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Deutschland bei Vergütungs-Begrenzung der Schweiz weit voraus
8. März 2013
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Derzeit wird das Schweizer Plebiszit zur Begrenzung der Gehälter von Spitzenmanagern auch in Deutschland intensiv diskutiert. Bei dieser Volksabstimmung stimmten die Stimmberechtigten mit klarer Mehrheit der sogenannten „Abzocker-Initiative“ zu. Mit ihr werden die Aktionäre in börsennotierten Unternehmen mehr Rechte bei der Bezahlung von Vorständen und Verwaltungsräten erhalten.

Das Votum der Schweiz zu Managervergütungen sichert und stärkt die freien Entscheidungsrechte der Eigentümer. Künftig haben demnach die Aktionäre börsennotierter Unternehmen jedes Jahr über Vergütungen von Managern und Aufsichtsräten zu befinden – und nicht die Konzernleitung oder der Aufsichtsrat. Großaktionäre werden verpflichtet, an den Abstimmungen teilzunehmen.

Im Gegensatz zur Schweiz ist man in Deutschland und der Europäischen Union im Hinblick auf die Regulierung von Bonifikationen und Managergehältern bereits tätig geworden. So wurde auf der Ebene der Europäischen Union erst vor wenigen Tagen vereinbart, speziell für Finanzinstitute künftig ein Kriterium im Hinblick auf das Verhältnis von Boni und Grundgehältern vorzuschreiben. Die freie Entscheidung der Unternehmenseigentümer über die absolute Höhe von Grundgehältern und Boni bleibt erhalten.

Falsche Anreize durch Vergütungssysteme, die das Eingehen übermäßiger Risiken zur Erzielung kurzfristiger Übererträge gefördert haben, haben maßgeblich zur Finanzmarktkrise beigetragen. Mit dem Vergütungsforderungsgesetz vom Juli 2010 und zwei begleitenden Rechtsverordnungen müssen daher in Deutschland Banken und Versicherungen über angemessene, transparente und auf nachhaltige Entwicklung ausgerichtete Vergütungssysteme verfügen. Dabei wurde auch festgelegt, dass ein bestimmter Teil der sogenannten variablen Vergütungen (40 bis 60 Prozent) erst verzögert nach bis zu fünf Jahren ausgezahlt werden. 50 Prozent der Vergütung müssen von der langfristigen Wertentwicklung abhängen. Bei negativen Erfolgsbeiträgen müssen Vergütungen gekürzt und ggf. zurückgefordert werden. Zudem ist die Finanzaufsicht ermächtigt, die Auszahlung variabler Vergütungsbestandteile in bestimmten Fällen zu untersagen.

Im Rahmen der laufenden Verhandlungen zur Umsetzung von Basel III geht es darum, eine Verschärfung der existierenden Vergütungsregeln auch auf europäischer Ebene zu erreichen. Bundesfinanzminister Dr. Wolfgang Schäuble hat sich bereits im Sommer letzten Jahres für eine klare Begrenzung schädlicher Boni-Strukturen ausgesprochen. Wichtig ist jetzt, dass die Verhandlungen zur Umsetzung von Basel III in der EU schnell abgeschlossen werden.

Die Bundesregierung strebt auf europäischer Ebene eine Regelung an, die die richtigen Anreize dafür setzt, dass Mitarbeiter die eingegangenen Risiken und Risikolaufzeiten bei ihren Entscheidungen berücksichtigen und sich am längerfristigen Zeithorizont orientieren.

Die Bundesregierung bezieht in den Verhandlungen zur europäischen Umsetzung der Basel III-Standards dabei klar Position: Die besonders schädliche sofort auszahlbare variable Vergütung muss eng beschränkt werden und langfristige variable Vergütungselemente müssen den langfristigen Erfolg oder Misserfolg der Bank abbilden. Insgesamt sollen variable Elemente die Vergütung nicht dominieren, darüber hinaus müssen sie der Zustimmung der Hauptversammlung oder der Eigentümer der Bank unterliegen.

Die Bundesregierung und die sie tragende Koalition haben also in Sachen „Vergütungs-Begrenzung“ bereits gehandelt und setzen sich für weitere Begrenzungen in diesem Bereich ein. Damit sind wir in Deutschland in dieser Frage dem Schweizer Bürgerbegehren bereits weit voraus!

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