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Europäische Bankenabgabe muss deutsche Besonderheiten berücksichtigen
17. Oktober 2014
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Derzeit befasst sich der Bundestag mit dem Maßnahmenpaket der Bundesregierung zur Bankenunion. Teil dieses Pakets ist die Umsetzung der EU-Bankenabwicklungsrichtlinie, die eine klare Haftung von Eigentümern und Gläubigern bei Schieflagen von Banken vorsieht und bis Ende 2014 in deutsches Recht umgesetzt werden muss. Zu dem Maßnahmenpaket gehört zusätzlich die Ratifizierung eines zwischenstaatlichen Abkommens, auf dessen Grundlage die deutsche Bankenabgabe dann ab 2016 in den gemeinsamen Abwicklungsfonds überführt werden soll. Die nationale Umsetzung der EU-Richtlinie mit den wichtigen Abwicklungsinstrumenten muss zum 1. Januar 2015 in Kraft treten.

Die Europäische Kommission hat angekündigt, die Regelungen für die konkrete Ausgestaltung der europäischen Bankenabgabe am 21. Oktober 2014 zu veröffentlichen.

Die Ausgestaltung der Europäischen Bankenabgabe muss mit Augenmaß erfolgen und die Besonderheiten der deutschen Institutssicherungssysteme von Sparkassen und Genossenschaften berücksichtigen. Die Abgabe muss das Risiko und die Größe einer Bank angemessen widerspiegeln.

Der europäische Bankenabwicklungsfonds dient der Wahrung der Finanzstabilität. Wer aber keine Mittel daraus enthalten wird, wie kleine und risikoarme Banken, soll auch nicht überproportional in den Fonds einzahlen müssen. In Deutschland sind daher die kleinsten Banken von der nationalen Bankenabgabe befreit. Auch wenn es auf europäischer Ebene keine Komplettausnahmen für einzelne Banken geben soll, müssen kleine Banken entlastet werden, etwa durch geringe Pauschalbeträge.

Auch Förderkredite und Förderbanken müssen angemessen entlastet werden. Förderkredite tragen zur Finanzierung von kleinen und mittleren Unternehmen bei und sind ein wesentlicher Baustein für Investitionen.

Darüber hinaus müssen die bewährten Verbundstrukturen der Sparkassen und Genossenschaftsbanken bei der Risikoanpassung der Beiträge angemessen berücksichtigt werden. Die Institutssicherung hat sich über Jahrzehnte in Deutschland bewährt. Das muss zu einer Verringerung der Beiträge führen.

CDU und CSU sehen den Vorstoß der EU-Kommission kritisch, vor allem Großbanken Abzüge bei der Erfassung von Derivaten zu erlauben. Derivate stehen in engem Zusammenhang mit systemischen Risiken und sind Ausdruck der Komplexität des Geschäftsmodells einer Bank. Zu weitreichende Abzugsmöglichkeiten würden insbesondere systemisch relevante Großbanken auf Kosten kleiner Banken entlasten. Das widerspricht dem Ziel der Bankenunion.

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