Finanzstaatssekretär Koschyk gemeinsam mit dem Verbandspräsidenten und Vorstandsvorsitzenden des Genossenschaftsverbandes Bayern, Prof. Dr. h.c. Stephan Götzl, dem Bereichsdirektor Vorstandsstab und Kommunikation, Dr. Jürgen Gros und dem Bereichsleiter Legal & Public Affairs der Union Asset Management Holding AG, Dr. Andreas Zubrod
Der Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesminister der Finanzen und Bayreuther Bundestagsabgeordnete, Hartmut Koschyk, führte in Berlin ein Gespräch mit dem Verbandspräsidenten und Vorstandsvorsitzenden des Genossenschaftsverbandes Bayern, Prof. Dr. h.c. Stephan Götzl und dem Bereichsdirektor Vorstandsstab und Kommunikation, Dr. Jürgen Gros, zu laufenden Vorhaben der Finanzmarktregulierung An dem Gespräch nahm auch der Bereichsleiter Legal & Public Affairs der Union Asset Management Holding AG, Dr. Andreas Zubrod teil.
Die Vertreter des Bayerischen Genossenschaftsverbandes baten Finanzstaatssekretär Koschyk, bei anstehenden Regulierungsvorhaben die besondere Situation der Genossenschaftsbereiches zu berücksichtigen. Dies gelte auch die erforderliche Regulierung der offenen Immobilienfonds im Rahmen des AIFM-Umsetzungsgesetzes. Bei der Finanzaufsicht müssten Sparkassen und Volks- und Raiffeisenbanken gleichermaßen bewertet werden. Hier dürfen keine unterschiedlichen Maßstäbe angelegt werden.
Bei den vom Bundesjustizministerium beabsichtigten Gesetzentwurf zur Einführung der Kooperationsgesellschaft und zum weiteren Bürokratieabbau bei Genossenschaften verwiesen die Vertreter des Genossenschaftsverbandes Bayern auf einige Aspekte, die den Genossenschaftsgedanken eher abträglich seien.
Finanzstaatssekretär Koschyk versicherte, dass dem Bundesfinanzministerium die große Bedeutung des Genossenschaftswesens sehr wohl bewusst sei. Deshalb habe man sich bei wichtigen Regulierungsvorhaben auf EU-Ebene massiv für die Anliegen im Genossenschaftsbereich eingesetzt, z.B. bei der Umsetzung von Basel III. Gerade der Genossenschaftsbereich sei bei der Mittelstandsfinanzierung von existenzieller Bedeutung. Daher werde das Bundesfinanzministerium gerade bei der Regulierung des Genossenschafts- und Sparkasssenbereiches ausgewogen und mit „Augenmaß“ vorgehen, so Finanzstaatssekretär Koschyk.
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