Der Deutsche Bundestag hat in dieser Woche das Jahressteuergesetz 2013 und das Gesetz zur Änderung und Vereinfachung der Unternehmensbesteuerung und des steuerlichen Reisekostenrechts beschlossen und damit die Weichen für eine ganze Reihe steuerrechtlicher Änderungen gestellt.
Bei Jahressteuergesetzen handelt es sich um „Sammelgesetze“, die eine Vielzahl von Maßnahmen aus ganz unterschiedlichen Bereichen enthalten. Es geht darum, Änderungsbedarf umzusetzen, der sich z. B. aufgrund von EU-Vorgaben oder aufgrund von Änderungen in der höchstrichterlichen Rechtsprechung ergibt.
Die Verkürzung der steuerlichen Aufbewahrungsfristen kann kommen! Die Bundesregierung setzt damit eine Vereinbarung aus dem Koalitionsvertrag um. Unternehmen und Betriebe werden weiterhin konsequent von Bürokratiekosten entlastet. Derzeit müssen zehn Jahre lang alle steuererheblichen Unterlagen aufbewahren. Diese Fristen werden schrittweise erst auf acht Jahre, dann ab 2015 sogar auf sieben Jahre verkürzt. Nach Angaben der Bundesregierung kann sich der Aufwand für die Unternehmen damit um bis zu 2,5 Mrd. Euro reduzieren.
Der Bunderegierung liegen die deutschen Soldatinnen und Soldaten am Herzen. Die Bezüge von Reservisten sollen wie bislang schon steuerfrei bleiben. Dies hält die Bundesregierung angesichts der besonderen Belastung von Reservisten, die ihr Berufsleben für die Wehrübungen und -einsätze unterbrechen, für gerechtfertigt. Beim freiwilligen Wehrdienst wird Grundwehrsold freigestellt. Durch den steuerlichen Grundfreibetrag und Pauschalen wie z. B. dem Werbungskostenabzug werden auch darüber hinausgehende Bezüge weitgehend steuerlich verschont werden. Das Steuerrecht soll hier ein Zeichen setzen, um jungen Menschen für den freiwilligen Wehrdienst zu motivieren.
Weiterhin werden private Musik-, Tanz- und Ballettschulen weiterhin umsatzsteuerfrei bleiben. Sie alle bereichern unser Musik- und Kulturland. All dieser Einsatz ist mehr als nur eine sinnvolle Freizeitbeschäftigung. Musik, Tanz, Chorgesang sind auch in unserer Region die festen Bestandteile unserer kulturellen Gegenwart. Hier gilt es zu fördern.
In Umsetzung des Regierungsprogramms E-Mobilität wird die steuerliche Wettbewerbsnachteile für Elektro- oder Brennstoffzellenfahrzeuge abgebaut. Zu diesem Zweck wird die Dienstwagenbesteuerung um eine Ausgleichsregelung für E-Fahrzeuge ergänzt. Der Listenpreis als Bemessungsgrundlage wird künftig nach bestimmten Regeln um die Kosten für das Batteriesystem gemindert.
Neben den bereits genannten Änderungen wird auch der Vorschlag des Bundesrats zu den sog. „Goldfingerfällen“ umgesetzt. Dabei geht es um Gestaltungen, bei denen über Auslandsgesellschaften durch den Erwerb von Edelmetallen zunächst Verluste erzeugt werden. In späteren Jahren entstehen bei einem Verkauf der Edelmetalle zwar Gewinne, die aber wegen einer steuerlichen Freistellung durch ein Doppelbesteuerungsabkommen nur über den sog. Progressionsvorbehalt in die Besteuerung einfließen und sich bei Steuerpflichtigen, die ohnehin dem Höchststeuersatz unterliegen, nicht auswirken. Dem wird durch eine zeitlich versetzte Berücksichtigung des Betriebsausgabenabzugs ein Riegel vorgeschoben.
Außerdem werden die Voraussetzungen geschaffen, um – nach EDV-mäßiger Umsetzung durch die Finanzverwaltung – eine zweijährige Geltungsdauer für Freibeträge beim Lohnsteuerabzug zu ermöglichen.
Der Deutschen Bundestages hat ebenfalls das Gesetz zur Änderung und Vereinfachung der Unternehmensbesteuerung und des steuerlichen Reisekostenrechts beschlossen.
Nachdem die Bundesregierung im vergangenen Jahr eine Reihe von Steuervereinfachungen zugunsten der Bürgerinnen und Bürger verabschiedet hat, sollen nun auch Betriebe und Unternehmen von unnötigem Aufwand und Bürokratie entlastet werden.
Dabei konzentriert sich die Bundesregierung- auch vor dem Hintergrund des haushalts-politischen Konsolidierungskurses der Koalition auf effektive Maßnahmen.
Insbesondere gab es bei Konzernen immer wieder Probleme mit der Durchführung ihrer Gewinnabführungsverträge, die Voraussetzung für die Verrechnung von Gewinnen und Verlusten sind. Oft stellt sich erst nach Jahren heraus, dass es zu Formfehlern gekommen war. Diese Fälle sind dann mühselig rückabzuwickeln. Künftig vermeiden wir diesen Fallbeileffekt. Es werden Heilungsmöglichkeiten im Gesetz vorgesehen.
Die Bundesregierung sorgt außerdem für eine weitere Harmonisierung der deutschen/französischen Unternehmensteuerrechte: Der bisherige Höchstbetrag beim Verlustrücktrag von 511.500 Euro wird auf 1 Million Euro nahezu verdoppelt. Hiervon profitieren insbesondere kleinere und mittlere Unternehmen.
Sowohl zugunsten der Unternehmen, als auch der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer hat die Bundesregierung das steuerliche Reisekostenrecht entschlackt. Hiermit kommt die Bundesregierung einer Forderung nach, die die Wirtschaft bereits seit Jahren erhebt. Eine deutliche Vereinfachung ergibt sich vor allem für auswärts tätige Arbeitnehmer wie z. B. Handwerker oder Außendienstmitarbeiter: Auf einen Teil der Mindestabwesenheitszeiten wird verzichtet. Statt der bisherigen dreistufigen Staffelung gilt eine zweistufige Staffelung der Pauschalen mit 12 Euro und 24 Euro.
Mit den verabschiedeten Steuergesetzen setzt die christlich-liberale Koalition ihren steuerpolitischen Kurs fort und belegt: Die Vereinfachung des Steuerrechts bleibt für die Bundesregierung eine Daueraufgabe!
Zum Videopodcast zu den beschlossenen Steuergesetzen gelangen Sie hier.
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