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Einigung zur Erbschaftsteuer stärkt Mittelstand und Investitionsstandort Deutschland
24. Juni 2016
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Im Deutschen Bundestag wurde heute in 2./3. Lesung der von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Erbschaftssteuer- und Schenkungssteuergesetzes an die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts verabschiedet.

Zuvor konnte sich die CSU nach zähen Verhandlungen mit den Koalitionspartnern zur Reform der Erbschaftsteuer durchsetzen und wichtige Verbesserungen für unsere Mittelständler und für den Erhalt von Arbeitsplätzen bei Betriebsübergabe erreichen.

Der gefundene Kompromiss zur Neuregelung der Erbschaftssteuer sichert auch in unserer Region die zahlreichen mittelständischen Familienunternehmen. Die gefundene Einigung stellt eine ausgewogene Lösung dar, die allen Beteiligten Kompromisse abgefordert hat.

Bei den Verhandlungen zur Neuregelung des Erbschaft- und Schenkungsteuerrechts ist es gelungen, noch mehr Unternehmen von Bürokratie zu entlasten. Für kleine Unternehmen mit bis zu fünf Beschäftigten entfällt weiterhin die Lohnsummenprüfung. Saisonarbeitnehmer bleiben bei der Bestimmung der Beschäftigtenzahl unberücksichtigt.

Bei der Vererbung von Unternehmen gibt es jetzt eine erweiterte Stundungsregelung. Zukünftig besteht ein Anspruch auf eine voraussetzungslose und zinslose Stundung für 10 Jahre, wenn die Einhaltung der Lohnsummenregelung und Behaltensfrist erfolgt.

Geplante Investitionen werden durch die Steuer nicht gefährdet. Das Bundesverfassungsgericht hat die vollständige Verschonung von Betriebsvermögen nicht beanstandet. Somit sind keine Arbeitsplätze durch Erbschaftsteuer in Gefahr. Allerdings darf die Erbschaftssteuer auch keine Investitionen in den Unternehmen behindern. In diesem Punkt gab es weitere Änderungen gegenüber dem Kabinettentwurf. So verlängert sich die Reinvestitionsfrist für eigentlich nicht begünstigtes Vermögen auf zwei Jahre, wenn dieses Vermögen für betriebliche Investitionen verwendet wird. Auch die Bewertung des übertragenen Vermögens im Kontext der Niedrigzinsphase wird praxistauglicher. Der sog. Kapitalisierungsfaktor wird auf max. 12,5 Prozent gedeckelt.

Bei der Vererbung von Unternehmen führen wir eine erweiterte Stundungsregelung ein. Soweit nicht bereits die Verschonungsregelungen greifen, besteht zukünftig ein Anspruch auf eine voraussetzungslose und zinslose Stundung für zehn Jahre.

Es ist auch gelungen, die besondere gesellschaftsrechtliche Situation von Familienunternehmen mit langfristigen Bindungen über Generationen hinaus zu berücksichtigen. Soweit Verfügungsbeschränkungen bei der Anteilsweitergabe bestehen, werden Steuerbefreiungen von maximal 30 Prozent bei der Bestimmung des Unternehmenswerts berücksichtigt. Damit wird dem Umstand Rechnung getragen, dass der Wert dieser Anteile bei der Weitergabe auf die nächste Generation gegenüber einem Verkauf der Anteile wesentlich geringer ist. Die vertraglichen Beschränkungen müssen erst zwei Jahre vor dem Übertragungsfall bestanden haben.

Der Schutz von Arbeitsplätzen hat höchste Priorität. Wir sichern die Wettbewerbsfähigkeit mittelständischer und familiengeprägter Unternehmen und ermöglichen die Übertragung an die nachfolgende Generation. Es wird keine verkappte Vermögenssteuer durch die Hintertür und eine Heranziehung von Privatvermögen zur Berechnung der Erbschaftsteuer geben.
Ebenfalls bleiben Kleinbetriebe von überbordender Bürokratie verschont und es wird nur geändert, was, was rechtlich zwingend notwendig ist. Das entspricht einer unternehmensfreundlichen Ausgestaltung zur Sicherung von Arbeitsplätzen Die CSU konnte durchsetzen, dass es keine Generalrevision der Erbschaftsteuer gibt und an der Verschonung von Unternehmensvermögen bis hin zu einer völligen Steuerbefreiung festgehalten wird.

Unsere familiengeprägten Unternehmen sind Innovations- und Wachstumsmotor sowie Arbeitsplatzgarant. Gute Rahmenbedingungen für deren Wettbewerbsfähigkeit sind unendlich wichtig für unser Land. Auch in unserer Region brauchen die Unternehmen Planungssicherheit und keine Verzögerungstaktik. Im Bundesrat stehen nun die rot-grün geführten Bundesländer in der Pflicht im weiteren Gesetzgebungsprozess zu beweisen, dass sie es ernst meinen mit der erreichten Einigung zur Erbschaftsteuerreform den Mittelstand und den Investitionsstandort Deutschland zu stärken.

Der Mittelstand ist Innovationsmotor für Technologie und Hightech und das Rückgrat der deutschen, bayerischen und auch oberfränkischen Wirtschaft! Die CSU wird sich daher weiterhin nachhaltig für die Interessen des Mittelstands einsetzen. Ein Verlust von Arbeitsplätzen im Zuge einer Erbschaftssteuerreform darf nicht akzeptiert und die Substanz von Familienunternehmen nicht beschädigt werden. Für die CSU bleiben der Erhalt von Arbeitsplätzen und die Stärkung des Mittelstandes ein zentraler Eckpfeiler ihrer Politik.

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