Die Frage, ob der geplante Europäische Stabilitätsmechanismus (ESM) mit dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland vereinbar ist, wird stark diskutiert. So hat der Geschäftsführende Direktor des Instituts für Öffentliches Recht der Universität Freiburg, Prof. Dr. Dietrich Murswiek, die Verfassungsmäßigkeit des ESM-Vertrages in der Ausgabe 106 der Zeitschrift „Der Hauptstadtbrief“ angezweifelt . Prof. Murswiek unterstützte bereits mit Gutachten Verfassungsbeschwerden gegen den Vertrag von Lissabon und den Euro-Stabilisierungsmechanismus EFSF.
In der neusten Ausgabe 107 der Zeitschrift „Der Hauptstadtbrief“ entgegnet der Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesminister der Finanzen und Bayreuther Bundestagsabgeordnete, Hartmut Koschyk, die Auffassung von Prof. Murswiek, der ESM-Vertrag sei verfassungsrechtlich bedenklich.
Für Finanzstaatssekretär Koschyk steht der ESM-Vertrag auf dem Boden der Verfassung. So betonte Finanzstaatssekretär Koschyk in seiner Erwiderung auf Prof. Murswiek unter anderem, dass mit dem Europäischen Stabilitätsmechanismus kein verfassungswidriger Leistungs- und Haftungsautomatismus für Deutschland begründet sei. „Weder sind in verfassungsrechtlich unzulässiger Weise haushaltsrelevante Entscheidungen gegen den Willen Deutschlands möglich, noch begründen die Regelungen im ESM-Vertrag zum Kapitalabruf einen solchen verfassungswidrigen Automatismus“, so Finanzstaatssekretär Koschyk.
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