Anlässlich der Diskussion um die Zukunft des Elterngeldes befragte der Nordbayerische Kurier hierzu oberfränkische Abgeordnete, darunter auch den Parlamentarischen staatssekretär beim Bundesminister der Finanzen und Bayreuther Bundestagsabgeordneten Hartmut Koschyk.
Finanzstaatssekretär Koschyk betonte, dass Familienpolitik langfristig angelegt und verlässlich sein müsse. “Für mich hat sich das Elterngeld bewährt. Gerade die strake Nachfrage nach den zwei ‚Vätermonaten‘ ist für mich ein großer Erfolg. Daher plädiere ich dafür das Elterngeld in der bisherigen Form fortzuführen“, so Finanzstaatssekretär Koschyk.
Das Elterngeld gibt es seit Anfang 2007. Es löste das Erziehungsgeld ab. Ein Elternteil kann mindestens zwei Monate und höchstens zwölf Monate Elterngeld in Anspruch nehmen. Alleinerziehende können das Geld volle 14 Monate beziehen. Gezahlt werden mindestens 300 Euro und höchstens 1800 Euro monatlich. Das Elterngeld beträgt 67 Prozent des durchschnittlichen Nettogehalts der letzten zwölf Monate vor Geburt des Kindes. Kein Elterngeld bekommen Eltern mit einem Einkommen von mehr als 500 000 Euro im Kalenderjahr vor der Geburt des Kindes.
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