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Finanzstaatssekretär Koschyk: Einheitlicher Euro-Zahlungsverkehrsraums ist gerade für Deutschland von großer Bedeutung
24. Oktober 2013
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Ein einheitlicher Euro-Zahlungsverkehrsraums ist gerade für Deutschland, dem größten Zahlungsverkehrsmarkt in der Europäischen Union, von großer Bedeutung.

Mit dem Euro gibt es bereits seit über zehn Jahren eine gemeinsame Währung und damit ein einheitliches Zahlungsmittel. Im bargeldlosen Zahlungsverkehr existierten hingegen bislang 28 unterschiedliche Systeme. Dies ist nicht nur ineffizient, sondern führt auch dazu, dass der europäische Binnenmarkt mit einheitlichen Produkten und einheitlicher Infrastruktur unvollendet bleibt. Mit der europäischen SEPA-Verordnung und den von der europäischen Kreditwirtschaft entwickelten SEPA-Zahlverfahren können die bestehenden Unterschiede in den Mitgliedstaaten der EU nunmehr überwunden werden. Der bargeldlose Euro-Zahlungsverkehr kann dadurch in der EU einfacher, schneller und kostengünstiger durchgeführt werden.

Mit SEPA (Single Euro Payments Area = einheitlicher Euro-Zahlungsverkehrsraum), dem einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraum, werden auch in Deutschland neue, europaweit einheitliche Verfahren für den bargeldlosen Zahlungsverkehr eingeführt. Nach der europäischen SEPA-Verordnung muss die Umstellung der bargeldlosen Zahlverfahren zum 1. Februar 2014 erfolgen. Ab diesem Datum müssen Überweisungen und Lastschriften nach den SEPA-Verfahren durchgeführt werden. Banken und Sparkassen dürfen noch bis zum 1. Februar 2016 von Verbraucherinnen und Verbrauchern Zahlungsaufträge mit der Angabe der Kontonummer und Bankleitzahl entgegennehmen. Sie führen in diesem Fall eine kostenlose und sichere Konvertierung in die IBAN durch. Die IBAN (International Bank Account Number, internationale Bankkontonummer) ist eine Kennzahl, die in Deutschland 22 Stellen hat.

SEPA ist in manchen Bereichen bereits Wirklichkeit und begegnet Bürgerinnen und Bürgern bereits im Alltag. Auf Rentenanträgen, Kindergeldanträgen und manchen Elterngeldanträgen wird bereits seit einiger Zeit die IBAN statt der Kontonummer und der Bankleitzahl abgefragt. Ab dem nächsten Jahr werden auch die Steuervordrucke nur noch die Angabe der IBAN vorsehen. Kontonummer und Bankleitzahl können dann nicht mehr angegeben werden.

Wichtig ist, dass insbesondere kleine und mittelständische Unternehmen sowie Vereine sich um ihre SEPA-Umstellung aktiv kümmern. Wer selbst Lastschriften bei seiner Bank einreicht, muss, um weiterhin am Lastschriftverfahren teilnehmen zu können, eine Gläubiger-Identifikationsnummer beantragen. Die wird online von der Deutschen Bundesbank (www.bundesbank.de) vergeben. Diese Nummer soll es zukünftig leichter machen, schwarze Schafe, die Lastschriften vortäuschen, von diesem Verfahren auszuschließen.

Für Unternehmen, die im Internethandel aktiv sind, hat SEPA den Vorteil, dass sie ihren Kunden – in Absprache mit ihrer Bank – das Überweisungs- und Lastschriftverfahren nunmehr europaweit als Zahlungsmöglichkeit anbieten können.

Auch die öffentliche Verwaltung muss ihre Zahlverfahren auf SEPA umstellen. Die Umstellung in der Bundesverwaltung wird bis Ende November 2013 weitestgehend abgeschlossen sein.

Von SEPA können im Laufe der nächsten Jahre alle profitieren: Unternehmer, Verbraucherinnen und Verbraucher, Vereine sowie Kreditinstitute.

Verbraucherinnen und Verbraucher können ihren gesamten Zahlungsverkehr bei einer beliebigen Bank in ganz Europa abwickeln. Dies kann vor allem dann interessant werden, wenn sich der europaweit steigende Wettbewerb zwischen den Kreditinstituten positiv auf die Angebote der Kreditinstitute auswirkt. Bei der SEPA-Lastschrift erhält der Verbraucher neue Rechte: So kann er zum Beispiel gegenüber seiner Bank weitreichende Sperrmöglichkeiten nutzen. Das bedingungslose achtwöchige Erstattungsrecht bei autorisierten Zahlungen bleibt weiterhin erhalten.

Unternehmen und Vereine erhalten durch SEPA die Möglichkeit, unabhängig von ihrem Sitz oder Wohnort ihre gesamten bargeldlosen Euro-Zahlungen, ihre Kontoführung sowie das Cash Management im gesamten SEPA-Markt effizient, sicher und einheitlich zu steuern und sich für ihre Kontoführung das Kreditinstitut mit dem besten Preis-Leistung-Verhältnis in ganz Europa auszusuchen.

Kreditinstitute können ihre einheitlichen SEPA-Produkte über harmonisierte Abwicklungssysteme im gesamten EWR anbieten, ohne davon abweichende Systeme und Produkte für die nationalen Märkte vorhalten zu müssen.

Das SEPA-Lastschriftverfahren wurde so gestaltet, dass es dem bisherigen deutschen Lastschriftverfahren weitgehend entspricht. Das gilt etwa auch für das Recht, Buchungen wie bisher binnen acht Wochen widersprechen zu können, wenn etwas nicht stimmt. Die Deutsche Bundesbank, das Bundesministerium der Finanzen, die Deutsche Kreditwirtschaft und der Verbraucherzentrale Bundesverband sind sich einig, dass diese verbraucherfreundlichen Erstattungsrechte zu den Voraussetzungen gehören, die die Lastschrift insbesondere in Deutschland zu dem beliebtesten Zahlungsinstrument im bargeldlosen Zahlungsverkehr machen.

Verbraucherinnen und Verbraucher sind übrigens immer besser über SEPA und die IBAN informiert. Das zeigt eine Umfrage, die wiederholt im Auftrag der Deutschen Bundesbank durchgeführt wurde. Während im Dezember 2012 mehr als Dreiviertel der Befragten noch nichts von SEPA gehört hatten, hat sich der Anteil auf unter 40 Prozent im September 2013 vermindert. Die IBAN kennen mittlerweile rund 80 Prozent der Verbraucherinnen und Verbraucher. Viele haben aber noch eher vage Vorstellungen von SEPA. Dies wird sich nur mit konkreten Erfahrungen ändern. Auch deshalb kommt es jetzt auf die zügige Umsetzung bei den Anbietern an.

Die Bundesregierung hat sich von Anfang an dafür eingesetzt, dass die SEPA-Umstellung für Bürgerinnen und Bürger sowie für Unternehmen und Vereine so einfach wie möglich gestaltet wird. Sie wird sich weiterhin dafür einsetzen, dass der Zahlungsverkehr auch nach dem 1. Februar 2014 genauso reibungslos funktioniert wie bisher. Mit SEPA wird der unbare Zahlungsverkehr insgesamt einfacher und sicherer. Bei den etwa 14 Milliarden Transaktionen pro Jahr allein in Deutschland trägt das zu einer enormen Verbesserung des Zahlungsverkehrs bei.

Zu einer gemeinsamen Pressemitteilung des Bundesministeriums der Finanzen gelangen Sie hier.

Weiterführende Informationen der Bundesregierung zur SEPA-Umstellung finden Sie hier.

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