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Finanzstaatssekretär Koschyk diskutiert mit nordbayerischer BDZ-Jugend der Deutschen Zoll- und Finanzgewerkschaft
26. September 2012
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Finanzstaatssekretär Koschyk gemeinsam mir Mitgliedern der BDZ-Jugend im Bezirksverband Nordbayern e.V. des BDZ – Deutschen Zoll- und Finanzgewerkschaft im Bundesfinanzministerium

Die BDZ-Jugend im Bezirksverband Nordbayern e.V. des BDZ – Deutschen Zoll- und Finanzgewerkschaft führte unter der Leitung des Sprechers der BDZ-Jugend Nordbayern, Herrn Thomas Liebel, eine Bildungspolitische Studienfahrt nach Berlin durch.

Höhepunkt der Studienfahrt war eine Diskussion mit dem Parlamentarischen Staatssekretär beim Bundesminstier der Finanzen, Hartmut Koschyk MdB, im Bundesfinanzministerium. Dabei wurden die Themen der Übernahme verbeamteter Nachwuchskräfte nach bestandener Laufbahnprüfung, die Verteilung der Nachwuchskräfte nach bestandener Laufbahnprüfung, die Gestaltung der Laufbahnausbildung im mittleren Zolldienst des Bundes und die Verlängerung des Vertragswerks „Ausbildungspakt“ zwischen den Spitzenverbänden der Wirtschaft und der Bundesregierung angesprochen.

Finanzstaatssekretär Koschyk erklärte, dass die Zollverwaltung in den vergangenen Jahren nahezu alle verbeamteten Nachwuchskräfte wieder eingestellt hat, die nach erfolgreichem Bestehen der Laufbahnprüfung kraft Gesetz entlassen wurden, da man bisher keine Einstellung über den Bedarf hinaus betrieben habe und ein solches Vorgehen auch für die Zukunft nicht anstrebe. Im Ergebnis ist auch zukünftig die vom BDZ erwirkte und von Bundesfinanzminister Dr. Wolfgang Schäuble zugesagte Übernahme von verbeamteten Nachwuchskräften seitens der Zollverwaltung vorgesehen. Finanzstaatsekretär Koschyk betonte, dass eine optimale Nachwuchsgewinnung ein eigenes Interesse der Zollverwaltung sei. Schon allein aufgrund der zunehmenden Wettbewerbssituation bei der Gewinnung von Nachwuchskräften müsse an der politischen Zusage festgehalten werden.

Diskussion im Bundesministerium der Finanzen

Im Hinblick auf die Verteilung der Nachwuchskräfte nach bestandener Laufbahnprüfung erläuterte Finanzstaatssekretär Koschyk, dass der Zollverwaltung per Gesetz die Wahrnehmung hoheitlicher Aufgaben obliegt. Aus diesem Grund hat die Zollverwaltung beim Einsatz ihrer Nachwuchskräfte, aus dem dienstlichen Interesse an einer funktionierenden Verwaltung heraus, vorrangig auf die Besetzung von Bedarfsbereichen zu achten. Die für die Verteilung zuständige Arbeitsgruppe beim Bildungs- und Wissenschaftszentrum der Bundesfinanzverwaltung (BWZ) berücksichtigt die unter den Einstellungsbehörden, dem Zollkriminalamt und dem BWZ gemeinsam abgestimmten Personalbereiche einerseits, andererseits jedoch auch die individuelle persönliche Situation sowie die Verwendungsinteressen der Nachwuchskräfte. Trotz größtmöglicher Rücksichtnahme auf die persönlichen Wünsche der Nachwuchskräfte sind grundsätzlich jedoch überregionale Verwendungen leider nicht ausgeschlossen, wenn Personalbereiche nicht in ausreichendem Maße Zulauf finden. Auf den Vorschlag, die Nachwuchskräftezuführung bereits bei Einstellung und nicht bei der Verteilung der Nachwuchskräfte vorzunehmen, antwortete Finanzstaatssekretär Koschyk, dass eine Festlegung der Verwendung der Nachwuchskräfte bereits zwei bzw. drei Jahre vor deren Einsatz, der Zollverwaltung die Flexibilität nehmen würde, auf veränderte dienstliche Anforderungen reagieren zu können.

Des weiteren diskutierten die Mitglieder der BDZ-Jugend mit Finanzstaatssekretär Koschyk die Laufbahnausbildung im mittleren Zolldienst des Bundes. Finanzstaatssekretär Koschyk erklärte hierzu, dass die generalistisch ausgerichtete , einheitliche Laufbahnausbildung für den mittleren Zolldienst eine Verwendungsbreite sowohl in unbewaffneten, als auch in waffentragenden Bereichen. Allerdings ist beabsichtigt, die Unterweisung in Eigensicherung und Bewaffnung (ESB-A) zukünftig aus der Ausbildung auszugliedern und in die spätere dienstpostenbezogene Fortbildung zu integrieren. Auf Nachfrage der BDZ-Jugend wies Finanzstaatssekretär Koschyk darauf hin, dass auch eine Modifizierung der Sporttest bei den Einstellungskriterien diskutiert werde.

Im Hinblick auf eine Verlängerung des Vertragswerks „Ausbildungspakt“ zwischen den Spitzenverbänden der Wirtschaft und der Bundesregierung hob Finanzstaatssekretär Koschyk hervor, dass für die Zollverwaltung derzeit nicht absehbar ist, ob die Ziele des sog. „Ausbildungspaktes“ bis 2014 erreicht sein werden und eine Verlängerung notwendig erscheint. Mit dem Ausbildungspakt verpflichtet sich der Bund eine jährliche Ausbildungsleistung in Höhe von 7% der versicherungspflichtig Beschäftigten zu erbringen. Weitere Diskussionspunkte waren Möglichkeiten einer Ballungsraumzulage und das sich wandelnde Berufsbild des Zöllners.

Auf Vermittlung von Finanzstaatssekretär Koschyk nahmen die Mitglieder der Nordbayerischen BDZ-Jugend auch an einem Informationsbesuch im Deutschen Bundestag teil. So wurden sie im Reichstagsgebäude auf der Besuchertribüne des Plenarsaals über die parlamentarische Arbeit in der Bundeshauptstadt informiert und konnten auf der Reichstagskuppel das beeindruckende Regierungsviertel und das Berliner Panorama auf sich wirken.

Der Sprecher der BDZ-Jugend Thomas Liebel bedankte sich für die Bereitschaft von Finanzstaatssekretär Koschyk zum Empfang der jungen Zollbediensteten im Bundesministerium der Finanzen sowie der Möglichkeit des offenen Dialogs mit der politischen Leitung des Hauses. Bei den angesprochenen Themen stand dem Zollnachwuchs vorallem die weitere Zusage der garantierten Übernahme von beamteten Nachwuchskräften nach abgeschlossener Laufbahnprüfung im Vordergrund. Mit dieser Übernahmegarantie werden den Anwärtern/-innen echte Berufsperspektiven in Aussicht gestellt und an einem gravierenden Vorteil im zunehmenden Wettbewerb um qualifizierte Schulabgänger/-innen festgehalten, so Liebel.

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aufgenommen am 10.04.2024 in Muenchen.

Foto: Joerg Koch/ Bayerische Staatskanzlei
Fotograf: Joerg Koch
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