(Bild: CDU Baden-Württemberg)
Der 5. August ist für die deutschen Heimatvertriebenen ein wichtiges Datum. An diesem Tag wurde 1950 die Charta der deutschen Heimatvertriebenen in Stuttgart verabschiedet. Damals, nur fünf Jahre nach Kriegsende und den Gräueln von Flucht und Vertreibung, bekannten sie sich zum Aufbau eines gemeinsamen Europas und Deutschlands. Mit der verabschiedeten Charta setzte man eindrucksvoll ein Zeichen für Frieden, Freiheit, Gerechtigkeit und Völkerverständigung, ohne dabei das Gedenken an die Vertreibung außer Acht zu lassen. Ausdrücklich heißt es in der Charta, dass die Heimatvertriebenen auf Vergeltung verzichten und die Schaffung eines geeinten Europas, in dem die Völker ohne Furcht und Zwang leben können, sowie den Wiederaufbau Deutschlands und Europas nachhaltig unterstützen wollen. Anlässlich des 64. Jahrestages der Unterzeichnung der Charta der deutschen Heimatvertriebenen findet heute am Schlossplatz in Stuttgart eine Feierstunde statt. Anwesend ist auch der Beauftragte der Bundesregierung für Aussiedlerfragen und nationale Minderheiten, Hartmut Koschyk MdB.
In seiner Rede betonte Bundesbeauftragter Koschyk, dass Flucht und Vertreibung aus der Heimat einschneidende, traumatische Erlebnisse seien, die man nie vergisst. Die Menschen, denen dieses unendliche Leid widerfahren sei, haben Anspruch auf unser Mitgefühl und unsere Solidarität. Ihre Leidenserfahrungen, ihre Kultur und ihre Geschichte seien Teil ihrer und damit auch unserer Identität. „Das schwere Schicksal der Heimatvertriebenen hat diese jedoch nie daran gehindert, die Verständigung – ganz im Sinne der Charta der deutschen Heimatvertriebenen – mit unseren Nachbarn im Osten zu suchen. Die Heimatvertriebenen haben in den vergangenen Jahr-zehnten zahlreiche freundschaftliche Kontakte zu den Menschen auf-gebaut, die jetzt in ihrer alten Heimat leben. Die Vertriebenen haben zudem beispielhaft vorgelebt, dass Verständigung mit unseren östlichen Nachbarn möglich ist. Diese Kontakte erleichtern es uns allen heute, auf dem Weg der Verständigung und Versöhnung voran zu schreiten“, so Bundebeauftragter Koschyk.
Der Beauftragte der Bundesregierung für Aussiedlerfragen und nationale Minderheiten, Hartmut Koschyk MdB, hielt die Festrede bei der Feierstunde auf dem Stuttgarter Schlossplatz aus Anlass der Unterzeichnung der „Charta der deutschen Heimatvertriebenen“ am 5. August 1950. Links Alt- Stadträtin Bärbel Häring, die Landesvorsitzende der UdVF, Stadträtin Iris Ripsam und UdVF-Landesvorstandsmitglied Christoph Kapteina. Rechts Waltraud Illner, Kreisobfrau der Sudetendeutschen Landsmannschaft Stuttgart
Bundesbeauftragter Hartmut Koschyk MdB gemeinsam mit der UdVF-Landesvorsitzenden, Stadträtin Iris Ripsam und Bezirksvorsteherin Andrea Krueger, UdVF-Landesvorstandsmitglied Christoph Zalder, der Bundestagsabgeordneten a.D., Erika Reinhardt, dem Bundestagsabgeordneten Dr. Stefan Kaufmann, dem Landesobmann der SL Baden-Württemberg, Klaus Hoffmann,dem Kreisvorsitzenden des BdV Stuttgart, Albert Reich, Arnold Tölg (Landesvorsitzender des BdV-Baden-Württemberg), Siegbert Alber (Vizepräsident a.D. des Europäischen Parlaments), Christoph Lippert (Bundesgeschäftsführer der Sudetendeutschen Landsmannschaft), Waltraud Illner (Kreisobfrau der Sudetendeutschen Landsmannschaft Stuttgart), Bezirksvorsteherin Sabine Mezger und Alt-Stadträtin Bärbel Häring (Bild: CDU Baden-Württemberg)
Traditionell hält die UdVF ihre Feierstunde am 5. August an der Gedenktafel vor dem Neuen Schloss in Stuttgart ab (Bild: CDU Baden-Württemberg)
Zum Redebeitrag von Bundesbeauftragten Hartmut Koschyk MdB gelangen Sie hier.
Eine Pressemitteilung der UdVF – Kreisverband Stuttgart finden Sie hier.
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