die fünf Nordprovinzen eine Konferenz zum Thema: „Heimatverlust und Integration“ sowie über die Lage der außerhalb beider Länder lebenden deutschen und koreanischen Minderheiten zu veranstalten.
Hierbei nutzte der Leiter des Verbindungsbüros der Hanns-Seidel-Stiftung in Korea, Dr. Bernhard Seliger die aufgrund des Deutsch-Koreanischen Forums bedingte Anwesenheit von Bundesbeauftragten a.D.Hartmut Koschyk, Stiftungsratsvorsitzender der Stiftung Verbundenheit mit den Deutschen im Ausland und Thomas Konhäuser, Geschäftsführer der Kulturstiftung der deutschen Vertriebenen, um vor koreanischen Experten über die deutschen Erfahrungen von Flucht und Vertreibung, die Integration der Flüchtlinge, Vertriebenen und Aussiedler, die Bewahrung des geschichtlichen und kulturellen Erbes der Vertriebenen und Aussiedler in Deutschland sowie die Unterstützung deutscher Minderheiten in ihrer angestammten Heimat in Mittel- und Osteuropa sowie der ehemaligen Sowjetunion zu berichten.
Koschyk legte als ehemaliger Generalsekretär des Bundes der Vertriebenen, langjähriger Vorsitzender der Arbeitsgruppe „Vertriebene, Ausiedler und deutsche Minderheiten“ der CDU/CSU-Fraktion des Bundestages sowie als ehemaliger Beauftragter der Bundesregierung für Aussiedlerfragen und nationale Minderheiten die Geschichte von Flucht, Vertreibung, Deportation, und Aussiedlung von Millionen Deutschen in Folge des von Hitler entfesselten Zweiten Weltkrieges und der Entscheidungen der Siegermächte nach Kriegsende dar. Besonders war das koreanische Publikum an der Aufnahme und Eingliederung der Flüchtlinge, Vertriebenen und Aussiedler in der damaligen Bundesrepublik und der DDR sowie der unterschiedlichen Unterstützung für diese Schicksalsgruppe im geteilten Deutschland interessiert. Auch war es für die koreanische Seite relativ unbekannt, wieviele Aussiedler Deutschland nach dem Abschluss der allgemeinen Vertreibungsmaßnahmen und nach den politischen Veränderungen 1989/90 aufgenommen hat. Die Unterstützung der deutschen Minderheiten in Mittel- und Osteuropa sowie in Russland und Zentralasien durch die deutsche Bundesregierung beeindruckte die koreanischen Konferenzteilnehmer ebenfalls nachhaltig.
Thomas Konhäuser legte in seiner Eigenschaft als Geschäftsführer der Kulturstiftung der deutschen Vertriebenen für Wissenschaft und Kunst die Verpflichtung von Bund, Länder und Gemeinden zur Bewahrung und Fortentwicklung des Geschichts- und Kulturerbes der Vertriebenen und Aussiedler durch den § 96 des Bundesvertriebenengesetzes dar. Er informierte die koreanische Seite über die dadurch angewachsene reichhaltige Kulturlandschaft von Landesmuseen, Instituten, aber auch Kultureinrichtungen der Vertriebenen im Bund der Vertriebenen, seinen Landsmannschaften und Landesverbänden. Besonders interessiert zeigte man sich von koreanischer Seite an der Entstehung der Kulturstiftung der deutschen Vertriebenen und ihrer umfangreichen Tätigkeit in den Bereichen Staats- und Völkerrecht, Literatur- und Kunstgeschichte, der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit sowie der Digitalisierung dezentraler Heimatmuseen und Sammlungen. Besonders das Engagement der Kulturstiftung für die Vernetzung von Nachwuchswissenschaftlern aus Deutschland und Mittel- und Osteuropa, der landsmannschaftlichen Einrichtungen in Deutschland und der Organisationen der deutschen Minderheiten sowie deren Nachwuchsorganisationen stieß auf ein starkes koreanisches Interesse.
Im Anschluss an die Ausführungen Koschyks und Konhäusers kamen koreanische Wissenschaftler sowie Vertreter der in Südkorea lebenden Nordkoreaner, koreanische Flüchtlinge und im Ausland lebende Koreaner zu Wort. Diese sprachen sich für eine weitere Vertiefung des Erfahrungsaustausches mit Deutschland sowie die Prüfung einer möglichen Übertragung deutscher Förderinstrumente in die koreanische Praxis aus.
Die lebhafte Diskussion über die wechselseitigen Erfahrungen bei dieser Thematik machte deutlich, dass man erst am Anfang einer entsprechenden administrativen, wissenschaftlichen und zivilgesellschaftlichen Zusammenarbeit beider Länder steht. Ein interessanter hier Aspekt ist, dass die ressortmäßige Zuständigkeit für diese Fragen in beiden Ländern hauptsächlich bei den jeweiligen Innenministerien liegt.
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